Berlin - Reichstag Außenansicht vom Eingangsbereich

Neues aus Berlin und Brüssel

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Alle Jahre wieder gibt uns die Stadt­werke-Koope­ration Trianel einen Überblick über neue Geset­zes­in­itia­tiven in der Energie­wirt­schaft. Mein Gesprächs­partner war Dr. Torsten Bischoff, Leiter der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­kation und Energie­po­litik bei Trianel, der zuvor zehn Jahre im Bundes­um­welt­mi­nis­terium tätig war.

Kerstin Griese: Die Kohle­kom­mission sollte einen Vorschlag erarbeiten, wie ein Kohle­aus­stieg in Deutschland umgesetzt werden kann. Wie bewerten Sie die Arbeit der Kohle­kom­mission und mit welchen Ergeb­nissen rechnen Sie im Februar?
Dr. Torsten Bischoff: Mit dem Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung hat die Bundes­re­gierung wohl einen der schwie­rigsten energie­po­li­ti­schen Jobs der laufenden Legis­la­tur­pe­riode an eine Kommission delegiert. So wie die Kommission aufge­stellt ist, sowohl die Zahl der Kommis­si­ons­mit­glieder als auch ihre Geschäfts­ordnung, gestaltet sich der Verhand­lungs­prozess außer­or­dentlich schwierig. So bedarf beispiels­weise jeder Bericht, der veröf­fent­licht werden soll, einer 2/3-Mehrheit. Von Anfang an war klar, dass sich die Kommission im Grunde mit zwei Fragen beschäf­tigen muss: Zum einen muss mit Blick auf die Sicherheit der Energie­ver­sorgung beurteilt werden, wie die Ausstiegs­ge­schwin­digkeit, die Ausstiegs­rei­hen­folge und die Ausstiegs­in­stru­mente aussehen könnten. Natürlich müssen dabei auch die Kosten der Energie­ver­sorgung im Blick behalten werden. Zum zweiten muss die Kommission Vorschläge erarbeiten, wie wegfal­lende Arbeits­plätze durch struk­tur­po­li­tische Maßnahmen aufge­fangen werden können. Gerade in dieser Frage tut sich die Kommission besonders schwer, ganz abgesehen von der Frage, ob die Bundes­re­gierung bereit ist, die finan­zi­ellen Forde­rungen der betrof­fenen Bundes­länder zu erfüllen. Letzt­endlich gehe ich davon aus, dass die Kommission ein Ende der Kohle­ver­stromung in den späten 30er Jahren empfehlen wird – wenn sich denn für den Gesamt­be­richt im Februar die erfor­der­liche Mehrheit überhaupt findet.

Kerstin Griese: Was passiert, wenn die Empfeh­lungen dann der Bundes­re­gierung vorliegen?
Dr. Torsten Bischoff: Dann ist die Bundes­re­gierung gefordert, den Kohle­aus­stieg und die beglei­tenden Maßnahmen in Gesetz­ent­würfe zu gießen. Dabei ist sie aller­dings nicht daran gebunden, die Kommis­si­ons­emp­feh­lungen 1:1 umzusetzen. Sie kann durchaus auch modifi­zierte oder ganz andere Maßnahmen vorschlagen. Was Bundestag und Bundesrat dann aus dem Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung machen, ist wieder eine andere Frage. Die Erfahrung lehrt, dass mit der Vorlage des Kommis­si­ons­be­richts vermutlich noch nicht einmal die halbe Arbeit getan ist. So wird sich aller Voraus­sicht nach die Kommission beispiels­weise auch nicht vertieft zur Frage der Ausstiegs­in­stru­mente äußern – also ob beispiels­weise das Alter der Kraft­werke oder eine festzu­le­gende Reststrom­menge oder die spezi­fi­schen CO2-Emissionen je produ­zierter kWh der einzelnen Kraft­werke bzw. Kraft­werks­blöcke die Ausstiegs­rei­hen­folge bestimmen soll. Diese „Details“ müssen dann Bundes­re­gierung, Bundestag und Bundesrat klären.

Kerstin Griese: Es gibt lt. Energie­sam­mel­gesetz Neuerungen bei der Befeuerung von Windkraft­an­lagen, also bei den kleinen Lämpchen, die die ganze Nacht über blinken, welche?
Dr. Torsten Bischoff: Der Gesetz­geber hat beschlossen, die sogenannte „bedarfs­ge­rechte Befeuerung“ von Windener­gie­an­lagen zum 1. Juli 2020 verbindlich vorzu­schreiben. Das gilt sowohl für neue als auch für bestehende Windparks. Während früher für die bedarfs­ge­rechte Befeuerung – also das Anschalten der Lichter nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert – ausschließlich teure aktive Radar­systeme akzep­tiert wurden, sind künftig auch deutlich günstigere Trans­pon­der­lö­sungen zugelassen. Insgesamt bin ich der Auffassung, dass die bedarfs­ge­rechte Befeuerung ein wichtiges Instrument ist, um die Akzeptanz der Windener­gie­nutzung zu verbessern.

Kerstin Griese: Und wie sieht es grund­sätzlich mit der Förderung erneu­er­barer Energien – also Wind- und Solar­strom – aus? Welche Verän­de­rungen erwarten uns da?
Dr. Torsten Bischoff: Die Umsetzung der sogenannten Sonder­aus­schrei­bungen aus dem Koali­ti­ons­vertrag im Umfang von 8 Gigawatt ist erst einmal ein gutes Zeichen. Aller­dings findet sich das EE-Ausbauziel von 65% bis zum Jahr 2030, das die Koali­ti­ons­par­teien beschlossen hatten, im Energie­sam­mel­gesetz nicht wieder. Mit den jetzt beschlos­senen Maßnahmen wäre das auch gar nicht zu erreichen. Da ist eher die Frage zu stellen, ob der in den nächsten Jahren zu erwar­tende Rückbau von alten PV und vor allem Windener­gie­an­lagen dadurch überhaupt kompen­siert wird oder ob es auf Sicht nicht sogar zu einem Netto-Rückbau kommen wird. Über alle Änderungen im Energie­sam­mel­gesetz hinweg betrachtet, ist leider zu konsta­tieren, dass eine Beschleu­nigung des EE-Ausbaus nicht zu erwarten ist. Zudem weist das Energie­sam­mel­gesetz recht eindeutig darauf hin, dass der Gesetz­geber den Schwer­punkt des EE-Ausbaus in den kommenden Jahren eher bei kleinen PV-Dachan­lagen als bei Windenergie- oder PV-Freiflä­chen­an­lagen sieht. 

Kerstin Griese: Der Strom­lei­tungs­ausbau von Nord- nach Süddeutschland ist deutlich im Verzug. Jetzt droht die EU damit, Deutschland in zwei Strom­preis­zonen aufzu­teilen: günstiger Strom im Norden, teurer Strom im Süden. Was sind die Hinter­gründe und was würde dies für Deutschland bedeuten?
Dr. Torsten Bischoff: Durch die Verzö­ge­rungen beim Ausbau des Höchst­span­nungs­netzes in Deutschland kommt es zu sogenannten „Loop Flows“. Das bedeutet, dass z. B. der in Norddeutschland erzeugte Windstrom über die Nieder­lande und Frank­reich oder Tsche­chien und Polen nach Süddeutschland fließt, weil das inner­deutsche Netz die notwen­digen Leitungs­ka­pa­zi­täten nicht hergibt. Die Netze unserer europäi­schen Nachbar­länder halten also als Ersatz für die fehlenden Netze in Deutschland her. Das führt zu zwei Effekten: Erstens kann das Netz des europäi­schen Nachbarn desta­bi­li­siert werden, das ist beispiels­weise in Polen ein Problem. Zweitens behindern die Loop Flows den europäi­schen Strom­handel, für den sich die EU-Kommission stark macht. Grenz­kup­pel­ka­pa­zi­täten, die durch Loop Flows beansprucht werden, stehen für den europäi­schen Strom­handel eben nicht mehr zur Verfügung. Das ist der Grund, weshalb die EU jetzt gesagt hat: Deutschland muss bis 2024 rund 70 Prozent der Grenz­kup­pel­ka­pa­zi­täten für den europäi­schen Strom­handel frei räumen, sonst wird Deutschland in mehrere Strom­preis­zonen aufge­teilt. Diese Aufteilung ist ja nichts anderes als die Bewirt­schaftung eines real vorhan­denen Netzeng­passes. Oder, um es plastisch auszu­drücken: Die Bildung von Strom­preis­zonen ersetzt Kupfer durch Markt. Dass das tatsächlich funktio­niert, kann man im skandi­na­vi­schen Raum sehen, da gibt es inzwi­schen 15 verschiedene Strom­preis­zonen. Ein anderes Beispiel, das die Bundes­re­gierung im Oktober 2018 selbst mit Erfolg angestoßen und umgesetzt hat, ist die Abtrennung der öster­rei­chi­schen von der deutschen Strom­preiszone. Aller­dings kann eine solche Aufteilung erheb­liche Auswir­kungen auf die regionale Indus­trie­struktur in Deutschland haben und jene Kraft­werke benach­tei­ligen, die auf der „falschen“ Seite stehen. Das ist auch ein Grund dafür, dass wir als Trianel diese Bestre­bungen außer­or­dentlich kritisch sehen.

Kerstin Griese: Und was wird die Bundes­re­gierung in dieser Frage nun konkret unter­nehmen? Und wird dies bis 2024 gelingen?
Dr. Torsten Bischoff: Die Bundes­re­gierung muss nun erstmal ein Maßna­men­paket an Brüssel schicken, wie sie gedenkt, das Netzaus­bau­problem bis 2024 in den Griff zu bekommen. Dazu gehören beispiels­weise die Maßnahmen, die die Bundes­re­gierung im Gesetz­entwurf zur Beschleu­nigung des Energie­lei­tungs­ausbaus vorge­schlagen hat – also verschiedene Beschleu­ni­gungs­maß­nahmen bei der Planung und Reali­sierung des Netzausbaus oder auch die Relati­vierung des Einspei­se­vor­rangs für erneu­erbare Energien. Ich persönlich bin skeptisch, ob diese Maßnahmen wirklich zu einem Durch­bruch beim Netzausbau in Deutschland führen. Gerade die Relati­vierung des Einspei­se­vor­rangs nimmt ja eher den Druck von den Übertra­gungs­netz­be­treibern. Das halte ich für den falschen Weg. Richtig wäre aus meiner Sicht die Stärkung der Verteil­netz­be­treiber, die durch Speicher und andere Flexi­bi­li­täten erheblich helfen könnten, die Übertra­gungs­netzte besser auszu­lasten. Zudem wäre die regionale Steuerung des EE-Ausbaus eine sinnvolle Initiative, die eigentlich auch im Koali­ti­ons­vertrag vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt worden ist.

Kerstin Griese: Das EU-Winter­paket umfasst Verord­nungen und Richt­linien für die Dekar­bo­ni­sierung der Strom­erzeugung. Wie sehen die Beschlüsse aus dem November 2018 aus? Und was bedeuten diese für Deutschland?
Dr. Torsten Bischoff: Zum einen gibt das sogenannte Winter­paket der EU einen klaren Fahrplan zum Ausbau der erneu­er­baren Energien vor. Der Anteil der Erneu­er­baren Energien am gesamten EU-Endener­gie­ver­brauch soll bis 2030 von knapp 17 % (2016) auf 32 % steigen. Zum anderen wird die Dekar­bo­ni­sierung, insbe­sondere durch die Strom­bin­nen­markt-Verordnung voran­ge­trieben. In den Verhand­lungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Minis­terrat wurde beispiels­weise die Einführung eines CO2-Grenz­wertes beschlossen für Kraft­werke, die an Kapazi­täts­me­cha­nismen teilnehmen wollen. Neue Kraft­werke, die mehr als 550 g pro kWh ausstoßen, dürfen nicht mehr an Kapazi­täts­me­cha­nismen teilnehmen. Für Bestands­kraft­werke gilt eine Übergangs­re­gelung bis zum 1.7.2025. Mit dem Winter­paket hat die EU ebenfalls die bereits erwähnten Vorgaben für den Strom­netz­ausbau gemacht. Das EU-Winter­paket zeigt einen ganz klaren Trend: Auch die Energie­po­litik wird immer stärker von der EU beein­flusst, wenn nicht sogar bereits dominiert. In der Folge wird Brüssel auch zum Treiber in der Dekarbonisierungsdebatte.

Kerstin Griese: Großbri­tannien will die EU am 29. März verlassen. Welche Folgen wird ein – wie auch immer gearteter – Brexit für den Klima­schutz haben?
Dr. Torsten Bischoff: Ziemlich klar ist, dass die EU mit Großbri­tannien einen wichtigen Treiber beim Klima­schutz verlieren wird. Bereits 2016 hat das verei­nigte König­reich die ersten Kohle­kraft­werke abgeschaltet und will bis 2025 aus der Kohle­ver­stromung aussteigen. Ein erheb­licher Beitrag für den Klima­schutz, der eben nicht mehr auf Seiten der EU zu verbuchen wäre. Unklar sind insbe­sondere die Auswir­kungen auf den europäi­schen Emissi­ons­handel. Ich sehe da verschiedene Möglich­keiten. Eine wäre, dass Großbri­tannien im Emissi­ons­han­dels­system bleibt, eine weitere, dass Großbri­tannien ein eigenes System Emissi­ons­han­dels­system aufbaut, dass gegebe­nen­falls preislich mit dem EU-ETS gekoppelt werden könnte. Im Falle eines Ausstiegs aus dem ETS stellt sich natürlich die Frage, wie mit den Zerti­fi­katen umzugehen ist, die britische Unter­nehmen heute halten, aber nicht mehr benötigen. In Bezug auf die EU-Energie­ef­fi­zi­enz­vor­gaben ist bereits geklärt, dass alle Zielzahlen, die sich auf den absoluten Primär- und Endener­gie­ver­brauch der EU28 im Jahre 2030 beziehen, um die Mengen reduziert werden, die auf Großbri­tannien entfallen. Keine Änderungen ergeben sich hingegen für das das Ziel der EU, die Energie­ef­fi­zienz bis 2030 um mindestens 32,5 Prozent zu steigern, denn dieser Wert gilt unabhängig von der Zahl der Mitgliedstaaten. 

Herzlichen Dank für diese Ein- und Ausblicke Herr Dr. Bischoff!

Autor: Kerstin Griese

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