Prüfungsbedingungen der Vermessungstechniker
Viele Jugendliche bewerben sich für Ausbildungen, ohne zu wissen, wie die Prüfung dieser Ausbildung aufgebaut ist. Unsere Auszubildende Eileen erläutert die Prüfungsbedingungen für Vermessungstechniker.
Generell
Damit unsere angehenden Vermessungstechniker zu ihrer Abschlussprüfung antreten können, melden sich diese schriftlich zur Prüfung an. Die zuständigen Stellen bestimmen die Fristen, stellen die Formulare bereit und unterrichten das Unternehmen über die Anmeldung. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Lehrjahres. Sie gibt Aufschluss über den Ausbildungsstand in Bezug auf den Berufsschulunterricht.
Geprüft werden naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen sowie berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dazu kommen die einzelnen Schritte rund um das Erheben, Übertragen, Sichern, Bereinigen, Bearbeiten und Visualisieren von Daten und das Dokumentieren der sich daraus ergebenen Ergebnisse.
Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Vermessungstechnische Prozesse (gewichtet mit 40%),
- Geodatenbearbeitung (gewichtet mit 30%),
- Öffentliche Aufgaben und technische Vermessung (gewichtet mit 20%), genauso wie
- Wirtschafts- und Sozialkunde (gewichtet mit 10%).
Die mündliche Prüfung läuft folgendermaßen: Die Prüflinge bereiten in ihrem Unternehmen eine Aufgabe aus ihrem Arbeitsalltag vor und führen diese im Unternehmen durch. Passend dazu wird eine Präsentation erstellt. Erst jetzt müssen die Prüflinge die Aufgabe vor der Prüfungskommission vorstellen. Die Prüfer haben hier die Möglichkeit Fragen zu stellen. Um die Gesamtnote zu verbessern, kann der Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung (Ergänzungsprüfung) beantragen. Der Inhalt dieser Prüfung lehnt sich an den Inhalt der schriftlichen Prüfung an. Bestanden haben die Prüflinge, wenn ihr Gesamt-Ergebnis mindestens einem ausreichend (4) entspricht und kein Prüfungsbereich mit ungenügend (5) bewertet ist.
Bewertung der Prüfungsleistungen
- Eine in besonderem Maße entsprechende Leistung: 100 bis 92 Punkte – Sehr gut (1)
- Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung: unter 92 bis 81 Punkte – Gut (2)
- Eine im Allgemeinen entsprechende Leistung: unter 81 bis 67 Punkte – Befriedigend (3)
- Eine Leistung mit Mängeln, die aber dennoch ein vorhandenes Grundwissen aufzeigt: unter 67 bis 50 Punkte – Ausreichend (4)
- Eine Grundkenntnis vorhandene, aber mangelhafte Leistung: unter 50 bis 30 Punkte – Mangelhaft (5)
- Eine nicht ausreichende Leistung: unter 30 bis 0 Punkte – Ungenügend (6)
Ausbildung Vermessungstechniker/-in
Alle Informationen zur Ausbildung zur Vermessungstechnikerin / zum Vermessungstechniker bei der SWS Netze Solingen GmbH.