Schild Förderung Erneuerbare Energien
Schild Förderung Erneuerbare Energien

Update: Heizen mit erneu­er­baren Energien – das hat sich bei Förder­geldern und Zuschüssen geändert

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Das Wirtschafts­mi­nis­terium hat die Bundes­för­derung für effiziente Gebäude (BEG) im Sommer neu ausge­richtet. Teilweise wurden die Förder­zu­schüsse etwas verringert, einzelne Programme ganz gestrichen. Hier erfahrt ihr die wichtigsten Änderungen.

Förder­zu­schüsse und zinsgünstige Kredite nur noch fürs Heizen mit erneu­er­baren Energien

Selten waren erneu­erbare Energien so wichtig wie heute: Schließlich lässt sich aus Sonne, Wind & Co. nicht nur umwelt­freundlich Strom gewinnen, sondern auch Wärme für Heizung und Warmwasser. Aller­dings bedeutet z. B. der Kauf und der Einbau einer neuen Wärme­pum­pen­heizung oder ein Heizkör­per­tausch in den meisten Fällen eine größere Inves­tition in die eigene Immobilie. Obwohl sich diese Aufwen­dungen fast immer lohnen – besonders im Hinblick auf eine klima­ge­rechte und damit lebens­werte Zukunft – müssen die für eine Heizungs­um­rüstung anfal­lenden Kosten erst einmal bewältigt werden. Mein Kollege Stefan Stüllein hat sich deshalb im Frühjahr dieses Jahres schon einmal mit dem Energie­be­rater Florian Bublies von der Verbrau­cher­zen­trale über staat­liche Förder­mittel und Zuschüsse rund um den Austausch und die Moder­ni­sierung von Heizungs­an­lagen auf Basis erneu­er­barer Energien ausge­tauscht. Seit August wurden jedoch einige Förder­be­din­gungen durch das Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft und Klima­schutz geändert, insbe­sondere bei den in der sog. Bundes­för­derung für effiziente Gebäude (BEG) enthal­tenen Einzel­maß­nahmen. Aus diesem Grund habe ich vor einigen Tagen wieder mit Florian Bublies gesprochen.

Gespräch mit Energie­be­rater Florian Bublies

Reischke: Hr. Bublies, die Förderung von Einzel-Sanie­rungs­maß­nahmen, z. B. die Heizungs­um­stellung auf eine Wärme­pumpe, die Einrichtung eines Anschlusses an das Fernwär­menetz oder energe­tische Sanie­rungs­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle wurden gerade flächen­de­ckend etwas reduziert. Wie schätzen Sie das ein?

Bublies: Zum Glück beträgt die Reduktion in vielen Fällen lediglich 5 %. Die Umstellung auf eine Wärme­pumpen-Heizung wird zum Beispiel aktuell mit einem 25 %- Förder­zu­schuss belohnt. Weitere 10 % kommen hinzu, wenn es sich bei der alten Heizung um eine Öl- oder Gasanlage handelt, und je nach Wärme­pumpe auch noch die 5% Innova­tions-Förderung. Bei Sanie­rungs­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle ist zudem ein indivi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plans (iSFP) möglich. Das heißt, Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer können einen Energie­ef­fi­zi­enz­be­rater bitten, ihnen die während einer Energie­be­ratung ermit­telten, sinnvollen Maßnahmen zur energe­ti­schen Sanierung ihres Hauses in Form eines indivi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plans (iSFP) schriftlich darzu­stellen. Mit Hilfe einer farblichen Visua­li­sierung erhalten die Immobi­li­en­be­sit­ze­rinnen und -besitzer dann einen anschau­lichen, einfachen Überblick zum Ausgangs­zu­stand ihres Hauses und darüber, wie eine schritt­weise Verbes­serung bei den empfoh­lenen Maßnahmen zu erreichen wäre. Bei vielen Sanie­rungs­maß­nahmen, z. B. bei einer Dach- oder Fassa­den­dämmung, gibt es so noch einmal eine zusätz­liche Förderung obendrauf, wenn zuvor ein iSFP erstellt wurde. Wichtig ist aber, dass die zu fördernde Maßnahme klar und deutlich schriftlich im Sanie­rungs­fahrplan festge­halten wurde. Sonst könnte es mit dem Förder­bonus schwierig werden.

Reischke: Wer seine Heizung nicht auf eine Wärme­pumpe, sondern auf eine Solar­thermie-Anlage umstellen möchte, für den entfällt der Sanie­rungs­fahrplan-Bonus aller­dings. Aber abgesehen davon, dass so ein Plan natürlich grund­sätzlich eine gute Sache ist, beraten ja auch wir von den Stadt­werken Solingen genauso wie Sie von der Verbrau­cher­zen­trale die Solin­ge­rinnen und Solinger bei der energe­ti­schen Heizungs­um­stellung und -moder­ni­sierung. Außerdem gibt es auf der Stadt­werke-Homepage eine Menge Energie­spar­tipps.

Bublies: Ja, und unsere Energie­be­ratung ist als ein erster Schritt zur Heizungs­um­stellung oder -moder­ni­sierung zu verstehen. Oft reicht das auch schon, nicht in jedem Fall ist ein energe­ti­scher Sanie­rungs­fahrplan unbedingt nötig. Inter­essant finde ich, wie deutlich unsere Regierung und der Gesetz­geber mit den verän­derten Förder­be­din­gungen jetzt ein klares Zeichen setzen: Weg von fossilen Energie­trägern wie Öl und Gas, und zwar in jeder Form. Das sieht man auch daran, dass die Wärme­pum­pen­heizung weiterhin gut gefördert wird – auch im Rahmen einer Hybrid-Heizung, zum Beispiel in Kombi­nation mit einer Solar­anlage – wogegen es für eine neue Erdgas­brenn­wert­heizung vom BAFA gar keine Zuschüsse mehr gibt. Und zwar selbst dann nicht, wenn diese neue Gasheizung technisch mit einer weiteren, auf erneu­er­baren Energien basie­rende Heizungsform kombi­nierbar, also „renewable ready“, wäre. Gleiches gilt für eine Gas-Hybrid­heizung, die von Anfang an eine erneu­erbare Energie­quelle einschließt.

Reischke: Auch bei der Biomasse-Heizungs­anlage wurde seit Mitte August ein großer Teil des Förder­geldes gekürzt: von ehemals 35 bis 40 % Zuschuss auf jetzt nur noch 10 %. Plus eventuell weitere 10 %, falls die Alt-Anlage auf Öl- oder Gas basierte. Inzwi­schen hat man offenbar erkannt, dass bei der Verbrennung von Holz eine erheb­liche Menge Feinstaub entsteht und zur Gewinnung von neuem Brennholz viele Bäume gefällt werden müssen. Die stehen dann nicht mehr zur Bindung von schäd­lichem CO2 zur Verfügung. Eine weitere, größere Verän­derung betrifft außerdem die zinsgüns­tigen Darlehen der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW), richtig?

Bublies: Stimmt, die Förderung von Einzel­maß­nahmen zum Heizungs­tausch und zur -moder­ni­sierung wurde ab August unter das Dach der BAFA verschoben. KfW-Kredite gibt es haupt­sächlich nur noch für größere Komplett­maß­nahmen wie für die Sanierung eines Bestands­ge­bäudes hin zu einem Energie­ef­fi­zi­enzhaus. Aus den meisten KfW-Krediten sind also jetzt BAFA-Förder­zu­schüsse geworden, die erst nach dem Abschluss der Tausch- oder Sanie­rungs­maß­nahmen ausge­zahlt werden. Apropos Heizungs­mo­der­ni­sierung – bisher haben wir haupt­sächlich von einem Heizungs­tausch gesprochen. Für eine Heizungs­op­ti­mierung im Hinblick auf die Effizienz gibt es aber ebenfalls Förder­zu­schüsse über das BAFA. Sie können für eine bestehende Heizung beantragt werden, die älter als zwei Jahre ist. Damit sind Maßnahmen wie z. B. ein Pumpen­tausch, die Dämmung von Heizungs­rohren, ein hydrau­li­scher Abgleich zur Optimierung der Funkti­ons­fä­higkeit oder der Austausch von Heizkörpern gemeint. Für solche Maßnahmen gibt es einen 15 %-Direkt­zu­schuss und weitere 5 %, wenn dazu ein Sanie­rungs­fahrplan erstellt wurde. Das Honorar für diesen Fahrplan wird übrigens weiterhin unver­ändert zu 80 % als Förder­maß­nahme durch das BAFA übernommen.

Reischke: Neben der Förderung durch das BAFA und die KfW sollten wir auch noch die Unter­stützung erwähnen, die das Land Nordrhein-Westfalen gewährt. Diese sog. proges.nrw-Förderung gilt für neue Biomasse-Heizungs­systeme in Kombi­nation mit Solar­thermie, für Erdwär­me­kol­lek­toren auf Basis von Geothermie, also z. B. für eine Erdwärme-Wärme­pumpe, und für eine Single-Solar­thermie-Heizung. Und last but not least fördern wir von Stadt­werken die Umstellung auf ein modernes Heizungs­system wie eine Wärme­pumpe mit unserem eigenen Förder­pro­gramm Klingen Plus und bieten unseren Kundinnen und Kunden mit einer Wärme­pumpen-Heizung den günstigen Strom­tarif Klingen­strom Plus Wärme­pumpe.

Bublies: Insgesamt gesehen gibt es also für Heizungs­arten mit Zukunft immer noch eine Menge Förder­töpfe, die zur Finan­zierung angezapft werden können.

Reischke: Ich danke Ihnen für das Gespräch.

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