Unbundling – Begriffe aus der Energiewirtschaft
In Bezug auf den Strom- und Gasmarkt hört man immer wieder vom sogenannten „Unbundling“. Der englische Fachbegriff meint „Entflechtung“ und bezeichnet eine gesetzliche Vorschrift, die Chancengleichheit auf dem Energiemarkt sicherstellen soll.
Hintergrund: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer
Auch wenn die frühsommerliche Sonne draußen noch so schön lacht – wer gedacht hat, der Begriff „Unbundling“ hört sich irgendwie nach romantischem „Anbandeln“ an, ist leider auf dem Holzweg. Das Gegenteil ist der Fall, denn beim „Unbundling“ geht es keineswegs um ein Zusammenkommen, sondern um eine Trennung.
So wurde im Jahr 2005 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt, dass Energieversorger mit mehr als 100 000 Kunden ihren Netzbetrieb organisatorisch vom Vertrieb trennen müssen. Durch diese „Entflechtung“ wollte und will man Ungleichheiten am Energiemarkt verhindern. Denn es gibt auf der einen Seite die Energielieferanten, die ein eigenes Strom- und/oder Erdgasnetz betreiben und auf der anderen Seite diejenigen, die das Strom- oder Gasnetz lediglich zur Durchleitung nutzen und dafür beim Netzbetreiber bezahlen müssen.
Das Unternehmen, das selbst ein Strom- oder Gasnetz unterhält und zeitgleich Strom oder Gas an seine Kunden vermarktet, könnte theoretisch durch niedrigere Kosten und interne Informationen einen Vorteil gegenüber dem reinen Netz-Mieter und Energielieferanten haben. Um solche Wettbewerbsvorteile zu verhindern, schreibt der Staat das „Unbundling“ vor, die Trennung von Energievermarktung und Netzbetrieb. Ziel des Gesetzgebers ist also mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Jeder Energieanbieter soll zu den gleichen Bedingungen Zugang zum Strom- und Erdgasnetz haben.
„Unbundling“ auch in Solingen
Um den Anforderungen des deutschen Gesetzgebers nach gesellschaftsrechtlicher Entflechtung zu entsprechen, mussten sich auch die Stadtwerke Solingen 2005 in zwei Betriebe aufspalten. Diese durften zwar „unter einem Dach“ liegen, mussten aber rechtlich eigenständige Unternehmen sein.
So wurde zum 1. Oktober 2005 die SWS Netze Solingen GmbH gegründet. Sie ist verantwortlich für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Solinger Strom- und Erdgasnetze einschließlich der vorhandenen Anlagen, während die Stadtwerke Solingen GmbH seitdem ausschließlich für den Strom- und Erdgasvertrieb zuständig ist. Um diese beiden, vollkommen voneinander unabhängigen Unternehmen zu schaffen, wurden die Stadtwerke zuvor auf mehreren Ebenen „entflochten“:
- „Informatorisches Unbundling“: Sämtliche Daten aus dem Netzbetrieb und dem Energievertrieb mussten voneinander getrennt werden. Kundendaten aus dem Netzbereich dürfen nicht an den Vertrieb weitergeleitet werden. Seitdem werden zum Beispiel die Daten der Mitnutzer der Strom- und Erdgasleitungen ausschließlich bei der SWS Netze Solingen GmbH verwaltet. Sie dürfen nicht mit den Daten von belieferten Privathaushalten vermischt werden.
- „Buchhalterisches Unbundling“: Die Buchhaltung der Stadtwerke Solingen GmbH und der SWS Netze Solingen GmbH ist komplett voneinander getrennt. Die Energieversorger haben eigene Konten, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen.
- „Organisatorisches Unbundling“: Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Führungspersonen sind klar dem Vertrieb oder aber dem Netzbereich zugeordnet. Das Ziel, die Eigenständigkeit der Netzgesellschaft zu gewährleisten, ist damit sichergestellt.
Strenge Trennung von Vertrieb und Netzgesellschaft für mehr Wettbewerb
In Solingen wurden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz also genau umgesetzt. Die Mitarbeiter beider Unternehmen arbeiten in separaten Räumlichkeiten, die früher gemeinsame Kundendatenbank und das Abrechnungssystem wurden voneinander getrennt.
Deshalb bekommst du als Strom- oder Erdgaskunde der Stadtwerke zusammen mit deinem Liefervertrag immer einen zweiten, sogenannten Netznutzungsvertrag. Mit diesem beauftragst du die SWS Netze Solingen mit der Durchleitung von Strom- oder Erdgas, damit die Energie auch dort ankommt, wo du sie benötigst.
Abgerechnet werden Lieferung und Durchleitung schließlich mit einer gemeinsamen Rechnung. Mit dieser stellt die Stadtwerke Solingen GmbH neben den reinen Energiekosten auch das sogenannte Netznutzungsentgelt für die SWS Netze Solingen in Rechnung und gibt dieses entsprechend weiter.
Autor: Kerstin Griese