Förderungen für Wallboxen wieder möglich!
Letztes Jahr fiel überraschend die Förderung von Wallboxen durch das KfW-Programm weg. Das Land NRW hat seit dem 1. April 2022 die Förderung über das Programm Progres.NRW wieder aufgenommen. Hier erfahrt ihr, welche Kriterien ihr beachten müsst.
Progres.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Förderprogramm progres.nrw emissionsarme Mobilität und somit auch Wallboxen. Das neue Förderbudget beträgt rund 54 Millionen Euro. Ihr als Privatperson könnt für Wallboxen bis zu 1.500 Euro Förderung erhalten, wenn ihr gleichzeitig eine neue Anlage für Erneuerbare Energien (etwa eine Photovoltaik-Anlage) mit mindestens 2 KW Nennleistung pro Ladepunkt baut. Der Strom für die Wallbox muss dabei zumindest teilweise aus dieser Anlage stammen. Ihr wollt oder könnt keine Kopplung mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage umsetzen? Als Vermieter oder Eigentümer könnt ihr auch dann ein Fördergeld von 1.000 Euro je Ladepunkt beantragen. Allerdings nur für Stellplätze von Mietern oder an Eigentumswohnanlagen. Die Wallbox muss mit Ökostrom betrieben werden.
Vorsicht: Nichts verkehrt machen!
Die Installation der Wallbox(en) muss durch einen Fachunternehmer erfolgen. Der Antrag auf Förderung muss gestellt und genehmigt werden, bevor ihr einen Auftrag erteilt. Die Planung oder das Genehmigungsverfahren gelten aber nicht als Beginn des Vorhabens. Allerdings warnt das Land NRW auf der Fördermittelseite, dass sowohl die Antragsbearbeitung als auch die Auszahlung sich aufgrund des hohen Zuspruchs schon deutlich verlängert hat. Legt also besser beizeiten los!!!
Für Unternehmen gelten andere Fördersummen und Voraussetzungen. Progres.NRW fördert hier auch öffentliche Ladeinfrastruktur oder solche für Mitarbeitende.
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