Gasleitung: Deutschland und Russland mit Rubel-Geldscheinen.

Frühwarn­stufe Notfallplan Gas ausge­rufen – Versor­gungs­si­cherheit weiter gewährleistet

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Schon vorher hatte die Energie­branche vermehrt auf den Notfallplan Gas verwiesen. Am 30. März hat Wirtschafts­mi­nister Robert Habeck dann die erste Stufe in diesem Plan ausge­rufen. Was heißt das für die Energie­branche und für euch?

Stufe eins von drei ausgerufen

Der Notfallplan umfasst insgesamt drei Stufen, diese darf nur das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium ausrufen. Um die erste Stufe, in der wir uns jetzt befinden, auszu­rufen, muss es „konkrete, ernst zu nehmende und zuver­lässige Hinweise“ auf eine „erheb­liche Verschlech­terung der Gasver­sorg­unglage“ geben. Das Russland angekündigt hat, Gas nur noch gegen Rubel zu liefern, hat Roland Habeck dazu bewogen, den Notfallplan per Verordnung festzu­stellen. Mit Ausrufung der Frühwarn­stufe hat das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium einen Krisenstab aus Behörden und Energie­ver­sorgern zusammengerufen.

Notfallplan Gas für die Bundes­re­publik Deutschland

Der Notfallplan Gas für die Bundes­re­publik Deutsch­landd (0,7MB, PDF), wie er offiziell heißt, stammt in seiner neusten Fassung aus dem September 2019 und setzt eine EU-Verordnung um. Er regelt die Gasver­sorgung in Deutschland in einer Krisen­si­tuation und verfügt über drei Stufen: Frühwarn­stufe, Alarm­stufe und Notfall­stufe. In dem Plan ist festgelegt, für was Gasver­sorger, Netzbe­treiber und Behörden verant­wortlich sind. Auch, wie die Krisen­stäbe einbe­rufen und besetzt werden, ist dort geregelt. Übrigens fließen die Ergeb­nisse aus den regel­mä­ßigen Krisen­fall­übungen in den Notfallplan ein. Das Minis­terium weißt – trotz Ausrufung der Frühwarn­stufe – übrigens dezidiert darauf hin, dass die Versor­gungs­si­cherheit weiterhin gewähr­leistet ist!

Stufe 1, Frühwarnstufe

In der Frühwarn­stufe tritt ein Krisenteam beim Wirtschafts­mi­nis­terium zusammen. Gasver­sorger und Netzbe­treiber sind verpflichtet, regel­mäßig über die jeweilige Lage zu infor­mieren. Der Staat greift aber noch nicht aktiv ein. Vielmehr nutzen Netzbe­treiber, Gashändler etc. die am Markt üblichen Mecha­nismen, wie Gasspeicher, Optimierung von Lastflüssen oder Anfor­derung externer Regelenergie.

Stufe 2, Alarmstufe

Die Alarm­stufe folgt auf die jetzige Frühwarn­stufe. Auch hier können Netzver­teiler und Gasver­sorger noch mit Mitteln des Marktes die Versorgung sicherstellen.

Stufe 3: Notfallstufe

Wenn die beiden ersten Stufen die Versor­gungs­si­cherheit nicht mehr garan­tieren könnten, würde Stufe 3 in Kraft treten. Dann greift der Staat in die Gasver­teilung ein. Die Bundes­netz­agentur übernimmt die Rolle des Bundes­last­ver­teilers und entscheidet, wer Gas erhält und wer gar nicht oder nur teilweise. Für diesen Fall sind besonders zu schüt­zenden Gruppen definiert. 

Muss ich frieren?

Nein, in unseren Wohnungen sind wir sehr sicher vor Gasab­schal­tungen: Denn der Notfallplan Gas regelt, welche Kunden, wann abgeschaltet werden sollen. Haushalts­kunden gehören dabei zu denje­nigen, die besonders geschützt sind.

Zu den geschützten Kunden nach §53a EnWG gehören:

  • Privat- und Gewer­be­kunden, die in der Grund­ver­sorgung sind oder die einen Standard-Tarif mit einem Energie­ver­sorger wie die Stadt­werke Solingen abgeschlossen haben.
  • Soziale Dienste, die die Grund­ver­sorgung der Bürge­rinnen und Bürger aufrecht­erhalten, wie Kranken­häuser, Pflege- und Alten­heime, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwär­me­an­lagen, die die o. g Gruppen beliefern und keinen anderen Brenn­stoff als Gas nutzen können. 

Die Indus­trie­kunden wären in einer Notfall­stufe dieje­nigen, bei denen die Gaslie­ferung gekürzt werden könnte. Bereits heute gibt es vorbe­rei­tende Gespräche zwischen Bundes­netz­agentur und Wirtschafts­ver­bänden, um die Indus­trie­kunden zu priori­sieren. Denn diese Priori­sierung ist im Notfallplan Gas nicht definiert.

Energie­sparen hilft – in mehrfacher Hinsicht

Trotzdem macht es Sinn, wenn wir alle, weniger Gas und Strom (der in Deutschland häufig aus Gas herge­stellt wird) verbrauchen. Das zeigt einer­seits eure Solida­rität mit der Ukraine, reduziert eure persön­lichen Kosten und ist gut für das Klima. Bereits mit drei einfachen Maßnahmen können wir gemeinsam 9,6% der Erdga­sim­porte aus Russland einsparen:

  • Heizung um 2 Grad runter stellen
    Wenn alle deutschen Haushalte, Hotels, Gaststätten und andere Gewerbe die Tempe­ratur in den Innen­räumen um 2 Grad reduzieren würden, bräuchten wir bundesweit rund 31 Terawatt­stunden (TWh) Gas weniger. Damit würden wir 7 Prozent der russi­schen Erdga­sim­porte einsparen.
  • Dusch­spar­köpfe verwenden
    Dusch­spar­köpfe sorgen dafür, dass das ausströ­mende Wasser mit Luft angerei­chert wird: Es sprudelt genauso schön aus dem Hahn, obwohl weniger Wasser gebraucht und damit erhitzt werden muss. Damit sinkt der Energie­ver­brauch beim Duschen um 30 Prozent. So könnten alle deutschen Haushalte zusammen 2,6 Prozent der Erdga­sim­porte aus Russland einsparen.
  • Tempo­limit auf Autobahnen
    Autofahren mit Benzin und Diesel ist teuer und verbraucht fossile Kraft­stoffe. Wenn wir in Deutschland ein Tempo­limit von 130 km/h hätten, würden wir im Jahr fast 600 Mio. Liter Kraft­stoffe einsparen, rechnet das Umwelt­bun­desamt vor. Auch E-Autos verbrauchen bei höherem Tempo sehr viel Strom. Lasst uns also alle gemeinsam nicht länger auf ein Tempo­limit warten, sondern es für uns persönlich umsetzen.

Aktuell haben wir in Deutschland keine Versor­gungs­eng­pässe trotz des Krieges in der Ukraine!!! Aber wir können mit unserer Solida­rität dazu beitragen, den Krieg ggf. früher zu beenden. Unser Mitgefühl gilt allen Menschen, die um ihr Leben oder das ihrer Familie bangen oder bereits Angehörige und Freunde verloren haben.

FAQs zum Notfallplan Gas (0,8 MB., PDF).

Autor: Kerstin Griese

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