Steuererleichterung für E-Dienstwagen
Gute Nachrichten für alle Berufstätigen, die über die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als neuen Dienstwagen nachdenken („E-Dienstwagen“): Das Bundeskabinett hat Steuererleichterungen um 50% für E-Dienstwagen beschlossen.
Änderungen zum 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 bis Ende 2021 sinkt die Steuer für auch privat genutzte elektrifizierte Dienstwagen um 50%. So müssen Arbeitnehmer in Zukunft statt 1% des Listenpreises für Elektroautos und Plug-In-Hybride nur noch 0,5% des Listenpreises an den Fiskus überführen. Durch diese Maßnahme soll der Anteil der Elektrofahrzeuge an den Dienstwagen in Deutschland erhöht werden.
Ausbau der Ladeinfrastruktur
An Attraktivität gewinnen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb auch wegen der zunehmenden Dichte an öffentlichen Ladesäulen. So stehen beispielsweise neuerdings vier Ladepunkte auf dem Parkplatz der Stadtwerke Solingen an der Beethovenstraße 210 in Solingen zur Verfügung. Je ein weiterer Ladepunkt existiert an der Klingenhalle und der Lukasklinik in Solingen. Die Installation weiterer Ladesäulen erfolgt in den nächsten Monaten im Solinger Stadtgebiet. Auch immer mehr mittelständische Unternehmen entscheiden sich für die Installation von Lademöglichkeiten für den eigenen Fuhrpark oder für Fahrzeuge von Kunden oder Mitarbeitern.