Solarenergie Daumen hoch
Solarenergie Daumen hoch

EEG-Novelle 2023: Spannende Neuig­keiten für PV-Anlagen-Besitzer

Unser Autor:

Am 1. Januar ist die aktuelle EEG-Novelle in Kraft getreten. Ich habe mich mit meinem Kollegen Detlev Janning, Sales Manager, darüber unter­halten, welche Neuig­keiten für (künftige) Besitzer von Photo­voltaik-Anlagen (PV-Anlagen) relevant sind.

Tim Reischke: Detlev, du hast dich durch die EEG-Novelle gearbeitet. Was ist dir aufge­fallen?
Detlev Janning: Die wichtigste Änderung für alle PV-Anlagen-Besitzer liegt sicherlich in den Vergü­tungs­sätzen. Diese sollten ja eigentlich jeden Monat weiter abgeschmolzen werden. Diese Degression der Einspei­se­ver­gütung hat der Gesetz­geber jetzt bis zum 1. Februar 2024 ausge­setzt. Gleich­zeitig hat er die Vergü­tungs­sätze für Neuan­lagen angehoben. Das gilt vor allem für Anlagen, deren Betreiber den Sonnen­strom vollständig ins Netz einspeisen.

Tim Reischke: Es gab aber doch immer eine technische Vorgabe, dass maximal 70 Prozent der Nennleistung ins Netz einge­speist werden darf?
Detlev Janning: Auch diese Regelung ist mit der EEG-Novelle abgeschafft worden. Jetzt kann die volle Nennleistung der PV-Anlage einge­speist werden. Und dabei winken teilweise doppelt so hohe Beträge. Ich habe dazu mal eine schöne Tabelle von der MVV mitgebracht:

EEG-Novelle 2023 Vergütungssätze
Quelle: MVV Energie AG

Tim Reischke: Welche Rahmen­be­din­gungen muss man dazu berück­sich­tigen?
Detlev Janning: Der Betreiber oder die Betrei­berin einer Vollein­speise-Anlage muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetrieb­nahme dem zustän­digen Netzbe­treiber gemeldet haben. Um auch in den kommenden Jahren von den Vollein­speise-Vergü­tungs­sätzen zu profi­tieren, müssen alle privaten Betreiber/-innen diese Infor­mation jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbe­treiber melden. Übrigens: Alle PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, können leider nicht rückwirkend von den höheren Vergü­tungs­sätzen profi­tieren. Das gilt auch für PV-Anlagen, die ganz oder teilweise zur Eigen­ver­sorgung genutzt werden.

Tim Reischke: Du kannst mir bestimmt sagen, warum der Gesetz­geber die höheren Vergü­tungen beschlossen hat?
Detlev Janning: Diese Regelung ist Teil des Oster­pa­ketes. Damit wollte die Ampel­re­gierung den dringend nötigen beschleu­nigten Ausbau der erneu­er­baren Energien befeuern. Das ergibt ja angesichts der steigenden Energie­preise auch Sinn.

Tim Reischke: Was hast du uns sonst noch an guten Nachrichten mitge­bracht?
Detlev Janning: Beim Thema Steuer gibt es einige Entlas­tungen: So sind PV-Anlagen bei der Anschaffung jetzt von Umsatz- bzw. Mehrwert­steuer befreit. Und auch die Vergü­tungen sind – innerhalb bestimmter Grenzen – steuerfrei: Auf Einfa­mi­li­en­häusern dürfen dann maximal 30 kWp instal­liert werden. Bei Mehrfa­mi­li­en­häusern und gemischt genutzten Gebäuden liegt die Grenze bei 15 kWp je Wohn- oder Gewer­be­einheit. Das gilt für alle PV-Anlagen ab dem Veran­la­gungs­zeitraum 2022.

Tim Reischke: Damit sinkt auch der bürokra­tische Aufwand, richtig?
Detlev Janning: Das ist absolut richtig! Übrigens können jetzt auch Anlagen Steuer­erleich­te­rungen und erhöhte Vergü­tungs­sätze erhalten, die im Garten statt auf dem Dach instal­liert werden. Auch das wird für einige poten­zielle Betreiber und Betrei­be­rinnen inter­essant sein. Zu berück­sich­tigen ist aller­dings, dass im Garten maximal 20 kWp instal­liert werden dürfen und ein Nachweis benötigt wird, dass das Hausdach nicht geeignet ist für eine PV-Anlage. Auch eine Bauge­neh­migung kann notwendig werden. Da kommt also die Bürokratie durch die Hintertür wieder in den Raum.

Tim Reischke: Was heißt das alles für unsere Kundinnen und Kunden?
Detlev Janning: Ganz klar: Unsere PV-Anlagen – ob auf dem Dach oder im Garten – bringen jetzt noch mehr Rendite. Zudem wird für Eigen­heim­be­sitzern mit großen Dachflächen ein Zwei-Anlagen-Modell attraktiv, da erstmals zwischen Selbst­ver­brauch und Vollein­speisung unter­schieden wird. Das Modell umfasst eine PV-Anlage, deren Leistung auf Eigen­ver­brauch ausge­richtet und eine zweite Anlage auf dem Rest des Dachs, die für eine Vollein­speisung konzi­piert ist. Für dieses Modell zeichnet sich schon jetzt ein großes Interesse ab. Glück­li­cher­weise konnten wir bereits in den letzten Monaten mit neuen festen Fachpartnern zusätz­liche Ressourcen aufbauen.

DIESEN BEITRAG TEILEN

    Related Posts

    Euer Kommentar?

    Ihr müsst eingeloggt eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

    Bitte beachtet unsere Netiquette!