Baustrom - Stromkästen auf Baustelle

Baustrom: Was Ihr über Baustro­m­an­schlüsse wissen solltet

Unser Autor:

Für den Hausbau benötigt man Strom. Doch woher kommt dieser auf einer Baustelle und wer kümmert sich um den sogenannten Baustrom? Wir haben mit Michael Hergert, dem zustän­digen Kollegen für „vorüber­gehend angeschlossene Anlagen“ bei den Netzen Solingen, gesprochen.

Virginia Wettekamp: Herr Hergert, wer braucht Baustrom und wofür?
Michael Hergert: Wir reden hier im Fachjargon über „Kurzzeit­an­schlüsse“ oder „vorüber­gehend angeschlossene Anlagen“. Darunter fallen elektrische Anlagen für Baustellen, aber auch für Schau­stel­ler­be­triebe, Fest- bzw. Weihnachts­be­leuchtung oder Markt­stände, wo eben keine ständige Instal­lation einge­richtet ist.

Virginia Wettekamp: Wer muss diese Kurzzeit­an­schlüsse beantragen?
Michael Hergert: Das erfolgt über das beauf­tragte Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen und den Anschluss­nehmer also z. B. den Bauherrn. Verant­wortlich für die ordnungs­gemäße Errichtung und den Betrieb der zeitlich befristet angeschlos­senen Anlage ist der Anschlussnehmer.

Virginia Wettekamp: An wen kann man sich denn als Anschluss­nehmer wenden, wenn man z. B. Baustrom benötigt?
Michael Hergert: Am besten an ein Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen, denn Instal­la­teure, die berechtigt sind, Arbeiten an den Kunden­an­lagen auszu­führen, benötigen hierzu eine spezielle Zulassung. Für die Arbeiten gelten die „anerkannten Regeln der Technik“ sowie die gesetz­lichen Vorgaben. Beides kennen zugelassene Instal­la­teure. Für Solingen haben wir im Internet der Netze Solingen eine Liste der Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen zusammengestellt.

Virginia Wettekamp: Welche Unter­lagen werden zum Einrichten des Anschlusses benötigt?
Michael Hergert: Man braucht auf jeden Fall einen Antrag auf Inbetrieb­setzung einer Strom-Abnah­me­stelle. Wenn Geräte einge­setzt werden, die Netzrück­wir­kungen verur­sachen, also solche, die Einfluss auf die Stabi­lität des Strom­netzes nehmen, wie beispiels­weise ein Elektrokran, muss dafür ebenfalls das entspre­chende Daten­blatt des Herstellers einge­reicht werden. Die geplante Anlage muss recht­zeitig vor Beginn der Arbeiten gemäß den Techni­schen Anschluss­be­din­gungen (TAB 2019) bzw. Techni­schen Anschluss­regeln (TAR) angemeldet werden.

Virginia Wettekamp: Wie erfolgt die Zählung des Verbrauchs und wie wird die Bezahlung geregelt?
Michael Hergert: Der Verbrauch wird über einen spezi­ellen Zähler gemessen, der beim Anschluss­termin durch Mitar­beiter der Netze Solingen GmbH gesetzt wird. Hier wird eine einmalige Anschluss­gebühr fällig und zusätzlich erfolgt eine monat­liche Abschlags­zahlung, die dann mit dem Verbrauch verrechnet wird. Die Höhe des Abschlags orien­tiert sich an dem zu erwar­tenden Energie­ver­brauch und kann indivi­duell angepasst werden. Der Versorger ist prinzi­piell frei wählbar, norma­ler­weise sind dies aber die ortsan­säs­sigen Stadt­werke. Für eine Preis­an­frage können Sie sich zum Beispiel an den Kunden-Service der Stadt­werke Solingen GmbH wenden oder Sie schauen auf die Strom­tarif-Seiten der Stadt­werke Solingen.

Virginia Wettekamp: Für einen Kurzzeit­an­schluss benötigt man einen „Baustrom­kasten“. Muss man den kaufen oder kann man ihn mieten? Was für Kosten entstehen da?
Michael Hergert: Norma­ler­weise stellt das beauf­tragte Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen den Bauver­teiler auf Mietbasis zur Verfügung. Ein Kauf lohnt sich nur für Bauun­ter­nehmen oder Firmen, die regel­mäßig diese Verteiler im Einsatz haben. Außerdem entstehen Kosten für das Aufstellen des Verteilers, das Verlegen der Anschluss­leitung, eventuell die Instal­lation am Hausan­schluss­kasten, die Inbetrieb­nahme und die regel­mäßige Prüfung. Diese können nur beim jewei­ligen Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen erfragt werden. Sie variieren natürlich je nach Mietdauer, Aufwand und Entfernung des Bauver­teilers zum Anschluss­punkt. Weitere Kosten werden durch die Netze Solingen bzw. das Versor­gungs­un­ter­nehmens in Rechnung gestellt. Die Kosten für die einmalige Anschluss­gebühr entnehmen Sie dem jeweils gültigen Preis­blatt zu den ergän­zenden Bedin­gungen der SWS Netze Solingen GmbH.

Virginia Wettekamp: Wer schließt den Verteiler an?
Michael Hergert: Der Anschluss des Verteilers ist an verschie­denen vorhan­denen Anlagen der Netze Solingen möglich: an Ortsnetz­sta­tionen, Kabel­ver­tei­ler­schränken, Freilei­tungs­masten und Hausan­schluss­kästen. Er wird im Regelfall von Mitar­beitern der Netze Solingen GmbH angeschlossen, außer er soll an einem vorhan­denen Hausan­schluss­kasten erfolgen, dann geschieht dies durch das beauf­tragte Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen. In Ausnah­me­fällen ist ein Anschluss am Netzkabel (z. B. an einem vorver­legten Hausan­schluss) möglich.

Virginia Wettekamp: Wie erfolgt die Abmeldung?
Michael Hergert: Die Abmeldung kann formlos schriftlich (eine E-Mail genügt) durch den Anschluss­nehmer oder das Elektro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­nehmen erfolgen. Anschließend erfolgt der Zähler­ausbau bzw. der Rückbau.

Virginia Wettekamp: Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Michael Hergert: Die Gültigkeit für Kurzzeit­an­schlüsse beläuft sich auf maximal zwölf Monate. Außerdem hält der Netzbe­treiber sich vor, den vorüber­ge­henden Anschluss bei Netzrück­wir­kungen außer Betrieb zu nehmen. Weitere Regeln, die zu beachten sind, kann Ihr beauf­tragtes Elektro­fach­un­ter­nehmen unter den techni­schen Anschluss­be­din­gungen für Strom nachlesen.

Virginia Wettekamp: Wie erfolgt am Ende die Abrechnung?
Michael Hergert: Die einmalige Anschluss­gebühr wird nach dem Anschluss des Baustroms in Rechnung gestellt. Der Bauherr zahlt monatlich eine Abschlags­zahlung für den Strom­ver­brauch. Nach Einstellung der Lieferung erstellen die Stadt­werke Solingen GmbH oder der jeweilige Versorger eine Endab­rechnung. Dort werden Abschläge und konkreter Verbrauch gegen­ein­ander verrechnet.

Virginia Wettekamp: Herzlichen Dank für das Interview!

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