Förderung E-Mobilität – läuft oder läuft aus!
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gehen deutlich mehr Anträge auf Zahlung der Umweltprämie ein. Die auf 6.000 Euro angehobene Prämie funktioniert. Andere Förderungen wurden ausgeweitet oder reduziert bzw. eingestellt.
Kombination mit anderen staatlichen Förderungen möglich
Laut Peter Altmaier (CDU) ist der Umweltbonus ein voller Erfolg. Das Interesse der Bevölkerung an E-Autos steige weiter, erklärte er. Deshalb hat die Bundesregierung die Umweltprämie in Höhe von 6.000 Euro jetzt auch bis Ende 2025 verlängert. Ursprünglich sollte die erhöhte Förderung bereits Ende 2021 auslaufen. Um den Abverkauf der E-Autos noch weiter zu unterstützen, können seit dem 16. November weitere öffentliche Förderungen mit dem Umweltbonus kombiniert werden.
Voraussetzung dafür ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dies gilt bisher für das Programm Elektromobilität und Markhochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), für das Sofortprogramm „Saubere Luft“ und das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“. Die letzten beiden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Doch Privatverbraucher kommen nicht in den Genuss einer doppelten Prämie. Die Programme sind im Wesentlichen für kommunale E-Fahrzeuge oder die Elektrifizierung von gewerblichen Flotten konzipiert.
Fördergelder fürs E-Auto-Leasing werden gestaffelt
Beim E-Auto-Leasing kommt es künftig auf die Vertragslaufzeit an. Leasingverträge ab 23 Monate Laufzeit erhalten weiterhin die volle staatliche Fördersumme von 3.000 Euro (für Fahrzeuge unter einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro). Beträgt die Laufzeit zwischen zwölf und 23 Monaten ist eine Förderung von 1.500 Euro fällig, bei sechs bis elf Monaten nur noch 750 Euro Förderung. E-Autos über 40.000 Euro Nettolistenpreis müssen zusätzliche Abschläge bei der Förderung hinnehmen und noch größere Abschläge sind beim Leasing von Plug-In-Hybriden fällig. Der Hersteller verdoppelt alle Fördersummen.
Steuerbefreiung für E-Autos
Gute Nachrichten für E-Auto-Fahrer kommen aus Berlin: Anfang Oktober wurde die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für E-Autos beschlossen. Reine E-Autos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden/werden, sind für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. So sollen Autofahrer möglichst früh zum Umstieg auf ein Elektrofahrzeug motiviert werden.
NRW-Förderung für private Ladestationen gekippt
Ziemlich kurzfristig lief das Förderprogramm Progress-NRW aus. Seit dem 1. Dezember werden dort keine Anträge von Privatpersonen für Ladeinfrastruktur mehr angenommen. Die Interessenten werden auf die KfW-Förderung 440 des Bundes verwiesen. Dort erhalten Privatpersonen eine pauschale Fördersumme von 900 Euro pro installiertem Ladepunkt. Auch die von uns im Produkt TankE-Zuhause eingesetzte Wallbox Stromat von Alcona ist nun über die KfW-Förderung förderfähig. Unsere Internetseiten passen wir in den nächsten Tagen an. Zusätzlich zur staatlichen Förderung können Ökostromkunden der Stadtwerke Solingen auf unser hauseigenes Förderprogramm Klingen Plus zugreifen. Unsere Wallbox wird darüber mit 100 Euro bezuschusst.
Wallbox-Paket: Ladestation inkl. Förderung
Mit dem Wallbox-Paket der Stadtwerke Solingen erhalten Sie eine leistungsstarke Ladestation für Ihr Elektroauto für zu Hause inklusive Förderung.