Was ist eigentlich die Ersatzversorgung? (Begriffe aus der Energiewirtschaft)
Anfang 2019 bekamen 1.500 Solingerinnen und Solinger schlechte Nachrichten: Ihr Energieversorger BEV war pleite. Zum Glück sichern die Stadtwerke Solingen im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung die Energiebelieferung der betroffenen Haushalte.
Nach BEV-Insolvenz: 1.500 Solinger Kunden in der Ersatzversorgung
Ende Januar dieses Jahres war endgültig Schluss: Der süddeutsche Energieanbieter BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft) beantragte Insolvenz. Unter den zu diesem Zeitpunkt rund 345.000 Kunden des Unternehmens waren auch 1.500 Haushalte in Solingen. Doch gemäß dem im Energiewirtschaftsgesetz, kurz „EnWG“, (0,6 MB, PDF) verankerten Recht auf die sogenannte Ersatzversorgung sprangen die Stadtwerke Solingen als lokaler Grundversorger für Privathaushalte ein. Sie sicherten damit die unterbrechungsfreie Strom- und Gasversorgung der betroffenen Solingerinnen und Solinger.
Stadtwerke sichern unterbrechungsfreie Strom- und Gasversorgung
Ein Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. In Solingen sind das die Stadtwerke Solingen. Im Rahmen dieser Aufgabe als Grundversorger stellen die Stadtwerke, auch in Fällen wie der BEV-Pleite, die Ersatzversorgung für Strom und Gas sicher.
Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung mit Strom- und/ oder Gas für solche Fälle, in denen der Energiebezug eines Strom- oder Gasverbrauchers nicht mehr einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
So eine Situation kann unter anderem dann eintreten, wenn ein Energieversorger, wie zum Beispiel die BEV, insolvent ist. Es kann aber auch passieren, dass ein Energielieferant das Recht auf die Nutzung des Strom- und/oder Gasnetzes verliert, weil er die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber (in Solingen sind das die SWS Solingen Netze GmbH) nicht wie vereinbart zahlt. Verzögerungen in der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel können ebenfalls dazu führen, dass der Grundversorger, also die Stadtwerke Solingen, an Stelle deines eigentlichen Energieversorgers für deine Energielieferung einspringen und damit die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung leisten.
Wichtig ist: Der Übergang von der bisherigen in die Ersatzversorgung verläuft bei Bedarf vollkommen naht- und reibungslos ohne Versorgungsunterbrechungen. In Solingen muss sich also niemand Sorgen machen, im Dunkeln oder Kalten zu sitzen, denn einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie haben grundsätzlich alle Letztverbraucher, sofern sie mit Strom (Niederspannung) oder Erdgas (Niederdruck) beliefert werden.
Ersatzversorgung: Was ist zu beachten?
Was solltest du wissen, wenn du vertraglich an einen Strom- und/oder Gas-Lieferanten gebunden bist, mit dem die Versorgung nicht mehr möglich ist, und du deshalb im Rahmen der Ersatzversorgung von den Stadtwerken versorgt wirst?
Die Strom- und Gasversorgung ist sicher
Die Belieferung deines Haushalts mit Strom und/oder Gas ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet, das verhindert die Ersatzversorgung durch die Stadtwerke. Du kannst die Ersatzversorgung bis maximal drei Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit solltest du in einen günstigeren Tarif wechseln, zum Beispiel zu Klingenstrom Plus Privat der Stadtwerke. Hast du nach drei Monaten in der Ersatzversorgung noch keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen, gehst du als Verbraucher automatisch von der Ersatzversorgung in den Grundversorgungs-Tarif über.
Geleistete Vorauszahlungen sind privatrechtliche Angelegenheit
Hast du an deinen bisherigen Lieferanten Vorauszahlungen oder eine Kaution geleistet, ist das eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dir und dem bisherigen Lieferanten. Regelungen dazu findest du in deinem Liefervertrag.
Zähler ablesen nicht zwingend nötig
Bei einem notwendigen Wechsel in die Ersatzversorgung wird der Netzbetreiber die Zähler der betroffenen Kunden zeitnah ablesen. Wenn du möchtest, kannst du im Fall der Fälle aber auch schon vorab deinen Zählerstand übermitteln.
Wechsel ist sofort möglich
Innerhalb der Ersatz- und Grundversorgung kannst du dir sofort einen neuen Tarif und/oder Lieferanten suchen. Dazu muss dein neuer Lieferant deine Entnahmestelle beim Netzbetreiber zur Belieferung anmelden, wobei die Vorgaben der Bundesnetzagentur gelten. Der Lieferbeginn wird dir durch den neuen Lieferanten mitgeteilt. Der Wechsel von der Ersatzversorgung in einen Sondervertrag wie Klingenstrom Plus Privat der Stadtwerke ist jederzeit möglich. Der Wechsel zu einem anderen Lieferanten ist mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats möglich.
Weitergehende Fragen stellen und Hilfe finden
Informationen zur Ersatz- und Grundversorgung der Stadtwerke Solingen sowie Hilfe bei der Auswahl eines neuen, passenden und günstigen Strom- und Gastarifs erhältst du online, im Kunden-Center oder unter unserer Service-Telefonnummer 0800 2345 344.
Ersatzversorgung
Alle Informationen zur Ersatzversorgung der Stadtwerke Solingen auf einen Blick. Was Ersatzversorgung ist und wozu sie gebraucht wird