Energieausweis

Energie­aus­weise müssen erneuert werden

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Energie­aus­weise für Immobilien, die in 2009 ausge­stellt wurden, laufen in diesem Jahr nach zehnjäh­riger Gültigkeit ab und müssen erneuert werden. Der Ausweis ist bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. 

Energie­ausweis ist Pflicht und nicht verlängerbar

Mit dem Inkraft­treten der sogenannten Energie­ein­spar­ver­ordnung (EnEv) wurden Besitzer von Neubauten und Bestands­ge­bäuden, die vor 1966 errichtet wurden, ab 2008 gesetzlich dazu verpflichtet, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energie­ausweis für ihre Immobilien vorzu­legen. Neubau­be­sitzer mussten schon früher, ab dem 1. Februar 2002, einen Energie­ausweis vorweisen (EnEV Berechnung für Bauantrag). Für Gebäude, die ab 1966 gebaut wurden, wurde der Energie­ausweis erst seit dem 1. Juli 2008 zur Pflicht. In fast allen Fällen sind die Belege für den Energie­ver­brauch der Häuser insgesamt zehn Jahre gültig. Die ersten Energie­aus­weise, die neben Neubauten auch bestimmte Bestands­ge­bäude betrafen, haben also schon 2018 ihre Gültigkeit verloren. In diesem Jahr rollt die nächste Erneue­rungs­welle auf dieje­nigen Immobi­li­en­be­sitzer zu, die ab 1966 errichtete Bestands­ge­bäude oder Neubauten ab Baujahr 2009 ihr Eigen nennen. 

Angaben zum Ablauf­datum auf der ersten Ausweisseite

Wie mein Kollege Tim Krause schon vor einiger Zeit in seinem Blogbeitrag zu Energie­aus­weisen erklärt hat, wird mit dem Energie­ausweis der energe­tische Ist-Zustand eines Gebäudes bewertet und dokumen­tiert. Neben allge­meinen Daten findest du auf diesem fünfsei­tigen Dokument auch Infor­ma­tionen zur Heizung und den verwen­deten Energie­trägern. Außerdem sind die Energie­kenn­werte des Gebäudes vermerkt und bei neueren Ausweisen zusätzlich die entspre­chende Energie­ef­fi­zi­enz­klasse. Angaben zum Ausstel­lungs­datum des Ausweises und zum Ablauf der Gültigkeit findest du auf der ersten Seite deines Energieausweises. 

Energie­aus­weise sind Expertensache

Ist dein Energie­ausweis abgelaufen, kann er nicht verlängert, sondern muss von einem oder einer quali­fi­zierten Experten/-in neu berechnet werden. Wer einen Energie­ausweis erstellen darf, das hängt von der Art des Gebäudes ab. Für ein bestehendes Gebäude sind häufig Archi­tekten oder Bauin­ge­nieure zuständig. Auf unseren Inter­net­seiten findest du ein breites Angebot unter­stüt­zender Service-Leistungen zum Energie­ausweis.

Nicht auf Trick­diebe hereinfallen

Nach Angaben des Immobi­li­en­ei­gen­tü­mer­ver­bandes Haus & Grund haben inzwi­schen auch Betrüger den erhöhten Bedarf an Energie­aus­weisen für sich entdeckt. Die Zeitung „Wirtschafts­woche“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe von Trick­dieben, die sich als Haus & Grund-Mitar­beiter ausge­geben und Hausei­gen­tümern am Telefon oder an der Haustür mitge­teilt haben, dass diese einen neuen Energie­ausweis benötigen. Andern­falls sei ein hohes Bußgeld fällig. Angelockt durch die falsche Behauptung, bis Jahresende gebe es aufgrund noch vorhan­dener hoher Förder­gelder einen kosten­losen neuen Ausweis, verschafften sich die Diebe so Zutritt zu Häusern und Wohnungen. Betroffene sollten deshalb nicht auf solche Lock-Angebote eingehen, sondern im Fall der Fälle die Polizei und die Nachbar­schaft informieren. 

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