Stall mit Solaranlage

Die EEG-Novelle 2021: Sonnige Aussichten für Solarenergie

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Mit der Novelle des Erneu­erbare-Energien-Gesetzes soll es beim Ökostrom-Ausbau zügiger voran­gehen, vor allem mit Solar­energie und Windkraft. Die Auswir­kungen der neuen Regelungen werden viele ganz direkt betreffen – auch meine Freundin Steffi.

Sonnen­strom vom eigenen Dach: Bessere Regelungen für Photovoltaik-Anlagen

Über den Anruf meiner alten Freundin Steffi an Neujahr habe ich mich sehr gefreut, denn gemeinsam mit ihrem Mann betreibt sie einen Bauernhof in Norddeutschland und ist deshalb immer beschäftigt. Steffi ist umwelt­be­wusst und setzt seit einigen Jahren auf die rein biolo­gische Land- und Viehwirt­schaft. „Wir bauen dieses Jahr einen neuen Kuhstall und auf das Dach kommt eine 30 kW-Solar­anlage, mit der wir unseren eigenen Strom für die Melkma­schinen erzeugen werden“, erzählte meine Freundin voller Begeis­terung. „Auf dem alten Stall haben wir ja schon vor 20 Jahren Solar­panel instal­liert, aber da läuft ja dieses Jahr die Förderung aus“, seufzte sie. Gut, dass ich Steffi gleich beruhigen konnte, denn mein Kollege Stefan Stüllein hatte hier im Blog schon Ende September was zu den recht­lichen Lösungen für PV-Altanlagen geschrieben, wie sie in der EEG-Novelle jetzt umgesetzt wurden.

Anteil Erneu­er­barer Energien an der Strom­erzeugung: Mindestens 65 Prozent in 2030

Erst vor wenigen Tagen, am 1. Januar, ist die EEG-Novelle in Kraft getreten. Damit ist die Neufassung des sogenannten Erneu­erbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) gemeint. Die von Bundes­wirt­schafts­mi­nister Peter Altmaier einge­brachte Gesetzes-Reform wurde Ende Dezember nach langen, harten Verhand­lungen durch den Bundestag und den Bundesrat verab­schiedet. Da die Regie­rungs­chefs der EU erst kürzlich beschlossen hatten, das europäische Klimaziel bis 2030 von 40 auf 55 Prozent CO2-Einsparung zu verschärfen, hielten die Vertre­te­rinnen und Vertreter der Großen Koalition auch ein stärkeres Engagement für den Ökostrom-Ausbau in Deutschland für nötig. Das refor­mierte EEG soll jetzt die Rahmen­be­din­gungen für den Ausbau der Erneu­er­baren Energien neu regeln.

Das Ziel der EEG-Novelle: Eine Erhöhung des Anteils Erneu­er­barer Energien an der Strom­erzeugung bis 2030 auf mindestens 65 Prozent. Dazu setzt die Regierung vor allem auf Solar­energie: In Zukunft soll hierzu­lande ein schritt­weise anstei­gender Zuwachs von 4,6 bis 5,6 Gigawatt (GW) Leistung pro Jahr erreicht werden. Zum Vergleich: Im Braun­koh­le­kraftwerk Neurath in Greven­broich wird pro Jahr rund 4,2 GW Strom erzeugt. Im Jahr 2030 möchte die Regierung dann in Deutschland eine Gesamt­menge von 100 GW Strom aus Solar­energie erzielen – das entspräche einer Verdopplung der aktuellen Leistung in Anbetracht der in 2019 erreichten Gesamt­leistung von 49 GW Gesamtleistung.

Neue Regelungen für Solar­an­lagen über 7 kW und bis 30 kW

Und noch eine gute Nachricht konnte ich Steffi inzwi­schen von Stefan überbringen: Bei Solar­an­lagen bis max. 30 kW, so wie sie es für ihren Stall plant, ist der Eigen­ver­brauch seit dem 1. Januar von der sog. EEG-Umlage befreit. Das war vorher anders. Wer Solar­strom aus einer eigenen Anlage mit einer Leistung über 10 kW verbrauchte, musste eine anteilige EEG-Umlage auf den Eigen­ver­brauch zahlen.

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Die EEG-Umlage ist ein wichtiges Kernelement des Erneu­erbare-Energien-Gesetz, mit dem die Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Quellen finan­ziell gefördert wird. Mehr Infor­ma­tionen dazu findet ihr in unserem Erklär­video zur EEG-Umlage. Die auch als Sonnen­steuer bekannt­ge­wordene anteilige EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solar­strom wiederum wurde im Rahmen der vorletzten EEG-Novelle in 2014 einge­führt. Die aktuell gültige Neufassung des EEG erweitert dagegen die Eigen­ver­brauchs-Grenze auf bis zu 30 kW – Glück für Steffi. „Dann könnten wir ja für unseren kleinen Hühner­stall gleich auch noch eine Solar­anlage instal­lieren“, überlegte meine Freundin. Stimmt eigentlich, dachte ich. Ich habe dann aber doch noch mal mit Stefan gesprochen und erfahren, dass laut EEG 2021 nur Solar­an­lagen mit einer Leistung von unter 7 kW von einer neuen Pflicht zur Nachrüstung mit intel­li­genten Strom­zählern (sog. Smart Meter) befreit sind. Das sollte Steffi bei ihrer Planung berück­sich­tigen, denn das hat Einfluss auf ihre Rendite.

EEG wird auf 6,5 Cent gedeckelt

Und weil wir einmal dabei waren, habe ich Steffi gleich was zur sinkenden EEG-Umlage erzählt. Das ist die Umlage, die wir alle auf Strom zahlen, den wir nicht selbst erzeugen. Die EEG-Umlage auf den Strom­preis wird in diesem Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowatt­stunde gedeckelt. Aller­dings müssen wir uns dafür alle auf die CO2-Bepreisung für Verkehr und Gebäude einstellen – Benzin, Diesel und Heizöl werden damit teurer. In meinem Blogar­tikel zur neuen CO2-Umlage habe ich das schon erläutert.

Mehr Schub für den Ausbau der Windenergie

„Und was ist mit Windrädern?“, fragte Steffi dann. Ihre Nachbarn würden über ein solches Windrad nachdenken. Damit liegen Steffis Nachbarn voll im Trend. Denn laut EEG-Novelle setzt die Bundes­re­gierung beim Ausbau der Erneu­er­baren Energien neben der Solar­energie auch auf die Windkraft. So soll die Leistung bei Windkraft aus Anlagen an Land (Onshore) bis 2030 um rund ein Drittel auf 71 Gigawatt ausgebaut werden. Zum Vergleich: Ende 2019 lag die instal­lierte Leistung aus Onshore-Windkraft­an­lagen in Deutschland bei rund 53 Gigawatt. Um Windräder attrak­tiver zu machen, sollen die betrof­fenen Gemeinden zukünftig an den Gewinnen aus der Windkraft beteiligt werden. Unter anderem sollen Betreiber neuer Anlagen künftig der Stand­ort­ge­meinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowatt­stunde für die tatsäch­liche einge­speiste Strom­menge zahlen. Vielleicht auch eine Lösung für Steffis Nachbarn?

Über Mieter­strom haben wir dann nicht mehr gesprochen ?. Denn auch der wird im neuen EEG neu geregelt. Dabei hatte letzte Woche mein Kollege Frederik Schacht hier im Blog einen Kommentar zu verfasst. Aber, mit mieten hat Steffi auf ihrem Hof in Norddeutschland nix am Hut.

Autor: Kerstin Griese

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