Elektroschrott umweltgerecht entsorgen: Das solltet ihr jetzt wissen
Zehntausende Elektrogeräte landen in Deutschland im Hausmüll, anstatt umweltschonend entsorgt oder – besser noch – recycelt zu werden. Ein neues Gesetz soll das verbessern und schreibt dazu seit Mitte des Jahres neue Regeln vor.
Status quo: Viel Schrott, wenig Recycling
Wusstet ihr, dass jeder oder jede Deutsche durchschnittlich 10,3 kg Elektroabfall pro Jahr verursacht? Das sind jährlich insgesamt rund 1,7 Mio. t Elektroschrott. Weltweit fallen jedes Jahr sogar gigantische 50 Mio. t Elektroabfall an – so viel wie das Gewicht von etwa 125.000 Jumbo-Jets oder 4.500 Eiffeltürmen. Diese riesige Menge hat selbst mich als Elektronikexperten überrascht, als ich vor ein paar Tagen davon gehört habe. Als ich dann genauer darüber nachdachte, wurde mir das Ganze aber schnell klar. Schließlich steckt vom Handy bis zum Bügeleisen, von der Waschmaschine über den Computer, von der Deckenlampe bis zur Zeitschaltuhr überall Elektronik drin. Dass solche Geräte kaputtgehen und damit zu Elektroschrott werden, geht leider oft schneller als man denkt: Wie mein Kollege Andreas Hugo in seinem Blogartikel schon vor einiger Zeit berichtet hat, lassen sich noch immer weniger defekte Elektrogeräte reparieren (Stichwort: geplante Obsoleszenz). Außerdem werden viele Geräte von Vorneherein gar nicht für eine lange Nutzung entwickelt. Smartphone-Akkus können z. B. oft nicht mehr gewechselt werden, Kundinnen und Kunden sollen sich stattdessen regelmäßig ein neues Gerät kaufen. Doch Elektro-Geräte, die nicht mehr gewollt oder kaputt sind, haben immer noch einen gewissen Wert. Vor allem Smartphones enthalten teure Bestandteile. Allerdings liegt der Anteil des Elektroschrotts, der in der EU recycelt wird, nur bei unter 40 % und ist damit viel zu gering.
Seit 1. Juli 2022: mehr Rücknahmestellen, (hoffentlich) mehr Recycling
Eine grundsätzliche Voraussetzung für das Recycling von Elektroschrott ist die Rückgabe defekter E-Geräte an Händler und kommunale Rücknahmestellen. Dort können eure defekten Geräte gesammelt, ordnungsgemäß entsorgt oder eben recycelt werden. Eine EU-Richtlinie sieht dazu eine sog. Sammelquote vor: Seit 2019 soll die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektrogeräte entsprechen. 2021 wurde diese Quote in Deutschland mit 44,3 % deutlich verfehlt. Traurig, oder? Offenbar landet der größte Teil des Elektroschrotts immer noch auf Dachböden, in Schubladen, im Hausmüll (wo er überhaupt nicht hingehört) oder bei nicht zertifizierten Schrotthändlern.
Doch eine Novelle des deutschen Elektrogesetzes (kurz: ElektroG3) bringt inzwischen neuen Schwung in die Sache: Seit dem 1. Juli dieses Jahres könnt ihr eure Elektro-Altgeräte auch an Lebensmittel- und Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 qm zurückgeben, wenn diese wenigstens aktionsweise mehrmals pro Jahr Elektrogeräte zum Kauf anbieten. Solche Kriterien erfüllen sicher die meisten Filialen der klassischen Supermarktketten wie Edeka, REWE, Aldi & Co.
Was genau zum Elektroschrott zählt
Vielleicht fragt ihr euch jetzt, wie ihr eigentlich feststellen könnt, welche Abfälle als Elektroschrott gelten und damit zurückgegeben werden können. Zählt schon ein Wecker dazu? Oder was ist mit einer ausgedienten Personenwaage oder einer alten Steckdose? Fakt ist: Alles, was per Stromkabel, Telefonkabel oder mit Batterien bzw. Akkus betrieben wird, ist Elektroschrott und darf damit auf keinen Fall in den Hausmüll. Auch Steckdosen und Lichtschalter zählen dazu. E-Geräte aus jüngeren Baujahren könnt ihr am Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne erkennen. Es kennzeichnet alle Elektrogeräte, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Natürlich gehören auch leere Batterien und defekte Akkus zum Elektroschrott, denn sie enthalten Blei, Cadmium und Quecksilber. Das ist einerseits giftig, andererseits würden wertvolle Metalle ohne Entsorgung verloren gehen.
Batterien könnt ihr z. B. in fast jedem Drogeriemarkt in einer Altbatterienkiste entsorgen, Akkus u. a. im Solinger Entsorgungszentrum Bärenloch, Cronenberger Str. 177, kostenlos abgeben. Pedelecs bis max. 25 km/h gehören ebenso zum Elektroschrott wie Nachtspeicheröfen, Photovoltaikmodule und Leuchten. Aber was ist z. B. mit Schuhen mit beleuchteter Sohle oder einem elektrisch verstellbaren Fernsehsessel? Die Antwort ist relativ einfach: Sind elektronische Bauteile fest mit einem Produkt verbunden oder lassen sich nur sehr schwer ablösen, gilt das gesamte Produkt als Elektroschrott.
Leider geht in den letzten Jahren insbesondere bei LED-Leuchten der Trend immer mehr zu dauerhaften, nicht mehr austauschbaren Leuchtmitteln. Solche Geräte, die eigentlich noch in Ordnung wären, müssen dann nach einem Defekt in der LED-Beleuchtung als Ganzes entsorgt werden. Könnt ihr elektrische Produkt-Bestandteile dagegen abmontieren wie bei einem Wohnzimmerschrank mit angeschraubter Beleuchtung, muss nur die Elektronik als Elektroschrott entsorgt werden. Der Rest kann wiederverwendet oder zum Sperrmüll etc. gebracht werden. Welche eurer Abfälle ihr z. B. ins Entsorgungszentrum Bärenloch zurückbringen könnt, lest ihr hier. Wichtig: Geräte, die den Strom nur durchleiten, sonst aber keine Funktion haben, zählen ebenfalls zum Elektroschrott und müssen zur Sammelstelle oder zum passenden Händler gebracht werden. Dabei handelt es sich u. a. um Stecker und -leisten, Audiokabel, Kabeltrommeln, Außenantennen oder Steckdosen.
Wohin mit dem Elektroschrott?
- Nachdem bisher nur Elektronik-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 qm Elektro-Altgeräte kostenfrei zurücknehmen mussten, sind seit dem 1. Juli auch die Supermärkte ab 800 qm zur Rücknahme verpflichtet.
- Das Gleiche gilt für Online-Händler: Sind ihre Lager- und Versandflächen größer als 400 qm bzw. 800 qm, müssen sie Elektroschrott ebenfalls zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Berechnung der Online-Handelsflächen wurde allerdings neu definiert, so dass jetzt mehr Online-Händler als noch vor dem 1. Juli unter die Rücknahmevorgaben fallen. Einige kleinere Händler nehmen ausgediente Elektrogeräte auch freiwillig ohne gesetzlichen Zwang zurück. Diesen Service dürfen sie aber nur kostenlos anbieten. Lediglich Transportkosten können berechnet werden.
- Natürlich müssen die Kommunen auch weiterhin Sammelstellen wie das Entsorgungszentrum Bärenloch anbieten. Hier könnt ihr Altgeräte in der Regel kostenlos abgeben.
- Ob ein Elektroaltgerät im Handel kostenlos oder kostenpflichtig zurückgenommen wird, hängt vor allem von seiner Größe ab. Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm (keine Kantenlänge darf länger sein) müssen kostenlos angenommen werden. Egal, ob ihr es dort gekauft habt oder ob ihr ein neues Gerät erwerbt. Allerdings ist die Rücknahme auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Dingen, z. B. einer Waschmaschine, gilt: Kauft ihr ein neues Gerät, muss der Händler dafür ein Gerät der gleichen Kategorie kostenlos zurücknehmen. Das ist auch der Fall, wenn euer Gerät nach Hause geliefert wird. Bei Abschluss des Kaufvertrages muss der Händler aber seit dem 1. Juli deutlich auf die Rücknahmemöglichkeit bei Anlieferung hinweisen und das schon im Kaufvertrag vereinbaren. Diesen Pflichten unterliegen auch Supermärkte oder Discounter, die größere E-Geräte als Aktionsware oder dauerhaft verkaufen.
- Bei Tonerkartuschen und Druckerpatronen müsst ihr besonders aufpassen: Modelle mit elektronischen Bauteilen gehören in den Elektronikschrott. Andere, die nur mechanische Teile enthalten, solltet ihr über den Restmüll entsorgen.
- Ein einheitliches Sammelstellenlogo, mit dem alle Sammel- oder Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte gekennzeichnet sein müssen, gibt zusätzliche Orientierung bei der Entsorgung von Elektroschrott.


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