Berlin: Bundeskanzleramt von außen
Berlin: Bundeskanzleramt von außen

Ergeb­nisse des Klimakabinetts

Unser Autor:

Am 20. September hat das Klima­ka­binett Eckpunkte für das Klima­schutz­pro­gramm 2030 (PDF) beschlossen. Ich habe die Ergeb­nisse in Auszügen mal für euch zusammengefasst.

Angst vorm Wahlvolk

Vorneweg: Ich persönlich hatte mir mehr versprochen. Sieht man aber, wie Angela Merkel beim anschlie­ßenden UN-Klima­gipfel in New York als Klima­schüt­zerin gefeiert wurde, hat man das Gefühl, dass es um den Klima­schutz weltweit wohl noch deutlich schlechter bestellt ist. Das Klima­ka­binett hat nun zunächst Überschriften geliefert.

Die konkrete Ausge­staltung wird in den nächsten Wochen und Monaten im Bundestag und ggf. im Bundesrat erfolgen. Als oberste Prämisse stand ganz klar die wirtschaft­liche und soziale Verträg­lichkeit über allen Entschei­dungen. Man merkt der Regierung die Angst vor der nächsten Wahl an.

Einstieg in die CO2-Bepreisung

Bestes Ergebnis ist der Einstieg in die CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrs­be­reich. Start soll 2021 sein. Die entspre­chenden Zerti­fikate müssen von den Unter­nehmen gekauft werden, die Heiz- und Kraft­stoffe in Umlauf bringen, also z. B. von Mineralöl-Konzerne. Dies wir zu einem Anstieg der Kosten für die Verbraucher führen. Aller­dings wird dieser wohl eher moderat ausfallen, denn zum Start liegt der Preis bei 10 Euro pro Tonne CO2. Dieser Preis soll bis 2025 sukzessive auf 35 Euro/Tonne steigen.

Ab 2026 steigt man von fixen Zerti­fi­kats­preisen auf eine Auktio­nierung von Zerti­fi­katen um. Dafür wird eine maximale Emissi­ons­menge definiert, die jährlich sinkt. Der Preis für Zerti­fikate bildet sich dann am Markt. Aller­dings wird das Markt­ge­schehen zunächst durch einen oberen Deckel von 60 Euro/Tonne CO2 und einen Mindest­preis von 35 Euro/Tonne ausge­bremst. Experten halten die Beträge für deutlich zu gering, um darüber eine Steue­rungs­funktion zu erreichen. 

Treib­haus­gas­mi­ni­mie­rungs­ziele für 2030

Energie­wirt­schaft: 175 – 183 Mio. Tonnen CO2 (Reduktion um 83 Mio. Tonnen)
Wärme­sektor: 72 Mio. Tonnen CO2 (Reduktion um 28 Mio. Tonnen)
Verkehr: 98 – 95 Mio. Tonnen CO2 (Reduktion um 40 – 42%)

Finan­zielle Entlastungen

Zumal die höheren Kosten durch finan­zielle Entlas­tungen der Bürge­rinnen und Bürger aufge­fangen werden: So steigt etwa die Pendler­pau­schale ab 2021 von 30 auf 35 Cent pro Entfer­nungs­ki­lo­meter ab dem 21sten Kilometer. Auch Zugti­ckets sollen günstiger werden. Die Strom­kosten sollen durch die Senkung der EEG-Umlage und weiterer staat­licher Preis­be­stand­teile sinken, die Erhöhung von Trans­fer­leis­tungen und des Wohngeldes (um 10%) sollen steigende Heizkosten auffangen. Wer sich gar von seiner alten Ölheizung trennt, erhält eine Abwrack­prämie von 40% der Kosten für die neue Heizung. Ab 2020 können Eigen­heim­be­sitzer die Kosten von energe­ti­schen Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungen mit 20% der Kosten über drei Jahre von der Steuer­schuld abziehen.

Verbes­se­rungen im Verkehrssektor

Im Verkehrs­sektor soll Bahnfahren günstiger werden und Fliegen teurer. Dazu soll die Mehrwert­steuer auf Bahnti­ckets von 19% auf 7% gesenkt und die Luftver­kehrs­abgabe im Gegenzug erhöht werden. Der ÖPNV soll durch eine Förderung von 1 Mrd. Euro /Jahr (2 Mrd. Euro/Jahr ab 2025) gestärkt werden. 86 Mrd. Euro sollen bis 2030 in das Schie­nennetz inves­tiert werden. Der Bund beteiligt sich von 2020 bis 2030 jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro Eigen­ka­pital an die Deutsche Bahn.

Die E-Mobilität soll deutlich gestärkt werden. Dazu wird die Versteuerung von rein elektri­schen Dienst­wagen auf 0,25% abgesenkt – bei Wagen bis zu einem Kaufpreis von 40.000 Euro. Die Kaufprämie für Elektro-, Hybrid- und Wasser­stoff-Autos wird verlängert und für Wagen unter 40.000 Euro angehoben. Ziel sind 7 bis 10 Mio. E-Fahrzeuge in Deutschland bis 2030. Dazu soll auch die Ladeinfra­struktur ausgebaut werden: Ziel sind 1 Mio. Ladesäulen bis 2030. Tankstellen sollen zu Ladepunkten ausgebaut werden, teilöf­fent­liche Ladesäulen (z. B. an Super­märkten) sollen stärker gefördert werden, sobald sie 24/7 zur Verfügung stehen.

65 Prozent Erneuerbare

In der Energie­wirt­schaft sorgt der anvisierte Kohle­aus­stieg bis 2038 für sinkende CO2-Emissionen. Erneu­erbare Energien sollen bis 2030 auf einen Anteil von 65% am Strommix ausgebaut werden. Dafür wird der Deckel für den Ausbau von Offshore-Windener­gie­an­lagen und Photo­vol­ta­ik­an­lagen angehoben. Aller­dings wurde der Mindest­ab­stand von 1000 Meter bei Onshore-Windener­gie­an­lagen festge­schrieben. Die Bundes­länder können diesen Mindest­ab­stand noch zusätzlich vergrößern, was z. B. Bayern nutzen will, um seinen Mindest­ab­stand von zehnmal der Höhe des Windrades bestehen zu lassen. Wie unter solchen Bedin­gungen der Anteil der Erneu­er­baren Energien auf 65% erreicht werden soll, scheint fraglich.

Im Bereich Mieter­strom – der an den großen regula­to­ri­schen Hürden krankt – hat es lediglich zu einem Prüfauftrag gereicht.

Energie­speicher werden von bestehenden Umlagen befreit und sollen so endlich wirtschaftlich werden. 

Autor: Kerstin Griese

DIESEN BEITRAG TEILEN

    Related Posts

    Euer Kommentar?

    Ihr müsst eingeloggt eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

    Bitte beachtet unsere Netiquette!