Elektromobilität nimmt Fahrt auf: Regierung beschließt milliardenschweres Steuer-Paket
Am 31. Juli hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf genehmigt, der ein Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg bringt – ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der E-Mobilität und für den Klimaschutz in Deutschland.
Strom statt Sprit: Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge soll attraktiver werden
Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge, die Verlängerung des SteuerpriviIegs für als Dienstwagen genutzte Elektroautos sowie steuerliche Verbesserungen bei der Nutzung von Job-Tickets – all das und mehr beinhaltet das neue Steuer-Förderpaket der Bundesregierung. Damit soll erreicht werden, dass sich mehr Menschen als bisher klimafreundlich fortbewegen. Schließlich ist und bleibt der Verkehrssektor einer der wesentlichen Faktoren für schädlichen CO2-Ausstoß. Doch in unser modernen Gesellschaft ist Mobilität notwendig: Vor allem Beschäftigte sind darauf angewiesen, täglich zuverlässig ihren Arbeitsort zur erreichen. Deshalb soll die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie E-Autos, ÖPNV und (E-)Fahrräder attraktiver werden. Das Kabinett hat dazu jetzt mehrere Maßnahmen-Bündel beschlossen:
Sonderabschreibungen für Elektrolieferfahrzeuge
Vom nächsten Jahr an bis Ende 2030 können Unternehmen bei der Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge von einer Sonderabschreibung profitieren. Damit wird es möglich, dass Firmen zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten schon im Jahr des Fahrzeugkaufs die Hälfte ihrer Anschaffungskosten steuerlich abschreiben. Das bringt nicht nur finanzielle Vorteile, sondern erhöht auch die Planungssicherheit der Unternehmen.
Besteuerung von Dienstwagen: Verlängerung der Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
Für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen auch privat nutzen, ist derzeit eine Sonderregelung in Kraft. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese sogenannte Dienstwagenregelung sollte eigentlich nur bis Ende 2021 gelten. Sie wird jetzt bis Ende 2030 verlängert.
Das ist eine gute und aus meiner Sicht überfällige Maßnahme, denn Dienstwagen spielen bei der Weiterentwicklung der Elektromobilität eine wichtige Vorreiter-Rolle. Im Gegensatz zur privaten Pkw kommen sie häufig schon nach zwei bis drei Jahren auf den Gebrauchtwagenmarkt und werden dann meistens von privaten Haltern erworben. So dürfte die Verlängerung der Dienstwagenregelung zukünftig dafür sorgen, dass in Deutschland ein deutlicher größerer Markt von gebrauchten E-Fahrzeugen entsteht. Wer bisher wegen zu hoher Neuanschaffungs-Kosten oder langer Wartezeiten vom Kauf eines neuen E-Autos abgesehen hat, wird auf diese Weise deutlich verbesserte Einstiegs-Möglichkeiten in die elektromobile Pkw-Welt vorfinden.
Steuerbefreiung für Ladestrom und Pauschalbesteuerung für Ladevorrichtungen
Wer sein Elektro- oder Hybridfahrzeug während der Arbeitszeiten im Betrieb des Arbeitgebers auflädt, muss dafür keine Steuern zahlen. Auch kann eine betriebliche Ladevorrichtung wie eine Wallbox an Arbeitnehmer überlassen, also verliehen, vermietet oder verpachtet werden. Für diesen Vorteil werden ebenfalls keine Steuern fällig. Schließlich brauchen Arbeitnehmer für ihre elektrischen Firmen- oder Privatwagen eine Ladesäule oder Wallbox in ihrem Privathaushalt und sollten für ihre Nutzung klimafreundlicher Fahrzeuge nicht finanziell benachteiligt werden. Schenkt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern dagegen eine Wallbox für die Nutzung außerhalb des Betriebes oder leistet finanzielle Zuschüsse für deren Erwerb und Betrieb, sieht das Finanzamt dies als Arbeitslohn an. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss diesen geldwerten Vorteil deshalb versteuern. Um das zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers pauschal versteuern. Der Arbeitnehmer zahlt dann 25 Prozent pauschale Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Diese Regelung wird bis Ende 2030 verlängert.
Einführung einer Pauschalbesteuerung für Job-Tickets und kostenfreies Job-Ticket
Die Bundesregierung möchte, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt den Personennahverkehr und damit umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Bestes Beispiel für klimafreundlichen Personennahverkehr: Die O-Busse in Solingen, die mit Strom fahren – seit 2009 sogar zu 100 Prozent emissionsfrei. Auch sind zunehmend mehr der innovativen Batterie-Oberleitungs-Busse, kurz BOB, auf Solingens Straßen unterwegs. Um die ÖPNV-Nutzung zu stärken, hat die Regierung jetzt steuerliche Verbesserungen beim Job-Ticket beschlossen. Dazu zählt unter anderem eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Damit soll die Akzeptanz und Nutzung von Job-Tickets erhöht werden.
Gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen, Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder oder E-Fahrräder
Leasen oder mieten Unternehmen umweltfreundliche Fahrzeuge, sollen sie dafür weniger Gewerbesteuer zahlen als bisher. Außerdem müssen Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad auch für den Privatgebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, dieses seit 2019 nicht mehr versteuern – vorausgesetzt, dass ihnen das Fahrrad zusätzlich zum regulären Arbeitslohn überlassen wurde. Auch die Arbeitgeber müssen für diese private Nutzung ihrer Arbeitnehmer keine Steuern zahlen. Diese Regelungen werden im Rahmen des neuen Steuerpakets bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
Stadtwerke Solingen begrüßen die neue Steuer-Offensive
Ich glaube, dass die Elektromobilität mit den jetzt beschlossenen Steuererleichterungen deutlich an Fahrt gewinnen wird. Das Ankurbeln eines E-Auto-Gebrauchtwagenmarkts durch die Verlängerung der Dienstwagenregelung, mehr Planungssicherheit beim Kauf von Elektrolieferfahrzeugen und die Verringerung der Gewerbesteuer bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen sind nur drei von vielen positiven Steuer-Anreizen, die die Bundesregierung jetzt mit dem neuen Paket beschlossen hat.
Auch wir von den Stadtwerken Solingen sind schon lange davon überzeugt, dass in Zeiten abnehmender Rohstoff-Ressourcen und steigender Benzinpreise das Konzept der Elektromobilität eine zukunftsweisende, saubere Lösung bietet. Deshalb treiben wir die Elektromobilität mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur in Solingen voran. Seit 2017 wurden insgesamt 19 Ladesäulen in Betrieb genommen, zehn weitere Ladepunkte sind in der Klingenstadt geplant. Denn inzwischen bringen immer mehr Automobilhersteller reine Elektrofahrzeuge auf den Markt. Damit diese auch regelmäßig aufladen können, muss eine gut ausgebaute Infrastruktur vorhanden sein. Umso erfreulicher ist es, dass die Bundesregierung mit dem gerade beschlossenen Förderpaket ein klares Bekenntnis zur Elektromobilität abgegeben hat.
Elektromobilität bei den Stadtwerken
Elektromobilität bei den Stadtwerken Solingen: Mehr zu den Solinger O-Bussen, umweltbewusster Mobilität sowie Fördermöglichkeiten.