Ladesäule in Sparschwein aus Glas

Elektro­mo­bi­lität nimmt Fahrt auf: Regierung beschließt milli­ar­den­schweres Steuer-Paket

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Am 31. Juli hat die Bundes­re­gierung einen Gesetz­entwurf genehmigt, der ein Steuer­paket zur Förderung der Elektro­mo­bi­lität auf den Weg bringt – ein wichtiger Schritt für die Weiter­ent­wicklung der E-Mobilität und für den Klima­schutz in Deutschland.

Strom statt Sprit: Nutzung umwelt­freund­licher Fahrzeuge soll attrak­tiver werden

Sonder­ab­schrei­bungen für Elektro-Liefer­fahr­zeuge, die Verlän­gerung des Steuer­priviIegs für als Dienst­wagen genutzte Elektro­autos sowie steuer­liche Verbes­se­rungen bei der Nutzung von Job-Tickets – all das und mehr beinhaltet das neue Steuer-Förder­paket der Bundes­re­gierung. Damit soll erreicht werden, dass sich mehr Menschen als bisher klima­freundlich fortbe­wegen. Schließlich ist und bleibt der Verkehrs­sektor einer der wesent­lichen Faktoren für schäd­lichen CO2-Ausstoß. Doch in unser modernen Gesell­schaft ist Mobilität notwendig: Vor allem Beschäf­tigte sind darauf angewiesen, täglich zuver­lässig ihren Arbeitsort zur erreichen. Deshalb soll die Nutzung umwelt­freund­licher Verkehrs­mittel wie E-Autos, ÖPNV und (E-)Fahrräder attrak­tiver werden. Das Kabinett hat dazu jetzt mehrere Maßnahmen-Bündel beschlossen: 

Sonder­ab­schrei­bungen für Elektrolieferfahrzeuge

Vom nächsten Jahr an bis Ende 2030 können Unter­nehmen bei der Anschaffung neuer, rein elektrisch betrie­bener Liefer­fahr­zeuge von einer Sonder­ab­schreibung profi­tieren. Damit wird es möglich, dass Firmen zusätzlich zu den regulären Abschrei­bungs­mög­lich­keiten schon im Jahr des Fahrzeug­kaufs die Hälfte ihrer Anschaf­fungs­kosten steuerlich abschreiben. Das bringt nicht nur finan­zielle Vorteile, sondern erhöht auch die Planungs­si­cherheit der Unternehmen.

Besteuerung von Dienst­wagen: Verlän­gerung der Sonder­re­gelung für Elektrofahrzeuge

Für Arbeit­nehmer, die ihr E-Auto als Firmen­wagen auch privat nutzen, ist derzeit eine Sonder­re­gelung in Kraft. Statt monatlich ein Prozent des Listen­preises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybrid­fahr­zeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese sogenannte Dienst­wa­gen­re­gelung sollte eigentlich nur bis Ende 2021 gelten. Sie wird jetzt bis Ende 2030 verlängert.

Das ist eine gute und aus meiner Sicht überfällige Maßnahme, denn Dienst­wagen spielen bei der Weiter­ent­wicklung der Elektro­mo­bi­lität eine wichtige Vorreiter-Rolle. Im Gegensatz zur privaten Pkw kommen sie häufig schon nach zwei bis drei Jahren auf den Gebraucht­wa­gen­markt und werden dann meistens von privaten Haltern erworben. So dürfte die Verlän­gerung der Dienst­wa­gen­re­gelung zukünftig dafür sorgen, dass in Deutschland ein deutlicher größerer Markt von gebrauchten E-Fahrzeugen entsteht. Wer bisher wegen zu hoher Neuan­schaf­fungs-Kosten oder langer Warte­zeiten vom Kauf eines neuen E-Autos abgesehen hat, wird auf diese Weise deutlich verbes­serte Einstiegs-Möglich­keiten in die elektro­mobile Pkw-Welt vorfinden. 

Steuer­be­freiung für Ladestrom und Pauschal­be­steuerung für Ladevorrichtungen

Wer sein Elektro- oder Hybrid­fahrzeug während der Arbeits­zeiten im Betrieb des Arbeit­gebers auflädt, muss dafür keine Steuern zahlen. Auch kann eine betrieb­liche Ladevor­richtung wie eine Wallbox an Arbeit­nehmer überlassen, also verliehen, vermietet oder verpachtet werden. Für diesen Vorteil werden ebenfalls keine Steuern fällig. Schließlich brauchen Arbeit­nehmer für ihre elektri­schen Firmen- oder Privat­wagen eine Ladesäule oder Wallbox in ihrem Privat­haushalt und sollten für ihre Nutzung klima­freund­licher Fahrzeuge nicht finan­ziell benach­teiligt werden. Schenkt der Arbeit­geber seinen Arbeit­nehmern dagegen eine Wallbox für die Nutzung außerhalb des Betriebes oder leistet finan­zielle Zuschüsse für deren Erwerb und Betrieb, sieht das Finanzamt dies als Arbeitslohn an. Der Mitar­beiter oder die Mitar­bei­terin muss diesen geldwerten Vorteil deshalb versteuern. Um das zu vermeiden, kann der Arbeit­geber den geldwerten Vorteil des Arbeit­nehmers pauschal versteuern. Der Arbeit­nehmer zahlt dann 25 Prozent pauschale Lohnsteuer plus Solida­ri­täts­zu­schlag und eventuell Kirchen­steuer. Diese Regelung wird bis Ende 2030 verlängert. 

Einführung einer Pauschal­be­steuerung für Job-Tickets und kosten­freies Job-Ticket

Die Bundes­re­gierung möchte, dass Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer verstärkt den Perso­nen­nah­verkehr und damit umwelt­freund­liche öffent­liche Verkehrs­mittel nutzen. Bestes Beispiel für klima­freund­lichen Perso­nen­nah­verkehr: Die O-Busse in Solingen, die mit Strom fahren – seit 2009 sogar zu 100 Prozent emissi­onsfrei. Auch sind zunehmend mehr der innova­tiven Batterie-Oberlei­tungs-Busse, kurz BOB, auf Solingens Straßen unterwegs. Um die ÖPNV-Nutzung zu stärken, hat die Regierung jetzt steuer­liche Verbes­se­rungen beim Job-Ticket beschlossen. Dazu zählt unter anderem eine neue Pauschal­be­steuerung ohne Anrechnung auf die Entfer­nungs­pau­schale. Damit soll die Akzeptanz und Nutzung von Job-Tickets erhöht werden. 

Gewer­be­steu­er­liche Erleich­te­rungen bei Miete und Leasing von Elektro­fahr­zeugen, Steuer­be­freiung für betrieb­liche Fahrräder oder E-Fahrräder

Leasen oder mieten Unter­nehmen umwelt­freund­liche Fahrzeuge, sollen sie dafür weniger Gewer­be­steuer zahlen als bisher. Außerdem müssen Beschäf­tigte, die von ihrem Arbeit­geber ein Dienst­fahrrad auch für den Privat­ge­brauch kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, dieses seit 2019 nicht mehr versteuern – voraus­ge­setzt, dass ihnen das Fahrrad zusätzlich zum regulären Arbeitslohn überlassen wurde. Auch die Arbeit­geber müssen für diese private Nutzung ihrer Arbeit­nehmer keine Steuern zahlen. Diese Regelungen werden im Rahmen des neuen Steuer­pakets bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. 

Stadt­werke Solingen begrüßen die neue Steuer-Offensive

Ich glaube, dass die Elektro­mo­bi­lität mit den jetzt beschlos­senen Steuer­erleich­te­rungen deutlich an Fahrt gewinnen wird. Das Ankurbeln eines E-Auto-Gebraucht­wa­gen­markts durch die Verlän­gerung der Dienst­wa­gen­re­gelung, mehr Planungs­si­cherheit beim Kauf von Elektro­lie­fer­fahr­zeugen und die Verrin­gerung der Gewer­be­steuer bei Miete und Leasing von Elektro­fahr­zeugen sind nur drei von vielen positiven Steuer-Anreizen, die die Bundes­re­gierung jetzt mit dem neuen Paket beschlossen hat.

Auch wir von den Stadt­werken Solingen sind schon lange davon überzeugt, dass in Zeiten abneh­mender Rohstoff-Ressourcen und steigender Benzin­preise das Konzept der Elektro­mo­bi­lität eine zukunfts­wei­sende, saubere Lösung bietet. Deshalb treiben wir die Elektro­mo­bi­lität mit dem Ausbau der Ladeinfra­struktur in Solingen voran. Seit 2017 wurden insgesamt 19 Ladesäulen in Betrieb genommen, zehn weitere Ladepunkte sind in der Klingen­stadt geplant. Denn inzwi­schen bringen immer mehr Automo­bil­her­steller reine Elektro­fahr­zeuge auf den Markt. Damit diese auch regel­mäßig aufladen können, muss eine gut ausge­baute Infra­struktur vorhanden sein. Umso erfreu­licher ist es, dass die Bundes­re­gierung mit dem gerade beschlos­senen Förder­paket ein klares Bekenntnis zur Elektro­mo­bi­lität abgegeben hat. 

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