Windkraft-Anlage im Meer
Windkraft-Anlage im Meer

Offshore-Umlage einfach erklärt (mit Video)

Unser Autor:

Manche Begriffe auf deiner Strom­rechnung sind wirklich kompli­ziert. Dazu gehört auch die Offshore-Umlage. Über die nächsten Wochen und Monate präsen­tieren wir hier einige Videos, die Begriffe aus der Energie­wirt­schaft erklären. Also was ist das – die Offshore-Umlage?

Haftung für Einnahmeausfall

In unserem Video wird die Offshore-Umlage am Beispiel eines Windparks in der Nordsee erklärt. Der Eigen­tümer einer solchen Offshore-Anlage bekommt, wenn der Netzbe­treiber den Anschluss der betriebs­fä­higen Anlage an das Stromnetz nicht recht­zeitig verlegt hat, eine Entschä­digung. Schließlich hat der Betreiber eines Offshore-Windparks mit Einnahmen aus der Vergütung des einge­speisten Stroms gerechnet. Da sonst niemand mehr einen für die Zukunft so wichtigen Windpark bauen würde, haftet der Netzbe­treiber für die fehlenden Einnahmen. Aller­dings nur, wenn etwas schiefgeht.

Entschä­digung wird auf Verbraucher umgelegt

Der Netzbe­treiber zahlt eine Entschä­digung an den Eigen­tümer der Anlage. Die Entschä­digung wird auf alle Verbraucher umgelegt. Wir als Stadt­werke Solingen ziehen diese Umlage gemeinsam mit den Strom­kosten bei unseren Kunden – also auch bei dir – ein und geben die Umlage dann an den Netzbe­treiber weiter.

Also alles ganz einfach, oder?

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2019 wurde die bisherige Offshore-Haftungs­umlage durch die Offshore-Netzumlage ergänzt. Jetzt fallen neben den o.g. Kosten auch die Kosten des Netzan­schlusses unter die Umlage.

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