Update: Heizen mit erneuerbaren Energien – das hat sich bei Fördergeldern und Zuschüssen geändert
Das Wirtschaftsministerium hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Sommer neu ausgerichtet. Teilweise wurden die Förderzuschüsse etwas verringert, einzelne Programme ganz gestrichen. Hier erfahrt ihr die wichtigsten Änderungen.
Förderzuschüsse und zinsgünstige Kredite nur noch fürs Heizen mit erneuerbaren Energien
Selten waren erneuerbare Energien so wichtig wie heute: Schließlich lässt sich aus Sonne, Wind & Co. nicht nur umweltfreundlich Strom gewinnen, sondern auch Wärme für Heizung und Warmwasser. Allerdings bedeutet z. B. der Kauf und der Einbau einer neuen Wärmepumpenheizung oder ein Heizkörpertausch in den meisten Fällen eine größere Investition in die eigene Immobilie. Obwohl sich diese Aufwendungen fast immer lohnen – besonders im Hinblick auf eine klimagerechte und damit lebenswerte Zukunft – müssen die für eine Heizungsumrüstung anfallenden Kosten erst einmal bewältigt werden. Mein Kollege Stefan Stüllein hat sich deshalb im Frühjahr dieses Jahres schon einmal mit dem Energieberater Florian Bublies von der Verbraucherzentrale über staatliche Fördermittel und Zuschüsse rund um den Austausch und die Modernisierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht. Seit August wurden jedoch einige Förderbedingungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geändert, insbesondere bei den in der sog. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enthaltenen Einzelmaßnahmen. Aus diesem Grund habe ich vor einigen Tagen wieder mit Florian Bublies gesprochen.
Gespräch mit Energieberater Florian Bublies
Reischke: Hr. Bublies, die Förderung von Einzel-Sanierungsmaßnahmen, z. B. die Heizungsumstellung auf eine Wärmepumpe, die Einrichtung eines Anschlusses an das Fernwärmenetz oder energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle wurden gerade flächendeckend etwas reduziert. Wie schätzen Sie das ein?
Bublies: Zum Glück beträgt die Reduktion in vielen Fällen lediglich 5 %. Die Umstellung auf eine Wärmepumpen-Heizung wird zum Beispiel aktuell mit einem 25 %- Förderzuschuss belohnt. Weitere 10 % kommen hinzu, wenn es sich bei der alten Heizung um eine Öl- oder Gasanlage handelt, und je nach Wärmepumpe auch noch die 5% Innovations-Förderung. Bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle ist zudem ein individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) möglich. Das heißt, Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Energieeffizienzberater bitten, ihnen die während einer Energieberatung ermittelten, sinnvollen Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) schriftlich darzustellen. Mit Hilfe einer farblichen Visualisierung erhalten die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer dann einen anschaulichen, einfachen Überblick zum Ausgangszustand ihres Hauses und darüber, wie eine schrittweise Verbesserung bei den empfohlenen Maßnahmen zu erreichen wäre. Bei vielen Sanierungsmaßnahmen, z. B. bei einer Dach- oder Fassadendämmung, gibt es so noch einmal eine zusätzliche Förderung obendrauf, wenn zuvor ein iSFP erstellt wurde. Wichtig ist aber, dass die zu fördernde Maßnahme klar und deutlich schriftlich im Sanierungsfahrplan festgehalten wurde. Sonst könnte es mit dem Förderbonus schwierig werden.
Reischke: Wer seine Heizung nicht auf eine Wärmepumpe, sondern auf eine Solarthermie-Anlage umstellen möchte, für den entfällt der Sanierungsfahrplan-Bonus allerdings. Aber abgesehen davon, dass so ein Plan natürlich grundsätzlich eine gute Sache ist, beraten ja auch wir von den Stadtwerken Solingen genauso wie Sie von der Verbraucherzentrale die Solingerinnen und Solinger bei der energetischen Heizungsumstellung und -modernisierung. Außerdem gibt es auf der Stadtwerke-Homepage eine Menge Energiespartipps.
Bublies: Ja, und unsere Energieberatung ist als ein erster Schritt zur Heizungsumstellung oder -modernisierung zu verstehen. Oft reicht das auch schon, nicht in jedem Fall ist ein energetischer Sanierungsfahrplan unbedingt nötig. Interessant finde ich, wie deutlich unsere Regierung und der Gesetzgeber mit den veränderten Förderbedingungen jetzt ein klares Zeichen setzen: Weg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas, und zwar in jeder Form. Das sieht man auch daran, dass die Wärmepumpenheizung weiterhin gut gefördert wird – auch im Rahmen einer Hybrid-Heizung, zum Beispiel in Kombination mit einer Solaranlage – wogegen es für eine neue Erdgasbrennwertheizung vom BAFA gar keine Zuschüsse mehr gibt. Und zwar selbst dann nicht, wenn diese neue Gasheizung technisch mit einer weiteren, auf erneuerbaren Energien basierende Heizungsform kombinierbar, also „renewable ready“, wäre. Gleiches gilt für eine Gas-Hybridheizung, die von Anfang an eine erneuerbare Energiequelle einschließt.
Reischke: Auch bei der Biomasse-Heizungsanlage wurde seit Mitte August ein großer Teil des Fördergeldes gekürzt: von ehemals 35 bis 40 % Zuschuss auf jetzt nur noch 10 %. Plus eventuell weitere 10 %, falls die Alt-Anlage auf Öl- oder Gas basierte. Inzwischen hat man offenbar erkannt, dass bei der Verbrennung von Holz eine erhebliche Menge Feinstaub entsteht und zur Gewinnung von neuem Brennholz viele Bäume gefällt werden müssen. Die stehen dann nicht mehr zur Bindung von schädlichem CO2 zur Verfügung. Eine weitere, größere Veränderung betrifft außerdem die zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), richtig?
Bublies: Stimmt, die Förderung von Einzelmaßnahmen zum Heizungstausch und zur -modernisierung wurde ab August unter das Dach der BAFA verschoben. KfW-Kredite gibt es hauptsächlich nur noch für größere Komplettmaßnahmen wie für die Sanierung eines Bestandsgebäudes hin zu einem Energieeffizienzhaus. Aus den meisten KfW-Krediten sind also jetzt BAFA-Förderzuschüsse geworden, die erst nach dem Abschluss der Tausch- oder Sanierungsmaßnahmen ausgezahlt werden. Apropos Heizungsmodernisierung – bisher haben wir hauptsächlich von einem Heizungstausch gesprochen. Für eine Heizungsoptimierung im Hinblick auf die Effizienz gibt es aber ebenfalls Förderzuschüsse über das BAFA. Sie können für eine bestehende Heizung beantragt werden, die älter als zwei Jahre ist. Damit sind Maßnahmen wie z. B. ein Pumpentausch, die Dämmung von Heizungsrohren, ein hydraulischer Abgleich zur Optimierung der Funktionsfähigkeit oder der Austausch von Heizkörpern gemeint. Für solche Maßnahmen gibt es einen 15 %-Direktzuschuss und weitere 5 %, wenn dazu ein Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Das Honorar für diesen Fahrplan wird übrigens weiterhin unverändert zu 80 % als Fördermaßnahme durch das BAFA übernommen.
Reischke: Neben der Förderung durch das BAFA und die KfW sollten wir auch noch die Unterstützung erwähnen, die das Land Nordrhein-Westfalen gewährt. Diese sog. proges.nrw-Förderung gilt für neue Biomasse-Heizungssysteme in Kombination mit Solarthermie, für Erdwärmekollektoren auf Basis von Geothermie, also z. B. für eine Erdwärme-Wärmepumpe, und für eine Single-Solarthermie-Heizung. Und last but not least fördern wir von Stadtwerken die Umstellung auf ein modernes Heizungssystem wie eine Wärmepumpe mit unserem eigenen Förderprogramm Klingen Plus und bieten unseren Kundinnen und Kunden mit einer Wärmepumpen-Heizung den günstigen Stromtarif Klingenstrom Plus Wärmepumpe.
Bublies: Insgesamt gesehen gibt es also für Heizungsarten mit Zukunft immer noch eine Menge Fördertöpfe, die zur Finanzierung angezapft werden können.
Reischke: Ich danke Ihnen für das Gespräch.
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