Steckbrief für Wohngebäude: Gebäudeenergieausweis – Teil 1
„Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben etwas Spiel“ – dieses männliche Lebensmotto hat mir schon oft geholfen, notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen an meinem geliebten Eigenheim ganz gelassen entgegen zu sehen. Doch nicht nur die richtige Einstellung kann für Entspannung sorgen. Hältst du dich zu Bauverordnungen und gesetzlichen Anforderungen zur Energieeffizienz, zum Beispiel dem Gebäudeenergieausweis, regelmäßig auf dem Laufenden, bist du vor unangenehmen Überraschungen geschützt und behältst immer den Durchblick. Deshalb möchte ich dich in diesem Spezial zu allen wichtigen und aktuellen Themen rund um den Gebäudeenergieausweis informieren. Im ersten Teil erfährst du, was im Ausweis genau festgehalten wird, welche Ausweisarten es gibt und wer einen Gebäudeenergieausweis benötigt.
Bewertung des energetischen Zustands
Seit dem Inkrafttreten der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 sind Immobilienbesitzer und Bauherren gesetzlich dazu verpflichtet, bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und jedem Verkauf einer Immobilie einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Mit diesem Ausweis wird der energetische Ist-Zustand eines Gebäudes bewertet und dokumentiert. Nützlich ist der Ausweis daher vor allem für Eigentümer, potenzielle Mieter und Käufer, denn wer möchte schon Energie und Geld verschwenden?
Was steht im Ausweis?
Gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV von 2014 besteht ein aktueller Energiegebäudeausweis in der Regel aus fünf Seiten. Die erste Seite enthält allgemeine Angaben zum Gebäude. Darüber hinaus findest du bei Energieausweisen, die nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, Aussagen zum Lüftungskonzept und ggf. zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Für die Berechnung des Energiebedarfs einer Immobilie gibt es zwei unterschiedliche Verfahren: Erfolgt sie auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem sogenannten „Bedarfsausweis“. Die Kennwerte für den Energiebedarf sind dann auf Seite 2 des Ausweises ausgewiesen, Seite 3 bleibt leer. Wird der Energiebedarf dagegen auf Grundlage des real gemessenen Energiebedarfs ermittelt, handelt es sich um einen „Verbrauchsausweis“. Die Kennwerte eines Verbrauchsausweises findest du auf Seite 3, während Seite 2 nicht ausgefüllt wird. Alle Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter an. Möchtest du noch mehr zu den Unterschieden zwischen den beiden Ausweisarten wissen, dann kannst du dir unsere Grafik zum Energieausweis dazu ansehen.
Auf Seite 4 des Energieausweises werden kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des bewerteten Gebäudes knapp zusammengefasst, sofern das im Einzelfall möglich ist. Seite 5 enthält Erläuterungen zu im Ausweis enthaltenen Angaben und zu den Berechnungsverfahren. Wie ein aktueller Gebäudeenergieausweis im Detail aussieht, zeigt eine interaktive Grafik der Verbraucherzentrale.
Alles Klasse oder was?
In Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, wird der berechnete oder gemessene Energiebedarf einer Immobilie zusätzlich in eine von insgesamt vier Energieeffizienzklassen eingeteilt. Das kennt man auch von Elektrogeräten. Auf der Skala von A+ (beste Klasse) bis H (schlechteste Klasse) liegt ein Wohngebäude mit durchschnittlichem Energieverbrauch nach Angaben der Verbraucherzentrale üblicherweise in der Klasse E.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Ob du einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis für deine Immobilie benötigst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besitzt du ein Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, kannst du zwischen beiden Ausweisarten wählen. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten ist das Baualter bzw. der energetische Gebäudezustand entscheidend, ob du frei entscheiden kannst oder nicht. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die noch nicht dem energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entsprechen, ist ein Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Für Büros oder Verwaltungsgebäude, also Immobilien, die nicht dem Wohnen dienen, benötigst du einen Gebäudeenergieausweis für Nichtwohngebäude. Er unterscheidet sich vom Energieausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Gebäudebeleuchtung, Lüftungs- und Klimaanlage mit in die energetische Bewertung einfließen.
Teil 2
Hier geht es zu Teil 2 unserer Serie „Energieausweis für Gebäude“.