Unbundling

Unbundling – Begriffe aus der Energiewirtschaft

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In Bezug auf den Strom- und Gasmarkt hört man immer wieder vom sogenannten „Unbundling“. Der englische Fachbe­griff meint „Entflechtung“ und bezeichnet eine gesetz­liche Vorschrift, die Chancen­gleichheit auf dem Energie­markt sicher­stellen soll.

Hinter­grund: Gleiche Bedin­gungen für alle Marktteilnehmer

Auch wenn die frühsom­mer­liche Sonne draußen noch so schön lacht – wer gedacht hat, der Begriff „Unbundling“ hört sich irgendwie nach roman­ti­schem „Anbandeln“ an, ist leider auf dem Holzweg. Das Gegenteil ist der Fall, denn beim „Unbundling“ geht es keineswegs um ein Zusam­men­kommen, sondern um eine Trennung.

So wurde im Jahr 2005 im Energie­wirt­schafts­gesetz (EnWG) geregelt, dass Energie­ver­sorger mit mehr als 100 000 Kunden ihren Netzbe­trieb organi­sa­to­risch vom Vertrieb trennen müssen. Durch diese „Entflechtung“ wollte und will man Ungleich­heiten am Energie­markt verhindern. Denn es gibt auf der einen Seite die Energie­lie­fe­ranten, die ein eigenes Strom- und/oder Erdgasnetz betreiben und auf der anderen Seite dieje­nigen, die das Strom- oder Gasnetz lediglich zur Durch­leitung nutzen und dafür beim Netzbe­treiber bezahlen müssen.

Das Unter­nehmen, das selbst ein Strom- oder Gasnetz unterhält und zeitgleich Strom oder Gas an seine Kunden vermarktet, könnte theore­tisch durch niedrigere Kosten und interne Infor­ma­tionen einen Vorteil gegenüber dem reinen Netz-Mieter und Energie­lie­fe­ranten haben. Um solche Wettbe­werbs­vor­teile zu verhindern, schreibt der Staat das „Unbundling“ vor, die Trennung von Energie­ver­marktung und Netzbe­trieb. Ziel des Gesetz­gebers ist also mehr Wettbewerb auf dem Energie­markt. Jeder Energie­an­bieter soll zu den gleichen Bedin­gungen Zugang zum Strom- und Erdgasnetz haben.

„Unbundling“ auch in Solingen

Um den Anfor­de­rungen des deutschen Gesetz­gebers nach gesell­schafts­recht­licher Entflechtung zu entsprechen, mussten sich auch die Stadt­werke Solingen 2005 in zwei Betriebe aufspalten. Diese durften zwar „unter einem Dach“ liegen, mussten aber rechtlich eigen­ständige Unter­nehmen sein.

So wurde zum 1. Oktober 2005 die SWS Netze Solingen GmbH gegründet. Sie ist verant­wortlich für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Solinger Strom- und Erdgas­netze einschließlich der vorhan­denen Anlagen, während die Stadt­werke Solingen GmbH seitdem ausschließlich für den Strom- und Erdgas­ver­trieb zuständig ist. Um diese beiden, vollkommen vonein­ander unabhän­gigen Unter­nehmen zu schaffen, wurden die Stadt­werke zuvor auf mehreren Ebenen „entflochten“:

  • „Infor­ma­to­ri­sches Unbundling“: Sämtliche Daten aus dem Netzbe­trieb und dem Energie­ver­trieb mussten vonein­ander getrennt werden. Kunden­daten aus dem Netzbe­reich dürfen nicht an den Vertrieb weiter­ge­leitet werden. Seitdem werden zum Beispiel die Daten der Mitnutzer der Strom- und Erdgas­lei­tungen ausschließlich bei der SWS Netze Solingen GmbH verwaltet. Sie dürfen nicht mit den Daten von belie­ferten Privat­haus­halten vermischt werden. 
  • „Buchhal­te­ri­sches Unbundling“: Die Buchhaltung der Stadt­werke Solingen GmbH und der SWS Netze Solingen GmbH ist komplett vonein­ander getrennt. Die Energie­ver­sorger haben eigene Konten, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen. 
  • „Organi­sa­to­ri­sches Unbundling“: Die Aufgaben und Zustän­dig­keiten der Führungs­per­sonen sind klar dem Vertrieb oder aber dem Netzbe­reich zugeordnet. Das Ziel, die Eigen­stän­digkeit der Netzge­sell­schaft zu gewähr­leisten, ist damit sichergestellt.

Strenge Trennung von Vertrieb und Netzge­sell­schaft für mehr Wettbewerb

In Solingen wurden die gesetz­lichen Vorgaben aus dem Energie­wirt­schafts­gesetz also genau umgesetzt. Die Mitar­beiter beider Unter­nehmen arbeiten in separaten Räumlich­keiten, die früher gemeinsame Kunden­da­tenbank und das Abrech­nungs­system wurden vonein­ander getrennt.

Deshalb bekommst du als Strom- oder Erdgas­kunde der Stadt­werke zusammen mit deinem Liefer­vertrag immer einen zweiten, sogenannten Netznut­zungs­vertrag. Mit diesem beauf­tragst du die SWS Netze Solingen mit der Durch­leitung von Strom- oder Erdgas, damit die Energie auch dort ankommt, wo du sie benötigst.

Abgerechnet werden Lieferung und Durch­leitung schließlich mit einer gemein­samen Rechnung. Mit dieser stellt die Stadt­werke Solingen GmbH neben den reinen Energie­kosten auch das sogenannte Netznut­zungs­entgelt für die SWS Netze Solingen in Rechnung und gibt dieses entspre­chend weiter.

Autor: Kerstin Griese

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