EEG-Novelle 2021 ist da: Mieterstrom weiter mangelhaft
Das neue EEG, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, war angetreten, die Probleme mit dem Mieterstrom zu beseitigen. Das ist nur mangelhaft gelungen. Ein Kommentar von Frederik Schacht, Abteilungsleiter Anlagenmanagement bei den Stadtwerken Solingen:
Was hatte die Regierung nicht für hohe Erwartungen in den Mieterstrom gesteckt, als er mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (kurz „EEG“, PDF, 0,1 MB) 2017 aus der Taufe gehoben wurde. Der Mieterstrom sollte nicht weniger als die Energiewende demokratisieren: Endlich sollten auch alle diejenigen, die kein eigenes Dach besitzen und nicht genug Geld, um in große Photovoltaik-Anlagen zu investieren, vom – wenn schon nicht selbst- dann zumindest hausgemachten – günstigen Solarstrom profitieren. Überzeugt davon, dass die Vermieter oder Anlagenbetreiber wie Stadtwerke ihnen die Fördermittel aus den Händen reißen würden, deckelte der Bund die Förderung auf 500 MW pro Jahr installierte Leistung bundesweit. Inzwischen sind rund 14 MW Leistung gefördert worden! Der Name des Gesetzes ist also größer als sein Erfolg.
Das Problem ist ein Geburtsfehler des Mieterstromgesetzes. Neben etlichen anderen Rahmen-bedingungen muss bei der Umsetzung einer Mieterstrom-PV-Anlage zwingend eine Niederspannungshauptverteilung mit installiert werden. Allein diese Anlage kostet ca. 4.500 Euro. Die PV-Anlage kommt noch mit 15.000 Euro obendrauf. Zusätzlich fallen weitere mieterstromspezifische Mehrkosten an, wie z. B. Abrechnung, Messung oder Vermarktung des Stroms.
Dagegen steht die Verpflichtung des Vermieters, den Strom preislich mindestens 10 % unter dem im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs anzubieten. In Solingen wären dies aktuell ca. 26,60 ct/kWh (brutto). Davon müssen aber sowohl die Investitions- und laufenden Betriebskosten als auch die Kosten für die Reststrommengen (ca. 30 ct/kWh) bezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse von (je nach Größe der Anlage) 0,3 bis 1,2 ct/kWh machen den Braten daher nicht fett. Letztlich bleibt eine Volleinspeisung der erzeugten Strommengen weiterhin deutlich lukrativer, als die dezentral erzeugten Strommengen sinnvoll direkt vor Ort zu verbrauchen.
Mit der EEG-Novelle 2021 sollte dieser Geburtsfehler endgültig behoben werden. Doch die Behandlung ist unzureichend: Der neue Förderbetrag liegt (je nach Größe der Anlage) bei 1,4 bis 2,6 ct/kWh. Einen umfassenden Neuanfang kann ich darin nicht erkennen. Der Fördertopf wird wohl auf absehbare Zeit nicht leer.
Euer Frederik