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Förde­rungen für Wallboxen wieder möglich!

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Letztes Jahr fiel überra­schend die Förderung von Wallboxen durch das KfW-Programm weg. Das Land NRW hat seit dem 1. April 2022 die Förderung über das Programm Progres.NRW wieder aufge­nommen. Hier erfahrt ihr, welche Kriterien ihr beachten müsst.

Progres.NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Förder­pro­gramm progres.nrw emissi­onsarme Mobilität und somit auch Wallboxen. Das neue Förder­budget beträgt rund 54 Millionen Euro. Ihr als Privat­person könnt für Wallboxen bis zu 1.500 Euro Förderung erhalten, wenn ihr gleich­zeitig eine neue Anlage für Erneu­erbare Energien (etwa eine Photo­voltaik-Anlage) mit mindestens 2 KW Nennleistung pro Ladepunkt baut. Der Strom für die Wallbox muss dabei zumindest teilweise aus dieser Anlage stammen. Ihr wollt oder könnt keine Kopplung mit einer Erneu­er­baren-Energien-Anlage umsetzen? Als Vermieter oder Eigen­tümer könnt ihr auch dann ein Fördergeld von 1.000 Euro je Ladepunkt beantragen. Aller­dings nur für Stell­plätze von Mietern oder an Eigen­tums­wohn­an­lagen. Die Wallbox muss mit Ökostrom betrieben werden.

Vorsicht: Nichts verkehrt machen!

Die Instal­lation der Wallbox(en) muss durch einen Fachun­ter­nehmer erfolgen. Der Antrag auf Förderung muss gestellt und genehmigt werden, bevor ihr einen Auftrag erteilt. Die Planung oder das Geneh­mi­gungs­ver­fahren gelten aber nicht als Beginn des Vorhabens. Aller­dings warnt das Land NRW auf der Förder­mit­tel­seite, dass sowohl die Antrags­be­ar­beitung als auch die Auszahlung sich aufgrund des hohen Zuspruchs schon deutlich verlängert hat. Legt also besser beizeiten los!!!

Für Unter­nehmen gelten andere Förder­summen und Voraus­set­zungen. Progres.NRW fördert hier auch öffent­liche Ladeinfra­struktur oder solche für Mitarbeitende.

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