Was ist eigentlich die Ersatz­ver­sorgung? (Begriffe aus der Energiewirtschaft)

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Anfang 2019 bekamen 1.500 Solin­ge­rinnen und Solinger schlechte Nachrichten: Ihr Energie­ver­sorger BEV war pleite. Zum Glück sichern die Stadt­werke Solingen im Rahmen der sogenannten Ersatz­ver­sorgung die Energie­be­lie­ferung der betrof­fenen Haushalte. 

Nach BEV-Insolvenz: 1.500 Solinger Kunden in der Ersatzversorgung

Ende Januar dieses Jahres war endgültig Schluss: Der süddeutsche Energie­an­bieter BEV (Bayerische Energie­ver­sor­gungs­ge­sell­schaft) beantragte Insolvenz. Unter den zu diesem Zeitpunkt rund 345.000 Kunden des Unter­nehmens waren auch 1.500 Haushalte in Solingen. Doch gemäß dem im Energie­wirt­schafts­gesetz, kurz „EnWG“, (0,6 MB, PDF) veran­kerten Recht auf die sogenannte Ersatz­ver­sorgung sprangen die Stadt­werke Solingen als lokaler Grund­ver­sorger für Privat­haus­halte ein. Sie sicherten damit die unter­bre­chungs­freie Strom- und Gasver­sorgung der betrof­fenen Solin­ge­rinnen und Solinger. 

Stadt­werke sichern unter­bre­chungs­freie Strom- und Gasversorgung

Ein Grund­ver­sorger ist das Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen, das in einem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushalts­kunden mit Strom und/oder Gas beliefert. In Solingen sind das die Stadt­werke Solingen. Im Rahmen dieser Aufgabe als Grund­ver­sorger stellen die Stadt­werke, auch in Fällen wie der BEV-Pleite, die Ersatz­ver­sorgung für Strom und Gas sicher.

Die Ersatz­ver­sorgung ist eine Notver­sorgung mit Strom- und/ oder Gas für solche Fälle, in denen der Energie­bezug eines Strom- oder Gasver­brau­chers nicht mehr einer bestimmten Lieferung durch den Liefe­ranten oder einem konkreten Liefer­vertrag zugeordnet werden kann.

So eine Situation kann unter anderem dann eintreten, wenn ein Energie­ver­sorger, wie zum Beispiel die BEV, insolvent ist. Es kann aber auch passieren, dass ein Energie­lie­ferant das Recht auf die Nutzung des Strom- und/oder Gasnetzes verliert, weil er die Netzent­gelte gegenüber dem Netzbe­treiber (in Solingen sind das die SWS Solingen Netze GmbH) nicht wie vereinbart zahlt. Verzö­ge­rungen in der Vertrags­um­stellung beim Liefe­ran­ten­wechsel können ebenfalls dazu führen, dass der Grund­ver­sorger, also die Stadt­werke Solingen, an Stelle deines eigent­lichen Energie­ver­sorgers für deine Energie­lie­ferung einspringen und damit die gesetzlich vorge­schriebene Ersatz­ver­sorgung leisten.

Wichtig ist: Der Übergang von der bishe­rigen in die Ersatz­ver­sorgung verläuft bei Bedarf vollkommen naht- und reibungslos ohne Versor­gungs­un­ter­bre­chungen. In Solingen muss sich also niemand Sorgen machen, im Dunkeln oder Kalten zu sitzen, denn einen Anspruch auf die Ersatz­ver­sorgung mit Energie haben grund­sätzlich alle Letzt­ver­braucher, sofern sie mit Strom (Nieder­spannung) oder Erdgas (Nieder­druck) beliefert werden. 

Ersatz­ver­sorgung: Was ist zu beachten?

Was solltest du wissen, wenn du vertraglich an einen Strom- und/oder Gas-Liefe­ranten gebunden bist, mit dem die Versorgung nicht mehr möglich ist, und du deshalb im Rahmen der Ersatz­ver­sorgung von den Stadt­werken versorgt wirst?

Die Strom- und Gasver­sorgung ist sicher

Die Belie­ferung deines Haushalts mit Strom und/oder Gas ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet, das verhindert die Ersatz­ver­sorgung durch die Stadt­werke. Du kannst die Ersatz­ver­sorgung bis maximal drei Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit solltest du in einen günsti­geren Tarif wechseln, zum Beispiel zu Klingen­strom Plus Privat der Stadt­werke. Hast du nach drei Monaten in der Ersatz­ver­sorgung noch keinen neuen Liefer­vertrag abgeschlossen, gehst du als Verbraucher automa­tisch von der Ersatz­ver­sorgung in den Grund­ver­sor­gungs-Tarif über.

Geleistete Voraus­zah­lungen sind privat­recht­liche Angelegenheit

Hast du an deinen bishe­rigen Liefe­ranten Voraus­zah­lungen oder eine Kaution geleistet, ist das eine privat­recht­liche Angele­genheit zwischen dir und dem bishe­rigen Liefe­ranten. Regelungen dazu findest du in deinem Liefervertrag.

Zähler ablesen nicht zwingend nötig

Bei einem notwen­digen Wechsel in die Ersatz­ver­sorgung wird der Netzbe­treiber die Zähler der betrof­fenen Kunden zeitnah ablesen. Wenn du möchtest, kannst du im Fall der Fälle aber auch schon vorab deinen Zähler­stand übermitteln.

Wechsel ist sofort möglich

Innerhalb der Ersatz- und Grund­ver­sorgung kannst du dir sofort einen neuen Tarif und/oder Liefe­ranten suchen. Dazu muss dein neuer Lieferant deine Entnah­me­stelle beim Netzbe­treiber zur Belie­ferung anmelden, wobei die Vorgaben der Bundes­netz­agentur gelten. Der Liefer­beginn wird dir durch den neuen Liefe­ranten mitge­teilt. Der Wechsel von der Ersatz­ver­sorgung in einen Sonder­vertrag wie Klingen­strom Plus Privat der Stadt­werke ist jederzeit möglich. Der Wechsel zu einem anderen Liefe­ranten ist mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalen­der­monats möglich.

Weiter­ge­hende Fragen stellen und Hilfe finden

Infor­ma­tionen zur Ersatz- und Grund­ver­sorgung der Stadt­werke Solingen sowie Hilfe bei der Auswahl eines neuen, passenden und günstigen Strom- und Gastarifs erhältst du online, im Kunden-Center oder unter unserer Service-Telefon­nummer 0800 2345 344.

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