Heizen mit erneuerbaren Energien: Hier gibt´s Fördergelder und Zuschüsse
Wer auf erneuerbare Energien zum Heizen und zur Warmwasserbereitung setzt, tut damit etwas für die Umwelt. Er sorgt damit gleichzeitig für mehr Unabhängigkeit von begrenzt verfügbaren, fossilen Energieträgern und deren Preisschwankungen.
Fördermittel senken die Investitionskosten und erleichtern die Umstellung
Sonne, Wind, Biomasse, Erdwärme – mit erneuerbaren Energien lässt sich Strom gewinnen, aber auch Wärme für Warmwasser und Heizung erzeugen. Wenn ihr diese regenerativen Energieträger nutzt, seid ihr gleich mehrfach im Vorteil, denn diese sind
- unbegrenzt verfügbar
- verursachen kaum Emissionen von umweltschädlichen Treibhausgasen
- eine wichtige Unterstützung, um die Abhängigkeit von anderen Ländern als Energielieferanten zu reduzieren.
Auch die neue Ampelregierung will mit Hilfe erneuerbarer Energien das Ziel der Klimaneutralität erreichen. Das soll aktuellen Beschlüssen zufolge bis spätestens 2050 der Fall sein. Viel zu spät, finden derzeit immer mehr Akteure aus Politik und Wirtschaft. Nicht unwahrscheinlich also, dass in naher Zukunft ein früheres Datum beschlossen wird, zu dem die Klimaneutralität hergestellt sein müsste. Fest steht jedenfalls, dass laut Koalitionsvertrag vom November 2021 ab dem 1. Januar 2025 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt also viele gute Gründe, über eine Heizungsoptimierung oder einen Austausch nachzudenken. Dazu kommt: Staatliche Fördermittel und auch Förderprogramme wie die der Stadtwerke Solingen senken die Investitionskosten und machen so die Entscheidung für eine Heizungsmodernisierung leichter. Darüber habe ich mit dem Energieberater Florian Bublies von der Verbraucherzentrale Solingen gesprochen.
Interview mit Energieberater Florian Bublies
Stüllein: Hr. Bublies, viele Hausbesitzerinnen und -hausbesitzer schieben die Investition in eine neue Heizung so lange auf, bis die alte kaputt ist. Sollte man einen Heizungsaustausch nicht besser etwas vorausschauender angehen und in Zeiten des Klimawandels und des Kriegs in der Ukraine stärker auf erneuerbare Energien setzen?
Bublies: Sicher, aber die Anschaffungskosten für eine neue Heizungsanlage sind natürlich für viele Menschen eine Hemmschwelle. Oft liegt das Problem des späten Austauschs auch darin, dass der Überblick über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und damit verbundene Einsparungen beim Anfangsinvest fehlt. Wenn dann mit spitzer Feder gerechnet wird, zeigt sich meistens, dass sich der Umstieg auf eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien in vielen Fällen auf Dauer sogar finanziell lohnt. Ist die Heizungsanlage älter als zwei Jahre, kann im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) die Optimierung des bestehenden Heizungsverteilsystems, zum Beispiel einer Wärmepumpe, gefördert werden, wenn damit die Energieeffizienz des Systems insgesamt erhöht wird. Der Austausch einer ganzen Heizungsanlage ist ebenfalls über die BEG förderfähig, wenn das zu heizende Gebäude älter als fünf Jahre alt ist.
Stüllein: Neben den staatlichen Zuschüssen, die Sie gerade genannt haben und die es über die BEG unter anderem für Solaranlagen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen oder Wärmepumpen gibt, vergibt ja auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Ich denke da an die Förderung von Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards oder an Brennstoffzellenheizungen. Wie ist hier der aktuelle Stand? Es gab es doch gerade viel Ärger wegen eines plötzlichen Förderstopps.
Bublies: Ja, der vorzeitige Stopp der KfW-Förderung durch die Bundesregierung vor einigen Wochen hat für viel Frust und Verwirrung gesorgt. Die alte Förderung umfasste neben energetischen Sanierungen im Bestand auch die Errichtung von Neubauten nach den Energiestands EH40 und EH55. Diese Förderungen sollten ursprünglich bis zum 31. Januar 2022 bewilligt werden, wurden aber vorzeitig beendet. Inzwischen hat man sich darauf verständigt, dass alle Anträge, die bis zum Förderstopp am 24. Januar eingegangen waren und die alten Förderkriterien erfüllen, noch genehmigt werden können. Außerdem ist eine Anschlussförderung für Neubauten nach dem EH40-Standard geplant. Übrigens fließen seit Ende Februar zum Glück auch wieder KfW-Gelder für die Förderung energieeffizienter Sanierungen im Bestand, und zwar zu unveränderten Förderbedingungen.
Stüllein: Das sind doch gute Neuigkeiten, was meinen Sie nicht auch?
Bublies: Unbedingt. Besonders die Kosten der dringend notwendigen Maßnahmen zur energetischen Sanierung im Bestand, zum Beispiel einer Heizungsmodernisierung oder eines Austausches unter Einbindung erneuerbarer Energien, konnte durch die zinsgünstigen Kredite der KfW bisher in sehr vielen Fällen finanziell gut abgefedert werden und wurden stark nachgefragt. Dass es jetzt durch die neue Anschlussfinanzierung wieder mehr Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt, finde ich deshalb sehr wichtig und richtig.
Stüllein: Auch wir von den Stadtwerken fördern die Nutzung erneuerbarer Energien, u.a. die Heizungsumstellung auf eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage auf dem Dach, genauso wie die Warmwasseraufbereitung über Sonnenkollektoranlagen mit unseren Förderprogammen Klingen Plus und Hausgemacht. Wie sollten denn Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Zukunft auf erneuerbare Energien setzen wollen, aus Ihrer Sicht am besten vorgehen, um eine optimale Förderung zu bekommen?
Bublies: Jeder, der eine Heizungsoptimierung oder einen -austausch plant, sollte sich in einem ersten Schritt individuell beraten lassen, zum Beispiel bei uns, den Verbraucherzentralen. Eine Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sogar mit bis zu 80 % gefördert. Lassen Sie sich den Beratungsbericht am besten als sog. „individuellen Sanierungsfahrplan“ ausstellen, dann können Sie bei Sanierungsmaßnahmen einen 5 %-Zusatzbonus bekommen. Den erhalten Sie, wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme umsetzen, die ein Bestandteil des Berichtes ist. Wie hoch die gesamte Förderung Ihrer Maßnahme im Endeffekt ausfällt, hängt schließlich von Ihrem individuellen Vorhaben ab und dem Anteil förderfähiger Kosten.
Stüllein: Bei einer Energieberatung wird sicherlich auch darauf eingegangen, wie und wo die benötigte staatliche Förderung konkret beantragt werden kann, oder?
Bublies: Natürlich. Je nach Förderung ist die finanzielle Unterstützung als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als Zuschuss möglich. Dadurch ergeben sich auch zwei unterschiedliche Antragswege. Grundsätzlich wichtig ist aber, dass die Förderung vom Bund immer vor dem Beginn einer Maßnahme beantragt werden muss, also noch vor der Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe etc. Nähere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten gibt es online auf den Seiten des BAFA, der KfW und auch auf dem Portal der Verbraucherzentrale.
Förderprogramm Klingen Plus – Effizientes Heizen
Das Förderprogramm Klingen Plus fördert die Umstellung auf ein modernes Heizsystem (Erdgasheizung, Wärmepumpe oder Split-Klimageräte).