Heizung Geld-Förderung

Heizen mit erneu­er­baren Energien: Hier gibt´s Förder­gelder und Zuschüsse

Unser Autor:

Wer auf erneu­erbare Energien zum Heizen und zur Warmwas­ser­be­reitung setzt, tut damit etwas für die Umwelt. Er sorgt damit gleich­zeitig für mehr Unabhän­gigkeit von begrenzt verfüg­baren, fossilen Energie­trägern und deren Preisschwankungen.

Förder­mittel senken die Inves­ti­ti­ons­kosten und erleichtern die Umstellung
Sonne, Wind, Biomasse, Erdwärme – mit erneu­er­baren Energien lässt sich Strom gewinnen, aber auch Wärme für Warmwasser und Heizung erzeugen. Wenn ihr diese regene­ra­tiven Energie­träger nutzt, seid ihr gleich mehrfach im Vorteil, denn diese sind

  • unbegrenzt verfügbar
  • verur­sachen kaum Emissionen von umwelt­schäd­lichen Treibhausgasen
  • eine wichtige Unter­stützung, um die Abhän­gigkeit von anderen Ländern als Energie­lie­fe­ranten zu reduzieren.

Auch die neue Ampel­re­gierung will mit Hilfe erneu­er­barer Energien das Ziel der Klima­neu­tra­lität erreichen. Das soll aktuellen Beschlüssen zufolge bis spätestens 2050 der Fall sein. Viel zu spät, finden derzeit immer mehr Akteure aus Politik und Wirtschaft. Nicht unwahr­scheinlich also, dass in naher Zukunft ein früheres Datum beschlossen wird, zu dem die Klima­neu­tra­lität herge­stellt sein müsste. Fest steht jeden­falls, dass laut Koali­ti­ons­vertrag vom November 2021 ab dem 1. Januar 2025 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneu­er­baren Energien betrieben werden. Es gibt also viele gute Gründe, über eine Heizungs­op­ti­mierung oder einen Austausch nachzu­denken. Dazu kommt: Staat­liche Förder­mittel und auch Förder­pro­gramme wie die der Stadt­werke Solingen senken die Inves­ti­ti­ons­kosten und machen so die Entscheidung für eine Heizungs­mo­der­ni­sierung leichter. Darüber habe ich mit dem Energie­be­rater Florian Bublies von der Verbrau­cher­zen­trale Solingen gesprochen.

Interview mit Energie­be­rater Florian Bublies

Stüllein: Hr. Bublies, viele Hausbe­sit­ze­rinnen und -hausbe­sitzer schieben die Inves­tition in eine neue Heizung so lange auf, bis die alte kaputt ist. Sollte man einen Heizungs­aus­tausch nicht besser etwas voraus­schau­ender angehen und in Zeiten des Klima­wandels und des Kriegs in der Ukraine stärker auf erneu­erbare Energien setzen?
Bublies: Sicher, aber die Anschaf­fungs­kosten für eine neue Heizungs­anlage sind natürlich für viele Menschen eine Hemmschwelle. Oft liegt das Problem des späten Austauschs auch darin, dass der Überblick über die finan­zi­ellen Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten und damit verbundene Einspa­rungen beim Anfangs­invest fehlt. Wenn dann mit spitzer Feder gerechnet wird, zeigt sich meistens, dass sich der Umstieg auf eine Heizungs­anlage auf Basis erneu­er­barer Energien in vielen Fällen auf Dauer sogar finan­ziell lohnt. Ist die Heizungs­anlage älter als zwei Jahre, kann im Rahmen der neuen Bundes­för­derung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) die Optimierung des bestehenden Heizungs­ver­teil­systems, zum Beispiel einer Wärme­pumpe, gefördert werden, wenn damit die Energie­ef­fi­zienz des Systems insgesamt erhöht wird. Der Austausch einer ganzen Heizungs­anlage ist ebenfalls über die BEG förder­fähig, wenn das zu heizende Gebäude älter als fünf Jahre alt ist.

Stüllein: Neben den staat­lichen Zuschüssen, die Sie gerade genannt haben und die es über die BEG unter anderem für Solar­an­lagen, Biomas­se­hei­zungen, Hybrid­hei­zungen oder Wärme­pumpen gibt, vergibt ja auch die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Ich denke da an die Förderung von Maßnahmen zur Errei­chung des Effizi­enzhaus-Standards oder an Brenn­stoff­zel­len­hei­zungen. Wie ist hier der aktuelle Stand? Es gab es doch gerade viel Ärger wegen eines plötz­lichen Förder­stopps.
Bublies: Ja, der vorzeitige Stopp der KfW-Förderung durch die Bundes­re­gierung vor einigen Wochen hat für viel Frust und Verwirrung gesorgt. Die alte Förderung umfasste neben energe­ti­schen Sanie­rungen im Bestand auch die Errichtung von Neubauten nach den Energie­stands EH40 und EH55. Diese Förde­rungen sollten ursprünglich bis zum 31. Januar 2022 bewilligt werden, wurden aber vorzeitig beendet. Inzwi­schen hat man sich darauf verständigt, dass alle Anträge, die bis zum Förder­stopp am 24. Januar einge­gangen waren und die alten Förder­kri­terien erfüllen, noch genehmigt werden können. Außerdem ist eine Anschluss­för­derung für Neubauten nach dem EH40-Standard geplant. Übrigens fließen seit Ende Februar zum Glück auch wieder KfW-Gelder für die Förderung energie­ef­fi­zi­enter Sanie­rungen im Bestand, und zwar zu unver­än­derten Förderbedingungen.

Stüllein: Das sind doch gute Neuig­keiten, was meinen Sie nicht auch?
Bublies: Unbedingt. Besonders die Kosten der dringend notwen­digen Maßnahmen zur energe­ti­schen Sanierung im Bestand, zum Beispiel einer Heizungs­mo­der­ni­sierung oder eines Austau­sches unter Einbindung erneu­er­barer Energien, konnte durch die zinsgüns­tigen Kredite der KfW bisher in sehr vielen Fällen finan­ziell gut abgefedert werden und wurden stark nachge­fragt. Dass es jetzt durch die neue Anschluss­fi­nan­zierung wieder mehr Planungs­si­cherheit für Verbrau­che­rinnen und Verbraucher gibt, finde ich deshalb sehr wichtig und richtig.

Stüllein: Auch wir von den Stadt­werken fördern die Nutzung erneu­er­barer Energien, u.a. die Heizungs­um­stellung auf eine Wärme­pumpe oder eine Solar­anlage auf dem Dach, genauso wie die Warmwas­ser­auf­be­reitung über Sonnen­kol­lek­tor­an­lagen mit unseren Förder­pro­gammen Klingen Plus und Hausge­macht. Wie sollten denn Verbrau­che­rinnen und Verbraucher, die in Zukunft auf erneu­erbare Energien setzen wollen, aus Ihrer Sicht am besten vorgehen, um eine optimale Förderung zu bekommen?
Bublies: Jeder, der eine Heizungs­op­ti­mierung oder einen -austausch plant, sollte sich in einem ersten Schritt indivi­duell beraten lassen, zum Beispiel bei uns, den Verbrau­cher­zen­tralen. Eine Energie­be­ratung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) sogar mit bis zu 80 % gefördert. Lassen Sie sich den Beratungs­be­richt am besten als sog. „indivi­du­ellen Sanie­rungs­fahrplan“ ausstellen, dann können Sie bei Sanie­rungs­maß­nahmen einen 5 %-Zusatz­bonus bekommen. Den erhalten Sie, wenn Sie eine Sanie­rungs­maß­nahme umsetzen, die ein Bestandteil des Berichtes ist. Wie hoch die gesamte Förderung Ihrer Maßnahme im Endeffekt ausfällt, hängt schließlich von Ihrem indivi­du­ellen Vorhaben ab und dem Anteil förder­fä­higer Kosten.

Stüllein: Bei einer Energie­be­ratung wird sicherlich auch darauf einge­gangen, wie und wo die benötigte staat­liche Förderung konkret beantragt werden kann, oder?
Bublies: Natürlich. Je nach Förderung ist die finan­zielle Unter­stützung als Kredit mit Tilgungs­zu­schuss oder als Zuschuss möglich. Dadurch ergeben sich auch zwei unter­schied­liche Antragswege. Grund­sätzlich wichtig ist aber, dass die Förderung vom Bund immer vor dem Beginn einer Maßnahme beantragt werden muss, also noch vor der Auftrags­vergabe an Handwerks­be­triebe etc. Nähere Infor­ma­tionen zu den Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten gibt es online auf den Seiten des BAFA, der KfW und auch auf dem Portal der Verbrau­cher­zen­trale.

DIESEN BEITRAG TEILEN

    Related Posts

    Euer Kommentar?

    Ihr müsst eingeloggt eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

    Bitte beachtet unsere Netiquette!