Schon gewusst? Die THG-Quote gibt’s auch für E-Motor­räder und E-Roller!

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Wenn man mit einem rein elektri­schen Auto unterwegs ist, bringt die sogenannte THG-Quote Bares. Heißer Tipp: Die jährliche Prämie gibt‘s auch dann, wenn man mit einem E-Zweirad unterwegs ist, das eine Zulassung hat.

Treib­haus­gas­min­de­rungs­quote – ein echt sperriger Name für eine lohnende Sache. Gemeint ist eine staat­liche Prämie, die sich hierzu­lande Halter und Halte­rinnen eines E-Autos seit diesem Jahr einmal jährlich auszahlen lassen können. Als Belohnung für umwelt­be­wusstes Verhalten, da man mit einem rein elektri­schen Fahrzeug kein umwelt­schäd­liches CO2 ausstößt.

Wer noch nicht im Bilde ist: In einem meiner früheren Blogar­tikel habe ich ausführlich beschrieben, was die THG-Quote genau ist. Und in einem weiteren Blogbeitrag steht, wie ihr sie mit Hilfe der Stadt­werke Solingen – eurem Energie­ver­sorger der Herzen – einlösen könnt.

Was? Noch nicht beantragt?

Dann nichts wie ran! Eure E-Auto-Prämie für 2022 könnt ihr unter www.stadtwerke-solingen.de/thg-quote ganz einfach kostenfrei beantragen. Immerhin gibt es

  • 300 Euro Fix-Betrag für Strom-Kunden der Stadt­werke Solingen und
  • 250 Euro Fix-Betrag für Solinger, die keine Strom-Kunden der Stadt­werke Solingen sind.

Und das Beste: Für Privat­per­sonen ist die Prämie laut Bundes­fi­nanz­mi­nis­terium steuerfrei! Das liegt daran, dass der Erlös keiner Einkunftsart zuzurechnen ist. Erhaltene Zahlungen laufen unter „privat“ und unter­liegen somit nicht der Einkom­mens­steuer. Handelt es sich bei dem E-Auto um Betriebs­ver­mögen oder einen Dienst­wagen sieht das anders aus. Mehr darüber erfahrt ihr hier.

Nicht nur E-Autos werden auf diesem Wege gefördert

Aber zurück zu unserem eigent­lichen Thema. Was viele nicht wissen: Die Prämie gibt es auch für rein elektrische Zweiräder, sofern sie bestimmte Voraus­set­zungen erfüllen. Diese Info möchte ich euch nicht vorent­halten, auch wenn ihr momentan über die Stadt­werke Solingen „nur“ die THG-Quote für euer E-Auto zu Geld machen könnt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Und dann werdet ihr die ersten sein, die es auf diesem Wege erfahren und profi­tieren können!

Prämi­en­zah­lungen auch für bestimmte E-Zweiräder

Damit ihr es schon mal gehört habt: Auch Halter von E-Kraft­rädern ab der Fahrzeug­klasse L3e (über 45 km/h) sind prämi­en­be­rechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das E-Motorrad oder der Elektro­roller privat oder gewerblich genutzt wird. Einzige Bedingung für die Antrags­stellung ist, dass man eine Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 1 für das E-Zweirad („große Kennzeichen“) nachweisen kann. Dann wird die THG-Quote nach aktuellem Stand in der gleichen Höhe vergütet wie ein Elektroauto. Unterm Strich ist das eine lohnende Sache, zumal ja ein E-Zweirad in der Anschaffung doch um einiges günstiger ist als ein E-Auto.

Mit freiwil­liger Zulassung sogar für kleine Elektro­roller und S-Pedelecs

Norma­ler­weise sind Klein­kraft­räder bis 45 km/h (Klasse L1e/L1e-A) und S-Pedelecs nicht förder­fähig, weil diese keine Zulassung haben, sondern nur das kleine Versi­che­rungs­kenn­zeichen. Doch mit einem ganz legalen Trick lassen sich die formalen Voraus­set­zungen schaffen, sodass man doch in den Genuss der Prämie kommt. Hierzu muss man lediglich eine freiwillige Zulassung bei der Zulas­sungs­stelle beantragen.

Für eine freiwillige Zulassung braucht man folgende Unterlagen:

  • Perso­nal­ausweis
  • eVB-Nummer („elektro­nische Versi­che­rungs­be­stä­tigung“, wird bei der Versi­cherung angefordert)
  • gültige Betriebs­er­laubnis, ggf. Gutachten oder Kaufvertrag

Für die freiwillige Zulassung, die Kennzeichen und die Versi­cherung fallen natürlich Gebühren an. Doch die THG-Prämie ist deutlich höher, sodass sich die Aktion in jedem Fall lohnen dürfte. Am besten infor­miert ihr euch vorher nochmal ganz genau.

Wer seinen E-Roller oder sein S-Pedelec jetzt gleich mittels Prämie „versilbern“ möchte, kann sich im Netz einen der wenigen Dienst­leister suchen, die das bislang gegen Gebühr übernehmen. Oder ihr wartet einfach, bis die Stadt­werke Solingen auch diesen Service kostenfrei anbieten – dann seid ihr in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Zukunftstag E-Mobilität und Energie 2022

Alle Fans der Elektro­mo­bi­lität sind auf unserem diesjäh­rigen Elektro­mo­bi­litäts-Tag am 20. August von 10.00 bis 16.00 Uhr willkommen. Neben unseren koope­rie­renden Autohäusern Bertrand, von Keitz, Lackmann und Schönauen, die die aktuellen E-Auto-Modelle zeigen, ist auch Zweirad Henkel  mit E-Bikes, E-Motor­rädern und E-Rollern unter den Ausstellern. Übrigens: Aufgrund der aktuellen kriti­schen Energielage haben wir den Titel unserer Veran­staltung und das Programm in Richtung Energie­sparen erweitert. Wir laden daher statt zum Elektro­mo­bi­litäts-Tag zum Zukunftstag E-Mobilität und Energie! Wir freuen uns auf euch!

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