Mann denkt an Auto
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Steuer­erleich­terung für E-Dienstwagen

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Gute Nachrichten für alle Berufs­tä­tigen, die über die Anschaffung eines Elektro­fahr­zeuges als neuen Dienst­wagen nachdenken („E-Dienst­wagen“): Das Bundes­ka­binett hat Steuer­erleich­te­rungen um 50% für E-Dienst­wagen beschlossen.

Änderungen zum 1. Januar 2019

Ab dem 1. Januar 2019 bis Ende 2021 sinkt die Steuer für auch privat genutzte elektri­fi­zierte Dienst­wagen um 50%. So müssen Arbeit­nehmer in Zukunft statt 1% des Listen­preises für Elektro­autos und Plug-In-Hybride nur noch 0,5% des Listen­preises an den Fiskus überführen. Durch diese Maßnahme soll der Anteil der Elektro­fahr­zeuge an den Dienst­wagen in Deutschland erhöht werden.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

An Attrak­ti­vität gewinnen Fahrzeuge mit elektri­schem Antrieb auch wegen der zuneh­menden Dichte an öffent­lichen Ladesäulen. So stehen beispiels­weise neuer­dings vier Ladepunkte auf dem Parkplatz der Stadt­werke Solingen an der Beetho­ven­straße 210 in Solingen zur Verfügung. Je ein weiterer Ladepunkt existiert an der Klingen­halle und der Lukas­klinik in Solingen. Die Instal­lation weiterer Ladesäulen erfolgt in den nächsten Monaten im Solinger Stadt­gebiet. Auch immer mehr mittel­stän­dische Unter­nehmen entscheiden sich für die Instal­lation von Lademög­lich­keiten für den eigenen Fuhrpark oder für Fahrzeuge von Kunden oder Mitarbeitern.

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