Die EEG-Novelle 2021: Sonnige Aussichten für Solarenergie
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll es beim Ökostrom-Ausbau zügiger vorangehen, vor allem mit Solarenergie und Windkraft. Die Auswirkungen der neuen Regelungen werden viele ganz direkt betreffen – auch meine Freundin Steffi.
Sonnenstrom vom eigenen Dach: Bessere Regelungen für Photovoltaik-Anlagen
Über den Anruf meiner alten Freundin Steffi an Neujahr habe ich mich sehr gefreut, denn gemeinsam mit ihrem Mann betreibt sie einen Bauernhof in Norddeutschland und ist deshalb immer beschäftigt. Steffi ist umweltbewusst und setzt seit einigen Jahren auf die rein biologische Land- und Viehwirtschaft. „Wir bauen dieses Jahr einen neuen Kuhstall und auf das Dach kommt eine 30 kW-Solaranlage, mit der wir unseren eigenen Strom für die Melkmaschinen erzeugen werden“, erzählte meine Freundin voller Begeisterung. „Auf dem alten Stall haben wir ja schon vor 20 Jahren Solarpanel installiert, aber da läuft ja dieses Jahr die Förderung aus“, seufzte sie. Gut, dass ich Steffi gleich beruhigen konnte, denn mein Kollege Stefan Stüllein hatte hier im Blog schon Ende September was zu den rechtlichen Lösungen für PV-Altanlagen geschrieben, wie sie in der EEG-Novelle jetzt umgesetzt wurden.
Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung: Mindestens 65 Prozent in 2030
Erst vor wenigen Tagen, am 1. Januar, ist die EEG-Novelle in Kraft getreten. Damit ist die Neufassung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) gemeint. Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Gesetzes-Reform wurde Ende Dezember nach langen, harten Verhandlungen durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet. Da die Regierungschefs der EU erst kürzlich beschlossen hatten, das europäische Klimaziel bis 2030 von 40 auf 55 Prozent CO2-Einsparung zu verschärfen, hielten die Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition auch ein stärkeres Engagement für den Ökostrom-Ausbau in Deutschland für nötig. Das reformierte EEG soll jetzt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien neu regeln.
Das Ziel der EEG-Novelle: Eine Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf mindestens 65 Prozent. Dazu setzt die Regierung vor allem auf Solarenergie: In Zukunft soll hierzulande ein schrittweise ansteigender Zuwachs von 4,6 bis 5,6 Gigawatt (GW) Leistung pro Jahr erreicht werden. Zum Vergleich: Im Braunkohlekraftwerk Neurath in Grevenbroich wird pro Jahr rund 4,2 GW Strom erzeugt. Im Jahr 2030 möchte die Regierung dann in Deutschland eine Gesamtmenge von 100 GW Strom aus Solarenergie erzielen – das entspräche einer Verdopplung der aktuellen Leistung in Anbetracht der in 2019 erreichten Gesamtleistung von 49 GW Gesamtleistung.
Neue Regelungen für Solaranlagen über 7 kW und bis 30 kW
Und noch eine gute Nachricht konnte ich Steffi inzwischen von Stefan überbringen: Bei Solaranlagen bis max. 30 kW, so wie sie es für ihren Stall plant, ist der Eigenverbrauch seit dem 1. Januar von der sog. EEG-Umlage befreit. Das war vorher anders. Wer Solarstrom aus einer eigenen Anlage mit einer Leistung über 10 kW verbrauchte, musste eine anteilige EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen.
Die EEG-Umlage ist ein wichtiges Kernelement des Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen finanziell gefördert wird. Mehr Informationen dazu findet ihr in unserem Erklärvideo zur EEG-Umlage. Die auch als Sonnensteuer bekanntgewordene anteilige EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom wiederum wurde im Rahmen der vorletzten EEG-Novelle in 2014 eingeführt. Die aktuell gültige Neufassung des EEG erweitert dagegen die Eigenverbrauchs-Grenze auf bis zu 30 kW – Glück für Steffi. „Dann könnten wir ja für unseren kleinen Hühnerstall gleich auch noch eine Solaranlage installieren“, überlegte meine Freundin. Stimmt eigentlich, dachte ich. Ich habe dann aber doch noch mal mit Stefan gesprochen und erfahren, dass laut EEG 2021 nur Solaranlagen mit einer Leistung von unter 7 kW von einer neuen Pflicht zur Nachrüstung mit intelligenten Stromzählern (sog. Smart Meter) befreit sind. Das sollte Steffi bei ihrer Planung berücksichtigen, denn das hat Einfluss auf ihre Rendite.
EEG wird auf 6,5 Cent gedeckelt
Und weil wir einmal dabei waren, habe ich Steffi gleich was zur sinkenden EEG-Umlage erzählt. Das ist die Umlage, die wir alle auf Strom zahlen, den wir nicht selbst erzeugen. Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird in diesem Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Allerdings müssen wir uns dafür alle auf die CO2-Bepreisung für Verkehr und Gebäude einstellen – Benzin, Diesel und Heizöl werden damit teurer. In meinem Blogartikel zur neuen CO2-Umlage habe ich das schon erläutert.
Mehr Schub für den Ausbau der Windenergie
„Und was ist mit Windrädern?“, fragte Steffi dann. Ihre Nachbarn würden über ein solches Windrad nachdenken. Damit liegen Steffis Nachbarn voll im Trend. Denn laut EEG-Novelle setzt die Bundesregierung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien neben der Solarenergie auch auf die Windkraft. So soll die Leistung bei Windkraft aus Anlagen an Land (Onshore) bis 2030 um rund ein Drittel auf 71 Gigawatt ausgebaut werden. Zum Vergleich: Ende 2019 lag die installierte Leistung aus Onshore-Windkraftanlagen in Deutschland bei rund 53 Gigawatt. Um Windräder attraktiver zu machen, sollen die betroffenen Gemeinden zukünftig an den Gewinnen aus der Windkraft beteiligt werden. Unter anderem sollen Betreiber neuer Anlagen künftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge zahlen. Vielleicht auch eine Lösung für Steffis Nachbarn?
Über Mieterstrom haben wir dann nicht mehr gesprochen ?. Denn auch der wird im neuen EEG neu geregelt. Dabei hatte letzte Woche mein Kollege Frederik Schacht hier im Blog einen Kommentar zu verfasst. Aber, mit mieten hat Steffi auf ihrem Hof in Norddeutschland nix am Hut.
Autor: Kerstin Griese