EEG-Novelle 2021 ist da: Mieter­strom weiter mangelhaft

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Das neue EEG, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, war angetreten, die Probleme mit dem Mieter­strom zu besei­tigen. Das ist nur mangelhaft gelungen. Ein Kommentar von Frederik Schacht, Abtei­lungs­leiter Anlagen­ma­nagement bei den Stadt­werken Solingen:

Was hatte die Regierung nicht für hohe Erwar­tungen in den Mieter­strom gesteckt, als er mit dem Gesetz zur Förderung von Mieter­strom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneu­er­baren-Energien-Gesetzes (kurz „EEG“, PDF, 0,1 MB) 2017 aus der Taufe gehoben wurde. Der Mieter­strom sollte nicht weniger als die Energie­wende demokra­ti­sieren: Endlich sollten auch alle dieje­nigen, die kein eigenes Dach besitzen und nicht genug Geld, um in große Photo­voltaik-Anlagen zu inves­tieren, vom – wenn schon nicht selbst- dann zumindest hausge­machten – günstigen Solar­strom profi­tieren. Überzeugt davon, dass die Vermieter oder Anlagen­be­treiber wie Stadt­werke ihnen die Förder­mittel aus den Händen reißen würden, deckelte der Bund die Förderung auf 500 MW pro Jahr instal­lierte Leistung bundesweit. Inzwi­schen sind rund 14 MW Leistung gefördert worden! Der Name des Gesetzes ist also größer als sein Erfolg.

Das Problem ist ein Geburts­fehler des Mieter­strom­ge­setzes. Neben etlichen anderen Rahmen-bedin­gungen muss bei der Umsetzung einer Mieter­strom-PV-Anlage zwingend eine Nieder­span­nungs­haupt­ver­teilung mit instal­liert werden. Allein diese Anlage kostet ca. 4.500 Euro. Die PV-Anlage kommt noch mit 15.000 Euro obendrauf. Zusätzlich fallen weitere mieter­strom­spe­zi­fische Mehrkosten an, wie z. B. Abrechnung, Messung oder Vermarktung des Stroms.

Dagegen steht die Verpflichtung des Vermieters, den Strom preislich mindestens 10 % unter dem im jewei­ligen Netzgebiet geltenden Grund­ver­sor­gungs­tarifs anzubieten. In Solingen wären dies aktuell ca. 26,60 ct/kWh (brutto). Davon müssen aber sowohl die Inves­ti­tions- und laufenden Betriebs­kosten als auch die Kosten für die Reststrom­mengen (ca. 30 ct/kWh) bezahlt werden. Die staat­lichen Zuschüsse von (je nach Größe der Anlage) 0,3 bis 1,2 ct/kWh machen den Braten daher nicht fett. Letztlich bleibt eine Vollein­speisung der erzeugten Strom­mengen weiterhin deutlich lukra­tiver, als die dezentral erzeugten Strom­mengen sinnvoll direkt vor Ort zu verbrauchen.

Mit der EEG-Novelle 2021 sollte dieser Geburts­fehler endgültig behoben werden. Doch die Behandlung ist unzurei­chend: Der neue Förder­betrag liegt (je nach Größe der Anlage) bei 1,4 bis 2,6 ct/kWh. Einen umfas­senden Neuanfang kann ich darin nicht erkennen. Der Fördertopf wird wohl auf absehbare Zeit nicht leer.

Euer Frederik

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