Ergebnisse des Klimakabinetts
Am 20. September hat das Klimakabinett Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 (PDF) beschlossen. Ich habe die Ergebnisse in Auszügen mal für euch zusammengefasst.
Angst vorm Wahlvolk
Vorneweg: Ich persönlich hatte mir mehr versprochen. Sieht man aber, wie Angela Merkel beim anschließenden UN-Klimagipfel in New York als Klimaschützerin gefeiert wurde, hat man das Gefühl, dass es um den Klimaschutz weltweit wohl noch deutlich schlechter bestellt ist. Das Klimakabinett hat nun zunächst Überschriften geliefert.
Die konkrete Ausgestaltung wird in den nächsten Wochen und Monaten im Bundestag und ggf. im Bundesrat erfolgen. Als oberste Prämisse stand ganz klar die wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit über allen Entscheidungen. Man merkt der Regierung die Angst vor der nächsten Wahl an.
Einstieg in die CO2-Bepreisung
Bestes Ergebnis ist der Einstieg in die CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrsbereich. Start soll 2021 sein. Die entsprechenden Zertifikate müssen von den Unternehmen gekauft werden, die Heiz- und Kraftstoffe in Umlauf bringen, also z. B. von Mineralöl-Konzerne. Dies wir zu einem Anstieg der Kosten für die Verbraucher führen. Allerdings wird dieser wohl eher moderat ausfallen, denn zum Start liegt der Preis bei 10 Euro pro Tonne CO2. Dieser Preis soll bis 2025 sukzessive auf 35 Euro/Tonne steigen.
Ab 2026 steigt man von fixen Zertifikatspreisen auf eine Auktionierung von Zertifikaten um. Dafür wird eine maximale Emissionsmenge definiert, die jährlich sinkt. Der Preis für Zertifikate bildet sich dann am Markt. Allerdings wird das Marktgeschehen zunächst durch einen oberen Deckel von 60 Euro/Tonne CO2 und einen Mindestpreis von 35 Euro/Tonne ausgebremst. Experten halten die Beträge für deutlich zu gering, um darüber eine Steuerungsfunktion zu erreichen.
Treibhausgasminimierungsziele für 2030
Energiewirtschaft: 175 – 183 Mio. Tonnen CO2 (Reduktion um 83 Mio. Tonnen)
Wärmesektor: 72 Mio. Tonnen CO2 (Reduktion um 28 Mio. Tonnen)
Verkehr: 98 – 95 Mio. Tonnen CO2 (Reduktion um 40 – 42%)
Finanzielle Entlastungen
Zumal die höheren Kosten durch finanzielle Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger aufgefangen werden: So steigt etwa die Pendlerpauschale ab 2021 von 30 auf 35 Cent pro Entfernungskilometer ab dem 21sten Kilometer. Auch Zugtickets sollen günstiger werden. Die Stromkosten sollen durch die Senkung der EEG-Umlage und weiterer staatlicher Preisbestandteile sinken, die Erhöhung von Transferleistungen und des Wohngeldes (um 10%) sollen steigende Heizkosten auffangen. Wer sich gar von seiner alten Ölheizung trennt, erhält eine Abwrackprämie von 40% der Kosten für die neue Heizung. Ab 2020 können Eigenheimbesitzer die Kosten von energetischen Gebäudemodernisierungen mit 20% der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen.
Verbesserungen im Verkehrssektor
Im Verkehrssektor soll Bahnfahren günstiger werden und Fliegen teurer. Dazu soll die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19% auf 7% gesenkt und die Luftverkehrsabgabe im Gegenzug erhöht werden. Der ÖPNV soll durch eine Förderung von 1 Mrd. Euro /Jahr (2 Mrd. Euro/Jahr ab 2025) gestärkt werden. 86 Mrd. Euro sollen bis 2030 in das Schienennetz investiert werden. Der Bund beteiligt sich von 2020 bis 2030 jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro Eigenkapital an die Deutsche Bahn.
Die E-Mobilität soll deutlich gestärkt werden. Dazu wird die Versteuerung von rein elektrischen Dienstwagen auf 0,25% abgesenkt – bei Wagen bis zu einem Kaufpreis von 40.000 Euro. Die Kaufprämie für Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-Autos wird verlängert und für Wagen unter 40.000 Euro angehoben. Ziel sind 7 bis 10 Mio. E-Fahrzeuge in Deutschland bis 2030. Dazu soll auch die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden: Ziel sind 1 Mio. Ladesäulen bis 2030. Tankstellen sollen zu Ladepunkten ausgebaut werden, teilöffentliche Ladesäulen (z. B. an Supermärkten) sollen stärker gefördert werden, sobald sie 24/7 zur Verfügung stehen.
65 Prozent Erneuerbare
In der Energiewirtschaft sorgt der anvisierte Kohleausstieg bis 2038 für sinkende CO2-Emissionen. Erneuerbare Energien sollen bis 2030 auf einen Anteil von 65% am Strommix ausgebaut werden. Dafür wird der Deckel für den Ausbau von Offshore-Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen angehoben. Allerdings wurde der Mindestabstand von 1000 Meter bei Onshore-Windenergieanlagen festgeschrieben. Die Bundesländer können diesen Mindestabstand noch zusätzlich vergrößern, was z. B. Bayern nutzen will, um seinen Mindestabstand von zehnmal der Höhe des Windrades bestehen zu lassen. Wie unter solchen Bedingungen der Anteil der Erneuerbaren Energien auf 65% erreicht werden soll, scheint fraglich.
Im Bereich Mieterstrom – der an den großen regulatorischen Hürden krankt – hat es lediglich zu einem Prüfauftrag gereicht.
Energiespeicher werden von bestehenden Umlagen befreit und sollen so endlich wirtschaftlich werden.
Autor: Kerstin Griese