Wallbox der Stadtwerke Solingen

Wallbox für Mieter und in Eigentümergemeinschaften

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Wer sein E-Auto zu Hause aufladen möchte, benötigt eine Wallbox. Doch nicht jeder ist Eigen­tümer einer eigenen Garage. Was kann ein Mieter von seinem Vermieter verlangen? Wie kann das Mitglied einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft agieren?

Bisher Zustimmung von Vermieter oder Mitei­gen­tümern nötig

Prinzi­piell ist es Mietern nicht verboten, eine Wallbox zu instal­lieren, doch es besteht noch kein Rechts­an­spruch, so dass die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Auch Mitglieder einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft benötigen die Zustimmung der Mitei­gen­tümer, da z. B. die Wände der Tiefgarage als so genanntes Gemein­schafts­ei­gentum gelten.

Neues Gesetz würde Zustimmung vereinfachen

Dies soll sich nun ändern. Die Bundes­re­gierung hat einen Entwurf für das Gesetz zur „Förderung von Barrie­re­freiheit und Elektro­mo­bi­lität im Miet- und Wohnungs­ei­gen­tums­recht“ Ende März auf den Weg gebracht. So soll ein Wohnungs­ei­gen­tümer nun den Bau einer Wallbox eigen­ständig beauf­tragen können, ohne dass jemand der Mitei­gen­tümer zustimmen muss. Diese können nur noch über die Ausführung der Wallbox, beispiels­weise die verwen­deten Materialien, mitbe­stimmen, wobei hier ein einfacher Mehrheits­be­schluss gelten soll. Die Kosten für die Wallbox und alle baulichen Maßnahmen trägt der Antragssteller.

Auch Mieter sollen den Bau einer Wallbox künftig durch­setzen können, sofern sie die Kosten dafür selber tragen. Stellt sich der Vermieter jedoch quer, muss der Mieter dieses Recht vor Gericht einklagen. Bei Erfolg ist er jedoch weiter davon abhängig, dass sich der Vermieter koope­rativ zeigt und den erfor­der­lichen Antrag für den Bau einer Wallbox bei der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft stellt.

Zeitplan für die Gesetzesinitiative

Am 6. Mai wurde erstmals über den Gesetz­entwurf beraten. Voraus­sichtlich am 19. Juni soll der Entwurf vom Bundestag verab­schiedet werden, so dass sich am 3. Juli der Bundesrat mit dem Gesetz beschäf­tigen könnte. Klappt dies alles planmäßig, könnte das Gesetz zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten.

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