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Warum sich ein E-Fuhrpark lohnt: Förder­pro­gramme für Unter­nehmen im Überblick

Unser Autor:

Betriebs­kosten senken, die Klima­bilanz und das Unter­neh­mens­image verbessern – all das könnt ihr mit der Umstellung eurer Firmen­flotte auf E-Fahrzeuge erreichen. Dazu gibt es finan­zielle Unter­stützung über verschiedene Förderprogramme.

Doppelter Gewinn: Geringere Kosten und Klimaschutz

Ein Elektro-Fuhrpark hat für Unter­nehmen viele Vorteile, zum Beispiel niedrigere Betriebs­kosten: Die KfZ-Steuer entfällt, mit Strom laden ist deutlich günstiger als das Tanken fossiler Treib­stoffe und aufgrund weniger Verschleiß­teile müssen E-Autos nicht so häufig gewartet werden wie Verbrenner-Fahrzeuge. Außerdem könnt ihr euch mit einer strom­be­trie­benen Fahrzeug­flotte vor euren Kunden, Partnern und Mitar­beitern zu wichtigen Werten wie Nachhal­tigkeit und Verant­wortung bekennen. Schließlich entsteht im Straßen­verkehr ein Großteil der trans­port­be­dingten Kohlen­stoff­dioxid-, Luftschad­stoff- und Lärmbe­lastung. Wirksame Klima- und Umwelt­schutz­ziele lassen sich also nur erreichen, wenn auch der Straßen­verkehr einen großen Beitrag leistet. Unter­nehmen, die in den Umstieg auf Elektro­mo­bi­lität inves­tieren, werden deshalb von Bund, Ländern und Unter­nehmen wie den Stadt­werken Solingen mit gezielten Förde­rungen unterstützt.

Umwelt­bonus oder Landes­för­derung beim Kauf von E-Fahrzeugen nutzen

Nicht nur privat, sondern auch als Unter­neh­merin oder Unter­nehmer könnt ihr beim Umstieg auf Elektro­mo­bi­lität vom sogenannten Umwelt­bonus (6.000 Euro) profi­tieren: Diese Förderung leisten Automo­bil­her­steller und der Bund je zur Hälfte für vollelek­trische und derzeit auch (noch) für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förder­fä­higen Fahrzeuge befinden. Im Rahmen der sog. Innova­ti­ons­prämie wurde der Bundes­anteil am Umwelt­bonus (befristet bis zum 31.12.2022) verdoppelt. Das gilt sowohl für Kauf-Neuwagen als auch unter bestimmten Voraus­set­zungen für junge Gebrauchte.

Bei einem Elektroauto mit einem Listen­preis von unter 40.000 Euro netto kann die Bundes-Förderung aktuell bis zu 6.000 Euro betragen. Die Förderung vom Hersteller liegt bei 3.000 Euro. Bei geleasten E-Fahrzeuge erhaltet ihr für Verträge ab 23 Monaten Laufzeit die volle Förderung, kürzer laufende Verträge werden gestaffelt behandelt. Mehr Details zu den Förder­be­din­gungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge findet ihr im PDF (0,5 MB).

Neben der Bundes­re­gierung unter­stützt auch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen seines Programms „Emissi­onsarme Mobilität“ Gewer­be­trei­bende, Freibe­rufler, juris­tische Personen des öffent­lichen und privaten Rechts und Perso­nen­ge­sell­schaften aus NRW bei der Anschaffung rein elektri­scher Nutzfahr­zeuge. Für ein E-Unter­neh­mens­fahrzeug mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von mind. 2,3 t könnt ihr mit einem Zuschuss von bis zu 8.000 Euro rechnen. Zusammen mit dem Herstel­ler­anteil am Umwelt­bonus ergibt sich so eine Gesamt­för­derung von bis zu 11.000 Euro. Die vollstän­digen Förder­be­stim­mungen findet ihr in der Richt­linie „Emissi­onsarme Mobilität“ (0,1 MB, PDF). Wichtig zu wissen: Die Landes­för­derung und der Umwelt­bonus des Bundes sind nicht mitein­ander kombinierbar.

Land und KfW-Bank bieten Unter­stützung bei Ausgaben rund um Ladepunkte

Gerade die Ladeinfra­struktur von Unter­nehmen wird gleich mehrfach gefördert:

  1. Euer Unter­nehmen hat einen Betriebs- oder Garagenhof, auf dem ihr und eure Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter E-Fahrzeuge aufladen möchtet? Dann könnt ihr die Landes-Förderung für Netzan­schlüsse für Stell­platz- oder Garagen­kom­plexe nutzen. Zuwen­dungs­fähig sind unter anderem Ausgaben für Netzan­schlüsse, Baukosten oder Kosten für Verka­be­lungen bis zum nächst­ge­le­genen Aufbauort des Vertei­ler­kastens etc. Die vollstän­digen Förder­be­stim­mungen sind ebenfalls in der Richt­linie „Emissi­onsarme Mobilität“ aufgelistet.
  2. Darüber hinaus bietet die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) einen Zuschuss für den Erwerb und die Errichtung von nicht-öffent­licher Ladeinfra­struktur an Stell­plätzen von Unter­nehmen. Diese Förderung richtet sich nicht nach der Anzahl der Ladesta­tionen, sondern nach Ladepunkten. Pro Ladepunkt könnt ihr einen pauschalen Inves­ti­ti­ons­zu­schuss in Höhe von 900 Euro beantragen.
  3. Auch das Land NRW fördert betrieb­liche, also nicht öffentlich zugäng­liche Ladesta­tionen, mit 1.000 bis 1.500 Euro pro Ladepunkt (unter 50 kW). Diese Unter­stützung ist aller­dings an eine Bedingung geknüpft: Die maximale Förderung gibt es nur in Kombi­nation mit einer neu errich­teten Erneuerbare-Energien-Anlage.
  4. Wenn ihr Dritten den Zugang zu euren Unter­nehmens-Ladesäulen ermög­licht, zum Beispiel euren Kundinnen und Kunden, könnt ihr dafür eine entspre­chende Unter­stützung vom Land NRW erhalten. Im Rahmen dieser Förderung zahlt das Land für öffent­liche AC-Ladepunkte 1.500 Euro pro Ladepunkt. Für DC-Ladepunkte könnt ihr 250 Euro pro Kilowatt erhalten.

KfW-Förder­kredit und Klima­zu­schuss für Inves­ti­tionen in eine grüne Zukunft

Neben den bisher genannten Förder­mög­lich­keiten, die sich auf bestimmte Einzel­maß­nahmen beziehen, gewährt die KfW-Bank außerdem einen sog. Klima­zu­schuss. Neben einer günstigen Finan­zierung von Maßnahmen zur Verrin­gerung, Vermeidung und zum Abbau von Treib­haus­gas­emis­sionen (und damit auch von Inves­ti­tionen in die Elektro­mo­bi­lität) umfasst diese KfW-Förderung einen Klima­zu­schuss von derzeit drei Prozent der Kredit­summe, der nicht zurück­ge­zahlt werden muss. Kauft ihr zum Beispiel ein reines Elektroauto für 33.000 Euro, verringert sich diese Inves­tition um 6.000 Euro durch den staat­lichen Umwelt­bonus. Für die restlichen 27.000 Euro könntet ihr einen Förder­kredit bei der KfW beantragen. Das ergibt einen Klima­zu­schuss von 810 Euro. Förder­kredit und Klima­zu­schuss könnt ihr übrigens auch als Einzel­un­ter­nehmer/-unter­neh­merin oder Freibe­rufler beantragen.

Förder­bonus für E-Lastenräder

Euer Unter­nehmen setzt anstatt oder neben PKWs auf (Lasten-)Fahrräder, um damit zum Beispiel Produkte an Kunden auszu­liefern? Auch dafür gibt es finan­zielle Unter­stützung, unter anderem über das Land NRW. So könnt ihr für den Kauf eines E-Lasten­fahrrads mit einer Nutzlast von mind. 70 kg (ohne den oder die Fahrerin ?) bis zu 30 Prozent der Kosten, maximal 2.100 Euro, als Zuschuss erhalten. Nicht-elektrische Lasten­fahr­räder werden pauschal mit 500 Euro gefördert. Die Anschaffung von E-Lasten­fahr­rädern mit einer Nutzlast von mind. 120 kg kann darüber hinaus über eine Förder­richt­linie des Bundes­mi­nis­te­riums für Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicherheit (0,2 MB, PDF) finan­ziell bezuschusst werden. Auch wir von den Stadt­werken Solingen fördern die Anschaffung von E-(Lasten-) Fahrrädern im Rahmen unseres Förder­pro­gramms Klingen Plus mit 100 Euro pro Rad (gilt exklusiv für Kundinnen und Kunden, die unseren Ökoplus-Strom beziehen).

Gut beraten ist halb gewonnen: Förder­pro­gramm für gewerb­liche Umset­zungs- und Elektro­mo­bi­li­täts­kon­zepte nutzen

Ihr seht also: Die Palette der Förder­mög­lich­keiten zur Elektri­fi­zierung eures Unter­nehmens-Fuhrparks ist sehr umfang­reich. Wenn ihr euch zu den unter­schied­lichen Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten indivi­duell beraten lassen möchtet, könnt ihr euch unter anderem an spezia­li­sierte Beratungs­un­ter­nehmen wenden. Einige sind auf der Homepage der Elektro­mo­bi­litäts-Kampagne des Landes NRW aufge­listet. Die Erstellung eines Umset­zungs­kon­zeptes durch ein solches Unter­nehmen wird vom Land bezuschusst, und zwar mit maximal 15.000 Euro. Lasst ihr dagegen ein komplettes Elektro­mo­bi­li­täts­konzept für euer Unter­nehmen anfer­tigen, könnt ihr maximal 100.000 Uhr dazubekommen.

Wenn auch ihr euer Firmen­budget und die Umwelt mit Elektro-Fahrzeugen schonen möchtet, aber bisher wenig Erfah­rungen mit Stromern machen konntet, kommt einfach am Samstag, 28. Mai 2022, zwischen 10 und 16 Uhr zu unserer Veran­staltung „Elektro­mo­bi­lität erfahren: Unsere Autohaus-Partner Bertrand, Lackmann, von Keitz und Schönauen stellen kostenlos verschiedene E-Automo­delle für eine Probe­fahrt zur Verfügung. Außerdem könnt ihr auspro­bieren, wie einfach das Laden an unseren Ladesäulen ist. So könnt ihr Elektro­mo­bi­lität live erleben und alles rund ums elektrische Fahren, Laden und über die Elektro­mo­bi­li­täts­an­gebote der Stadt­werke erfahren. Bucht schon jetzt eure Probe­fahrt unter https://www.stadtwerke-solingen.de/ueber-uns/events/elektromobilitaet-erfahren/.

Elektro­mo­bi­lität: Förder­pro­gramme für Unter­nehmen – was ihr unbedingt wissen solltet

  • Anträge zur finan­zi­ellen Förderung über das Land NRW müssen zwingend vor der Umsetzung gestellt und genehmigt werden.
  • Die Beantragung des staat­lichen Umwelt­bonus für ein Elektro-Fahrzeug ist dagegen nur für bereits zugelassene Fahrzeuge möglich.
  • Die Förder­pro­gramme für eine elektro­mobile Zukunft sind sehr beliebt und können daher schneller ausge­schöpft sein als geplant. Bitte infor­miert euch daher immer auf den jewei­ligen Inter­net­seiten, ob und bis wann die von euch ausge­wählte Förderung gültig ist und ob sich mögli­cher­weise Förder­be­din­gungen geändert haben.
  • Mit unserem Ladesäulen-Contracting habt ihr die Möglichkeit, Ladesäulen für Elektro­autos auf eurem (Betriebs-)Grundstück instal­lieren zu lassen. Die Anschaffung und der Betrieb der Ladesäulen erfolgen im Rahmen eines Contrac­tings durch die Stadt­werke Solingen.
  • Ihr seid an intel­li­genten Ladelö­sungen für euer Unter­nehmen inter­es­siert, mit denen ihr eine begrenzte Anschluss­leistung auf mehrere Ladepunkte aufteilen könnt? Hier findet ihr Infor­ma­tionen darüber, wie wir von den Stadt­werken Solingen euch dabei unter­stützen können.
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