Gas- und Strompreisbremse

Gas- und Strom­preis­bremse kommen: Wie sie funktio­nieren und was sie euch bringen

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Ab Januar soll eine Deckelung der Preise für Gas, Wärme und Strom greifen. Wie die Bundes­re­gierung private Haushalte und Unter­nehmen bei den gestie­genen Energie­preisen entlasten will, lest ihr in dieser Zusammenfassung.

Unter­stützung in Krisen­zeiten: (k)eine einfache Sache

Das Bundes­ka­binett hat als „Doppel­wumms“ (Zitat Olaf Scholz) die Gas- und Wärme­preis­bremse sowie die Strom­preis­bremse (1,2 MB, PDF) beschlossen. Nachdem am 15. und 16. Dezember Bundestag und Bundesrat den beiden Gesetz­ent­würfen wie erwartet zugestimmt haben, ist der Weg zur finan­zi­ellen Entlastung ab Januar 2023 endgültig frei. Das Geld dafür soll aus dem sog. „Abwehr­schirm“ stammen. Das sind insgesamt 200 Milli­arden Euro aus neuen Krediten, mit denen die Regierung den Bürge­rinnen und Bürgern in der aktuellen Energie­krise helfen will.

Doch vielen Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern ist im Moment noch nicht klar, wie die Preis­de­ckelung bei Gas, Wärme und Strom genau funktio­nieren soll und ob sie selbst etwas tun müssen, um an die Hilfen zu gelangen. Daher erhalten meine Kolle­ginnen und Kollegen vom Stadt­werke-Service-Telefon viele Nachfragen rund um die neuen, staat­lichen Entlas­tungen. Alles Wissens­werte rund um die geplanten Finanz­hilfen lest ihr deshalb in diesem Überblick.

Gas- und Wärmepreisbremse

Los geht´s mit der Gaspreis­bremse, die – wichtig zu wissen – auch für dieje­nigen von euch greift, die mit Nahwärme heizen. Darunter fallen alle Kunden, die Wärme im Rahmen eines Wärme­lie­fer­ver­trags beziehen. Sie wird von März 2023 bis zunächst Ende 2023 umgesetzt, eine Verlän­gerung bis einschließlich April 2024 ist nach Gesetz möglich. Die Gas- und Wärme­preis­bremse, gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Eine entspre­chende Verrechnung findet im März statt. Der Grund­preis bleibt von den Preis­bremsen unberührt, diese gelten nur für den Arbeits­preis. Übrigens: Die Entlas­tungen führen wir automa­tisch durch. Ihr müsst nichts dafür tun.

Für wen greift die Gas- und Wärmepreisbremse?

Die Preis­bremse richten sich an private Haushalte und kleine bis mittlere Unter­nehmen mit einem Jahres­ver­brauch von max. 1.500 Megawatt­stunden Gas sowie an Nahwär­me­kun­dinnen und -kunden mit gleichen Verbrauchs­mengen. Dazu findet ihr nähere Infor­ma­tionen auf unserer Homepage in den FAQs . Pflege-, Reha- und Forschungs­ein­rich­tungen, Kranken­häuser, KiTas, Werkstätten für Menschen mit Behin­de­rungen und Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften etc. haben dagegen unabhängig von ihrem Jahres­ver­brauch einen Anspruch auf Entlastung durch die Gas- und Wärme­bremse. Außerdem soll es für rund 25.000 Großver­braucher von Gas ebenfalls eine Gaspreis­bremse geben.

Wie funktio­niert die Gas- und Wärmepreisbremse?

Während der gesamten Geltungs­dauer von Januar 2023 bis Ende 2023 garan­tiert der Staat allen privaten Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern sowie kleinen und mittleren Unter­nehmen einen Gasbrut­to­preis (inklusive Steuern und Abgaben) von 12 Cent pro Kilowatt­stunde (kWh), bei Wärme einen Brutto­preis von 9,5 Cent. Auf diese Weise gibt es also einen Rabatt im Vergleich zum Markt­preis. Der gilt aber nur für 80 % eures letzt­jäh­rigen Jahres­ver­brauches, und zwar auf Basis unserer 365 Tage Prognose inkl. September 2022. Benötigt ihr mehr Gas oder Wärme, als damit abgedeckt ist, fällt für jede weitere Kilowatt­stunde der Preis des Liefer­ver­trags an. Eine Solinger Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasver­brauch von 20.000 kWh spart in der Grund­ver­sorgung mit dem Gaspreis­deckel jährlich 217,60 Euro. Würde die Familie aber 20 % Gas im Vergleich zum Vorjahr einsparen, würde sie 534,40 Euro sparen. Mit dieser Mechanik will die Bundes­re­gierung erreichen, dass sich Energie­sparen für euch auch weiterhin lohnt und damit das dringend notwendige Einsparziel von 20 % erreicht wird.

Strom­preis­bremse: Ab wann und für wen soll sie gelten?

Ab Januar 2023 bis voraus­sichtlich Ende April 2024 (s. o.) entlastet die Regierung private Haushalte und Klein­ge­werbe auch beim Strom­preis. Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowatt­stunden profi­tieren von der Strom­preis­bremse (1,2 MB, PDF). Die Auszahlung der Beträge für Januar und Februar 2023 erfolgt aber wie bei der Gas- und Wärme­preis­bremse rückwirkend ab März 2023. Das läuft ganz automa­tisch über die Abrechnung mit uns als eurem Energie­ver­sorger oder über die Betriebs­kos­ten­ab­rechnung eures Vermieters. Außerdem will die Bundes­re­gierung auch indus­tri­ellen Strom­ab­nehmern eine Preis­de­ckelung gewähren – zu anderen Kondi­tionen als für private Haushalte und Klein­un­ter­nehmen und befristet bis Ende 2023.

Wie könnt ihr von der Strom­preis­bremse profitieren?

Die Preis­bremse beim Strom funktio­niert technisch genauso wie bei Gas und Wärme: Für 80 % Prozent des für 2023 errech­neten Jahres-Strom­ver­brauchs wird ein Preis­deckel von 40 Cent brutto pro Kilowatt­stunde festgelegt. Für darüber­hin­aus­ge­henden Strom­ver­brauch ist der der aktuelle, hohe Markt­preis zu zahlen. Strom­lie­fe­rungen, die über diese Menge hinaus­gehen, müssen zum regulären Tarif bezahlt werden. Aller­dings liegen die meisten Kundinnen und Kunden der Stadt­werke Solingen mit ihrem Tarif unter 40 Cent pro KWh, hier gilt dann der laufende Vertrag, da ihr schon von den günsti­geren Preisen der Stadt­werke Solingen profi­tiert. Unter­nehmen, deren Jahres­ver­brauch über 30.000 Kilowatt­stunden liegt, zahlen für 70 % ihres prognos­ti­zierten Jahres­ver­brauchs nur einen gedeckelten Strom­preis von 13 Cent (Netto-Arbeits­preis).

Mein Fazit

Wir erleben im Kunden­ser­vice­center oder am Service­te­lefon (0800 2345 344) immer wieder Menschen, die Probleme mit ihren Gas- und/oder Wärme- bzw. Strom­rech­nungen haben. Deshalb bin ich über die Entlastung der Menschen ausge­sprochen froh. Gleich­zeitig ist der Aufwand für die Stadt­werke Solingen enorm: Wir müssen die Zahlungs­läufe von mehreren zehntausend Kundinnen und Kunden anpassen. Wir werden alles tun, damit ihr frist­ge­recht von den Entlas­tungen profi­tiert. Sollte es in dieser Ausnah­me­si­tuation zu fehler­haften oder verspä­teten Abrech­nungen kommen, werden wir diese selbst­ver­ständlich berich­tigen. Ich hoffe außerdem, dass die Preis­bremsen kein falsches Signal ausstrahlen: Nach wie vor müssen wir mindestens 20 % Gas, Wärme und Strom einsparen, um gut über den Winter zu kommen.

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