Gas- und Strompreisbremse kommen: Wie sie funktionieren und was sie euch bringen
Ab Januar soll eine Deckelung der Preise für Gas, Wärme und Strom greifen. Wie die Bundesregierung private Haushalte und Unternehmen bei den gestiegenen Energiepreisen entlasten will, lest ihr in dieser Zusammenfassung.
Unterstützung in Krisenzeiten: (k)eine einfache Sache
Das Bundeskabinett hat als „Doppelwumms“ (Zitat Olaf Scholz) die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse (1,2 MB, PDF) beschlossen. Nachdem am 15. und 16. Dezember Bundestag und Bundesrat den beiden Gesetzentwürfen wie erwartet zugestimmt haben, ist der Weg zur finanziellen Entlastung ab Januar 2023 endgültig frei. Das Geld dafür soll aus dem sog. „Abwehrschirm“ stammen. Das sind insgesamt 200 Milliarden Euro aus neuen Krediten, mit denen die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern in der aktuellen Energiekrise helfen will.
Doch vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist im Moment noch nicht klar, wie die Preisdeckelung bei Gas, Wärme und Strom genau funktionieren soll und ob sie selbst etwas tun müssen, um an die Hilfen zu gelangen. Daher erhalten meine Kolleginnen und Kollegen vom Stadtwerke-Service-Telefon viele Nachfragen rund um die neuen, staatlichen Entlastungen. Alles Wissenswerte rund um die geplanten Finanzhilfen lest ihr deshalb in diesem Überblick.
Gas- und Wärmepreisbremse
Los geht´s mit der Gaspreisbremse, die – wichtig zu wissen – auch für diejenigen von euch greift, die mit Nahwärme heizen. Darunter fallen alle Kunden, die Wärme im Rahmen eines Wärmeliefervertrags beziehen. Sie wird von März 2023 bis zunächst Ende 2023 umgesetzt, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist nach Gesetz möglich. Die Gas- und Wärmepreisbremse, gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Eine entsprechende Verrechnung findet im März statt. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt, diese gelten nur für den Arbeitspreis. Übrigens: Die Entlastungen führen wir automatisch durch. Ihr müsst nichts dafür tun.
Für wen greift die Gas- und Wärmepreisbremse?
Die Preisbremse richten sich an private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von max. 1.500 Megawattstunden Gas sowie an Nahwärmekundinnen und -kunden mit gleichen Verbrauchsmengen. Dazu findet ihr nähere Informationen auf unserer Homepage in den FAQs . Pflege-, Reha- und Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, KiTas, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften etc. haben dagegen unabhängig von ihrem Jahresverbrauch einen Anspruch auf Entlastung durch die Gas- und Wärmebremse. Außerdem soll es für rund 25.000 Großverbraucher von Gas ebenfalls eine Gaspreisbremse geben.
Wie funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse?
Während der gesamten Geltungsdauer von Januar 2023 bis Ende 2023 garantiert der Staat allen privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen einen Gasbruttopreis (inklusive Steuern und Abgaben) von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), bei Wärme einen Bruttopreis von 9,5 Cent. Auf diese Weise gibt es also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis. Der gilt aber nur für 80 % eures letztjährigen Jahresverbrauches, und zwar auf Basis unserer 365 Tage Prognose inkl. September 2022. Benötigt ihr mehr Gas oder Wärme, als damit abgedeckt ist, fällt für jede weitere Kilowattstunde der Preis des Liefervertrags an. Eine Solinger Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh spart in der Grundversorgung mit dem Gaspreisdeckel jährlich 217,60 Euro. Würde die Familie aber 20 % Gas im Vergleich zum Vorjahr einsparen, würde sie 534,40 Euro sparen. Mit dieser Mechanik will die Bundesregierung erreichen, dass sich Energiesparen für euch auch weiterhin lohnt und damit das dringend notwendige Einsparziel von 20 % erreicht wird.
Strompreisbremse: Ab wann und für wen soll sie gelten?
Ab Januar 2023 bis voraussichtlich Ende April 2024 (s. o.) entlastet die Regierung private Haushalte und Kleingewerbe auch beim Strompreis. Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden profitieren von der Strompreisbremse (1,2 MB, PDF). Die Auszahlung der Beträge für Januar und Februar 2023 erfolgt aber wie bei der Gas- und Wärmepreisbremse rückwirkend ab März 2023. Das läuft ganz automatisch über die Abrechnung mit uns als eurem Energieversorger oder über die Betriebskostenabrechnung eures Vermieters. Außerdem will die Bundesregierung auch industriellen Stromabnehmern eine Preisdeckelung gewähren – zu anderen Konditionen als für private Haushalte und Kleinunternehmen und befristet bis Ende 2023.
Wie könnt ihr von der Strompreisbremse profitieren?
Die Preisbremse beim Strom funktioniert technisch genauso wie bei Gas und Wärme: Für 80 % Prozent des für 2023 errechneten Jahres-Stromverbrauchs wird ein Preisdeckel von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde festgelegt. Für darüberhinausgehenden Stromverbrauch ist der der aktuelle, hohe Marktpreis zu zahlen. Stromlieferungen, die über diese Menge hinausgehen, müssen zum regulären Tarif bezahlt werden. Allerdings liegen die meisten Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Solingen mit ihrem Tarif unter 40 Cent pro KWh, hier gilt dann der laufende Vertrag, da ihr schon von den günstigeren Preisen der Stadtwerke Solingen profitiert. Unternehmen, deren Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden liegt, zahlen für 70 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs nur einen gedeckelten Strompreis von 13 Cent (Netto-Arbeitspreis).
Mein Fazit
Wir erleben im Kundenservicecenter oder am Servicetelefon (0800 2345 344) immer wieder Menschen, die Probleme mit ihren Gas- und/oder Wärme- bzw. Stromrechnungen haben. Deshalb bin ich über die Entlastung der Menschen ausgesprochen froh. Gleichzeitig ist der Aufwand für die Stadtwerke Solingen enorm: Wir müssen die Zahlungsläufe von mehreren zehntausend Kundinnen und Kunden anpassen. Wir werden alles tun, damit ihr fristgerecht von den Entlastungen profitiert. Sollte es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften oder verspäteten Abrechnungen kommen, werden wir diese selbstverständlich berichtigen. Ich hoffe außerdem, dass die Preisbremsen kein falsches Signal ausstrahlen: Nach wie vor müssen wir mindestens 20 % Gas, Wärme und Strom einsparen, um gut über den Winter zu kommen.
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