Baustrom: Was Ihr über Baustromanschlüsse wissen solltet
Für den Hausbau benötigt man Strom. Doch woher kommt dieser auf einer Baustelle und wer kümmert sich um den sogenannten Baustrom? Wir haben mit Michael Hergert, dem zuständigen Kollegen für „vorübergehend angeschlossene Anlagen“ bei den Netzen Solingen, gesprochen.
Virginia Wettekamp: Herr Hergert, wer braucht Baustrom und wofür?
Michael Hergert: Wir reden hier im Fachjargon über „Kurzzeitanschlüsse“ oder „vorübergehend angeschlossene Anlagen“. Darunter fallen elektrische Anlagen für Baustellen, aber auch für Schaustellerbetriebe, Fest- bzw. Weihnachtsbeleuchtung oder Marktstände, wo eben keine ständige Installation eingerichtet ist.
Virginia Wettekamp: Wer muss diese Kurzzeitanschlüsse beantragen?
Michael Hergert: Das erfolgt über das beauftragte Elektroinstallationsunternehmen und den Anschlussnehmer also z. B. den Bauherrn. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung und den Betrieb der zeitlich befristet angeschlossenen Anlage ist der Anschlussnehmer.
Virginia Wettekamp: An wen kann man sich denn als Anschlussnehmer wenden, wenn man z. B. Baustrom benötigt?
Michael Hergert: Am besten an ein Elektroinstallationsunternehmen, denn Installateure, die berechtigt sind, Arbeiten an den Kundenanlagen auszuführen, benötigen hierzu eine spezielle Zulassung. Für die Arbeiten gelten die „anerkannten Regeln der Technik“ sowie die gesetzlichen Vorgaben. Beides kennen zugelassene Installateure. Für Solingen haben wir im Internet der Netze Solingen eine Liste der Elektroinstallationsunternehmen zusammengestellt.
Virginia Wettekamp: Welche Unterlagen werden zum Einrichten des Anschlusses benötigt?
Michael Hergert: Man braucht auf jeden Fall einen Antrag auf Inbetriebsetzung einer Strom-Abnahmestelle. Wenn Geräte eingesetzt werden, die Netzrückwirkungen verursachen, also solche, die Einfluss auf die Stabilität des Stromnetzes nehmen, wie beispielsweise ein Elektrokran, muss dafür ebenfalls das entsprechende Datenblatt des Herstellers eingereicht werden. Die geplante Anlage muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) bzw. Technischen Anschlussregeln (TAR) angemeldet werden.
Virginia Wettekamp: Wie erfolgt die Zählung des Verbrauchs und wie wird die Bezahlung geregelt?
Michael Hergert: Der Verbrauch wird über einen speziellen Zähler gemessen, der beim Anschlusstermin durch Mitarbeiter der Netze Solingen GmbH gesetzt wird. Hier wird eine einmalige Anschlussgebühr fällig und zusätzlich erfolgt eine monatliche Abschlagszahlung, die dann mit dem Verbrauch verrechnet wird. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und kann individuell angepasst werden. Der Versorger ist prinzipiell frei wählbar, normalerweise sind dies aber die ortsansässigen Stadtwerke. Für eine Preisanfrage können Sie sich zum Beispiel an den Kunden-Service der Stadtwerke Solingen GmbH wenden oder Sie schauen auf die Stromtarif-Seiten der Stadtwerke Solingen.
Virginia Wettekamp: Für einen Kurzzeitanschluss benötigt man einen „Baustromkasten“. Muss man den kaufen oder kann man ihn mieten? Was für Kosten entstehen da?
Michael Hergert: Normalerweise stellt das beauftragte Elektroinstallationsunternehmen den Bauverteiler auf Mietbasis zur Verfügung. Ein Kauf lohnt sich nur für Bauunternehmen oder Firmen, die regelmäßig diese Verteiler im Einsatz haben. Außerdem entstehen Kosten für das Aufstellen des Verteilers, das Verlegen der Anschlussleitung, eventuell die Installation am Hausanschlusskasten, die Inbetriebnahme und die regelmäßige Prüfung. Diese können nur beim jeweiligen Elektroinstallationsunternehmen erfragt werden. Sie variieren natürlich je nach Mietdauer, Aufwand und Entfernung des Bauverteilers zum Anschlusspunkt. Weitere Kosten werden durch die Netze Solingen bzw. das Versorgungsunternehmens in Rechnung gestellt. Die Kosten für die einmalige Anschlussgebühr entnehmen Sie dem jeweils gültigen Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen der SWS Netze Solingen GmbH.
Virginia Wettekamp: Wer schließt den Verteiler an?
Michael Hergert: Der Anschluss des Verteilers ist an verschiedenen vorhandenen Anlagen der Netze Solingen möglich: an Ortsnetzstationen, Kabelverteilerschränken, Freileitungsmasten und Hausanschlusskästen. Er wird im Regelfall von Mitarbeitern der Netze Solingen GmbH angeschlossen, außer er soll an einem vorhandenen Hausanschlusskasten erfolgen, dann geschieht dies durch das beauftragte Elektroinstallationsunternehmen. In Ausnahmefällen ist ein Anschluss am Netzkabel (z. B. an einem vorverlegten Hausanschluss) möglich.
Virginia Wettekamp: Wie erfolgt die Abmeldung?
Michael Hergert: Die Abmeldung kann formlos schriftlich (eine E-Mail genügt) durch den Anschlussnehmer oder das Elektroinstallationsunternehmen erfolgen. Anschließend erfolgt der Zählerausbau bzw. der Rückbau.
Virginia Wettekamp: Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Michael Hergert: Die Gültigkeit für Kurzzeitanschlüsse beläuft sich auf maximal zwölf Monate. Außerdem hält der Netzbetreiber sich vor, den vorübergehenden Anschluss bei Netzrückwirkungen außer Betrieb zu nehmen. Weitere Regeln, die zu beachten sind, kann Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen unter den technischen Anschlussbedingungen für Strom nachlesen.
Virginia Wettekamp: Wie erfolgt am Ende die Abrechnung?
Michael Hergert: Die einmalige Anschlussgebühr wird nach dem Anschluss des Baustroms in Rechnung gestellt. Der Bauherr zahlt monatlich eine Abschlagszahlung für den Stromverbrauch. Nach Einstellung der Lieferung erstellen die Stadtwerke Solingen GmbH oder der jeweilige Versorger eine Endabrechnung. Dort werden Abschläge und konkreter Verbrauch gegeneinander verrechnet.
Virginia Wettekamp: Herzlichen Dank für das Interview!