Mieterstrom Solar: Beteiligung von Mietern an der Energiewende – Eine Chance für Solingen?
Mieterstrom
Heute habe ich mal alle Infos zum Thema Mieterstrom Solar für Euch zusammengefasst. Mieterstrom ist die Möglichkeit, wie sich auch Diejenigen an der Energiewende beteiligen können, die kein Eigenheim haben. Vielleicht also genau die Möglichkeit, auf die Ihr gewartet habt?
Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Mieterstromzuschlag muss jedoch noch durch die Europäische Kommission genehmigt werden. Als Mieterstrom wird gemäß Mieterstromgesetz jener Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf den Dächern von Mehrparteienhäusern erzeugt und direkt im Gebäude oder in anliegenden Gebäuden verbraucht wird.
Solaranlagen auf Mietshäusern
Während Solaranlagen auf Eigenheimen bereits gut vertreten sind, sind die Dächer von Mietshäusern weitgehend frei von Solaranlagen. Gerade in Großstädten bleiben so viele geeignete Dachflächen ungenutzt. Und selbst wenn eine entsprechende Anlage installiert sein sollte, wird der Strom vom Vermieter in der Regel in das Netz eingespeist, weil sich dies für ihn bisher deutlich besser gerechnet hat. Mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom wollte die ehemalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD noch kurz vor der Wahl einen Anreiz für die Nutzung dieser Dachflächen schaffen aber auch Mietern die Möglichkeit geben, günstigen Strom aus der eigenen Erzeugung zu beziehen.
Mieterstrom: Netzentgelte enfallen
Für die Lieferung von Mieterstrom an die Mieter ist kein Zugriff auf das öffentliche Stromnetz erforderlich. Daher entfallen alle Netzentgelte für den lokal genutzten Strom. Außerdem ist Mieterstrom von allen mit der Nutzung des öffentlichen Netzes verbundenen Strompreisbestandteilen befreit. Dazu zählen z. B. die Konzessionsabgabe, der KWK-Aufschlag, die Umlage aus der Stromnetzentgeltverordnung, die Offshore-Haftungsumlage und der Umlage für abschaltbare Lasten (Energiebegriffe im Video erklärt). Allein die Netzentgelte haben am Hausstrompreis einen Anteil von durchschnittlich rund 25 %. Die Stromkosten für den Mieter können also deutlich gesenkt werden.
Reststrombedarf
Allerdings muss im Gegenzug bedacht werden, dass es nachts oder an bewölkten Tagen immer noch einen Reststrombedarf gibt. Der muss auch weiterhin über das öffentliche Netz bezogen und entsprechend bezahlt werden. Das Mieterstromgesetz regelt, dass für Mieterstrom inkl. Zusatzstrom eine Preisobergrenze in Höhe von 90 Prozent des jeweiligen Grundversorgungstarifs besteht.
Freie Stromanbieterwahl
Damit der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann, darf der Vertrag über den Bezug des Mieterstroms nicht Bestandteil des Mietvertrags sein. Der Mieterstromvertrag wird also unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen. Zudem ist die Laufzeit des Mieterstromvertrags auf ein Jahr begrenzt. Im Mieterstromvertrag muss die Versorgung des Mieters mit Strom auch für die Zeiten geregelt werden, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann, beispielsweise weil die Sonne nicht scheint.
Potential
Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag der Grünen spricht von bis zu 570.000 Gebäuden, die mit Photovoltaikanlagen aufgerüstet werden könnten, um die Mieter mit Mieterstrom zu versorgen. Das BMWi rechnet aus, dass bundesweit bis zu 3,8 Millionen Wohnungen günstigen Mieterstrom nutzen könnten. Stephan Neuens, Abteilungsleiter Vertriebsplanung und Produktmanagement bei den Stadtwerken Solingen: „Ob sich ein solches Mieterstromkonzept auf Basis von Solarenergie hier in Solingen rechnet, muss jeweils individuell anhand der lokalen Gegebenheiten geprüft werden. Neben dem Mieterstrom Solar, kann man alternativ Mieterstrom mit BHKWs koppeln. Eine Option, die auch im Bergischen Land gut umsetzbar ist, wie wir schon in etlichen Projekten zeigen konnten.“
KWK-Gesetz
Während das neue Mieterstromgesetz die Förderung von Solarstrom regelt, ist Mieterstrom über KWK-Anlagen bereits seit einigen Jahren über das KWK-Gesetz geregelt. KWK ist die Abkürzung von Kraft-Wärme-Kopplung und meint die zeitgleiche Erzeugung von Wärme und Strom innerhalb einer technischen Anlage. Dazu demnächst mehr an dieser Stelle.
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