Wallbox für Mieter und in Eigentümergemeinschaften
Wer sein E-Auto zu Hause aufladen möchte, benötigt eine Wallbox. Doch nicht jeder ist Eigentümer einer eigenen Garage. Was kann ein Mieter von seinem Vermieter verlangen? Wie kann das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft agieren?
Bisher Zustimmung von Vermieter oder Miteigentümern nötig
Prinzipiell ist es Mietern nicht verboten, eine Wallbox zu installieren, doch es besteht noch kein Rechtsanspruch, so dass die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Auch Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft benötigen die Zustimmung der Miteigentümer, da z. B. die Wände der Tiefgarage als so genanntes Gemeinschaftseigentum gelten.
Neues Gesetz würde Zustimmung vereinfachen
Dies soll sich nun ändern. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Gesetz zur „Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ Ende März auf den Weg gebracht. So soll ein Wohnungseigentümer nun den Bau einer Wallbox eigenständig beauftragen können, ohne dass jemand der Miteigentümer zustimmen muss. Diese können nur noch über die Ausführung der Wallbox, beispielsweise die verwendeten Materialien, mitbestimmen, wobei hier ein einfacher Mehrheitsbeschluss gelten soll. Die Kosten für die Wallbox und alle baulichen Maßnahmen trägt der Antragssteller.
Auch Mieter sollen den Bau einer Wallbox künftig durchsetzen können, sofern sie die Kosten dafür selber tragen. Stellt sich der Vermieter jedoch quer, muss der Mieter dieses Recht vor Gericht einklagen. Bei Erfolg ist er jedoch weiter davon abhängig, dass sich der Vermieter kooperativ zeigt und den erforderlichen Antrag für den Bau einer Wallbox bei der Eigentümergemeinschaft stellt.
Zeitplan für die Gesetzesinitiative
Am 6. Mai wurde erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Voraussichtlich am 19. Juni soll der Entwurf vom Bundestag verabschiedet werden, so dass sich am 3. Juli der Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen könnte. Klappt dies alles planmäßig, könnte das Gesetz zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten.
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