Heizöfen, Kamine & Co.: Schonfrist für alte Holzfeuerungen läuft aus
Besitzt ihr eine Immobilie? Dann solltet ihr prüfen, ob euer Kamin oder Heizofen die vorgeschriebenen Staub- und Kohlenmonoxidwerte einhält: Für Altanlagen mit zu hohen Werten (Baujahr 1984 bis 1995) läuft Ende 2020 die gesetzliche Schonfrist aus.
Jetzt Emissionswerte von Altanlagen checken
Ende September – es wurde abends schon empfindlich kalt – war ich mit Freunden in einem Ferienhaus. Glücklicherweise hatten wir dort einen Holzofen. Denn nichts ist gemütlicher, als sich bei Schmuddelwetter vor ein prasselndes Feuer zu setzen. Allerdings spielt der Faktor Sicherheit beim Betrieb von Feuerstätten im Haus eine besonders große Rolle. Denn beim Verbrennen von Holz entstehen Schadstoffe und Feinstaub, die gesundheitsschädlich sein können. Um sie zu reduzieren, hat der Gesetzgeber in der sog. Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Feuerstätten festgelegt. Darin wird geregelt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen von Holzfeuerungsanlagen keinesfalls überschritten werden dürfen. Ihre Einhaltung muss regelmäßig durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin überprüft werden.
Wichtig: Wenn ihr eine ältere Anlage betreibt, die in den Jahren 1984 bis 1995 in Betrieb genommen wurde, solltet ihr spätestens jetzt die Emissionswerte eures „Schätzchens“ einem fachmännischen Check unterziehen. Denn für die genannten älteren Anlagen aus den Jahren vor 1995 endet am 31. Dezember dieses Jahres die vom Gesetzgeber eingeräumt Schonfrist. Das bedeutet: Häusliche Heizkamine oder -öfen, mit denen die festgelegten Grenzwerte überschritten werden, müssen spätestens bis zum Stichtag Ende dieses Jahres nachgerüstet, stillgelegt oder gegen ein neues, emissionsarmes Gerät ausgetauscht werden. Wenn ihr dieser Verordnung nicht nachkommt, begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit. Jüngere Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, müssen dagegen erst bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
So stellt ihr das Alter eures Heizofens fest
Ihr möchtet wissen, in welche Altersklasse euer Ofen fällt? Dann solltet ihr einen Blick auf das Typenschild werfen. Dort ist das Jahr der Anlagen-Zulassung vermerkt. Ist das Schild nicht mehr vorhanden oder unleserlich, kann die Herstellerbescheinigung, auch Prüfstandsmessbescheinigung genannt, weiterhelfen. Alternativ könnt ihr euren Kamin mithilfe einer Suchmaske auf der Website des Heizungs- und Küchenverbands (HKI) in einer Datenbank suchen. Dort wird dann angezeigt, ob oder wann euer Ofen vom Austausch betroffen ist.
Wenn euer Kamin zwischen 1984 und 1995 in Betrieb genommen wurde und ihr ihn auch 2021 weiterbetreiben möchtet, benötigt ihr dazu einen dieser beiden Nachweise:
A) eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand (Prüfstandsmessbescheinigung)
oder
B) einen Nachweis über eine Vor-Ort-Messung (durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin) über die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte.
Allerdings lohnt sich die Messung der Werte, die zwischen 100 bis 300 Euro kostet, nach Informationen des Umweltbundesamtes nur für Anlagen, die Grenzwerte höchstwahrscheinlich einhalten und die einen hohen Anschaffungswert hatten.
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