Warum sich ein E-Fuhrpark lohnt: Förderprogramme für Unternehmen im Überblick
Betriebskosten senken, die Klimabilanz und das Unternehmensimage verbessern – all das könnt ihr mit der Umstellung eurer Firmenflotte auf E-Fahrzeuge erreichen. Dazu gibt es finanzielle Unterstützung über verschiedene Förderprogramme.
Doppelter Gewinn: Geringere Kosten und Klimaschutz
Ein Elektro-Fuhrpark hat für Unternehmen viele Vorteile, zum Beispiel niedrigere Betriebskosten: Die KfZ-Steuer entfällt, mit Strom laden ist deutlich günstiger als das Tanken fossiler Treibstoffe und aufgrund weniger Verschleißteile müssen E-Autos nicht so häufig gewartet werden wie Verbrenner-Fahrzeuge. Außerdem könnt ihr euch mit einer strombetriebenen Fahrzeugflotte vor euren Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu wichtigen Werten wie Nachhaltigkeit und Verantwortung bekennen. Schließlich entsteht im Straßenverkehr ein Großteil der transportbedingten Kohlenstoffdioxid-, Luftschadstoff- und Lärmbelastung. Wirksame Klima- und Umweltschutzziele lassen sich also nur erreichen, wenn auch der Straßenverkehr einen großen Beitrag leistet. Unternehmen, die in den Umstieg auf Elektromobilität investieren, werden deshalb von Bund, Ländern und Unternehmen wie den Stadtwerken Solingen mit gezielten Förderungen unterstützt.
Umweltbonus oder Landesförderung beim Kauf von E-Fahrzeugen nutzen
Nicht nur privat, sondern auch als Unternehmerin oder Unternehmer könnt ihr beim Umstieg auf Elektromobilität vom sogenannten Umweltbonus (6.000 Euro) profitieren: Diese Förderung leisten Automobilhersteller und der Bund je zur Hälfte für vollelektrische und derzeit auch (noch) für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Im Rahmen der sog. Innovationsprämie wurde der Bundesanteil am Umweltbonus (befristet bis zum 31.12.2022) verdoppelt. Das gilt sowohl für Kauf-Neuwagen als auch unter bestimmten Voraussetzungen für junge Gebrauchte.
Bei einem Elektroauto mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro netto kann die Bundes-Förderung aktuell bis zu 6.000 Euro betragen. Die Förderung vom Hersteller liegt bei 3.000 Euro. Bei geleasten E-Fahrzeuge erhaltet ihr für Verträge ab 23 Monaten Laufzeit die volle Förderung, kürzer laufende Verträge werden gestaffelt behandelt. Mehr Details zu den Förderbedingungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge findet ihr im PDF (0,5 MB).
Neben der Bundesregierung unterstützt auch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen seines Programms „Emissionsarme Mobilität“ Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften aus NRW bei der Anschaffung rein elektrischer Nutzfahrzeuge. Für ein E-Unternehmensfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 2,3 t könnt ihr mit einem Zuschuss von bis zu 8.000 Euro rechnen. Zusammen mit dem Herstelleranteil am Umweltbonus ergibt sich so eine Gesamtförderung von bis zu 11.000 Euro. Die vollständigen Förderbestimmungen findet ihr in der Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“ (0,1 MB, PDF). Wichtig zu wissen: Die Landesförderung und der Umweltbonus des Bundes sind nicht miteinander kombinierbar.
Land und KfW-Bank bieten Unterstützung bei Ausgaben rund um Ladepunkte
Gerade die Ladeinfrastruktur von Unternehmen wird gleich mehrfach gefördert:
- Euer Unternehmen hat einen Betriebs- oder Garagenhof, auf dem ihr und eure Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter E-Fahrzeuge aufladen möchtet? Dann könnt ihr die Landes-Förderung für Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexe nutzen. Zuwendungsfähig sind unter anderem Ausgaben für Netzanschlüsse, Baukosten oder Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens etc. Die vollständigen Förderbestimmungen sind ebenfalls in der Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“ aufgelistet.
- Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss für den Erwerb und die Errichtung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Unternehmen. Diese Förderung richtet sich nicht nach der Anzahl der Ladestationen, sondern nach Ladepunkten. Pro Ladepunkt könnt ihr einen pauschalen Investitionszuschuss in Höhe von 900 Euro beantragen.
- Auch das Land NRW fördert betriebliche, also nicht öffentlich zugängliche Ladestationen, mit 1.000 bis 1.500 Euro pro Ladepunkt (unter 50 kW). Diese Unterstützung ist allerdings an eine Bedingung geknüpft: Die maximale Förderung gibt es nur in Kombination mit einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage.
- Wenn ihr Dritten den Zugang zu euren Unternehmens-Ladesäulen ermöglicht, zum Beispiel euren Kundinnen und Kunden, könnt ihr dafür eine entsprechende Unterstützung vom Land NRW erhalten. Im Rahmen dieser Förderung zahlt das Land für öffentliche AC-Ladepunkte 1.500 Euro pro Ladepunkt. Für DC-Ladepunkte könnt ihr 250 Euro pro Kilowatt erhalten.
KfW-Förderkredit und Klimazuschuss für Investitionen in eine grüne Zukunft
Neben den bisher genannten Fördermöglichkeiten, die sich auf bestimmte Einzelmaßnahmen beziehen, gewährt die KfW-Bank außerdem einen sog. Klimazuschuss. Neben einer günstigen Finanzierung von Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen (und damit auch von Investitionen in die Elektromobilität) umfasst diese KfW-Förderung einen Klimazuschuss von derzeit drei Prozent der Kreditsumme, der nicht zurückgezahlt werden muss. Kauft ihr zum Beispiel ein reines Elektroauto für 33.000 Euro, verringert sich diese Investition um 6.000 Euro durch den staatlichen Umweltbonus. Für die restlichen 27.000 Euro könntet ihr einen Förderkredit bei der KfW beantragen. Das ergibt einen Klimazuschuss von 810 Euro. Förderkredit und Klimazuschuss könnt ihr übrigens auch als Einzelunternehmer/-unternehmerin oder Freiberufler beantragen.
Förderbonus für E-Lastenräder
Euer Unternehmen setzt anstatt oder neben PKWs auf (Lasten-)Fahrräder, um damit zum Beispiel Produkte an Kunden auszuliefern? Auch dafür gibt es finanzielle Unterstützung, unter anderem über das Land NRW. So könnt ihr für den Kauf eines E-Lastenfahrrads mit einer Nutzlast von mind. 70 kg (ohne den oder die Fahrerin ?) bis zu 30 Prozent der Kosten, maximal 2.100 Euro, als Zuschuss erhalten. Nicht-elektrische Lastenfahrräder werden pauschal mit 500 Euro gefördert. Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern mit einer Nutzlast von mind. 120 kg kann darüber hinaus über eine Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (0,2 MB, PDF) finanziell bezuschusst werden. Auch wir von den Stadtwerken Solingen fördern die Anschaffung von E-(Lasten-) Fahrrädern im Rahmen unseres Förderprogramms Klingen Plus mit 100 Euro pro Rad (gilt exklusiv für Kundinnen und Kunden, die unseren Ökoplus-Strom beziehen).
Gut beraten ist halb gewonnen: Förderprogramm für gewerbliche Umsetzungs- und Elektromobilitätskonzepte nutzen
Ihr seht also: Die Palette der Fördermöglichkeiten zur Elektrifizierung eures Unternehmens-Fuhrparks ist sehr umfangreich. Wenn ihr euch zu den unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten individuell beraten lassen möchtet, könnt ihr euch unter anderem an spezialisierte Beratungsunternehmen wenden. Einige sind auf der Homepage der Elektromobilitäts-Kampagne des Landes NRW aufgelistet. Die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch ein solches Unternehmen wird vom Land bezuschusst, und zwar mit maximal 15.000 Euro. Lasst ihr dagegen ein komplettes Elektromobilitätskonzept für euer Unternehmen anfertigen, könnt ihr maximal 100.000 Uhr dazubekommen.
Wenn auch ihr euer Firmenbudget und die Umwelt mit Elektro-Fahrzeugen schonen möchtet, aber bisher wenig Erfahrungen mit Stromern machen konntet, kommt einfach am Samstag, 28. Mai 2022, zwischen 10 und 16 Uhr zu unserer Veranstaltung „Elektromobilität erfahren: Unsere Autohaus-Partner Bertrand, Lackmann, von Keitz und Schönauen stellen kostenlos verschiedene E-Automodelle für eine Probefahrt zur Verfügung. Außerdem könnt ihr ausprobieren, wie einfach das Laden an unseren Ladesäulen ist. So könnt ihr Elektromobilität live erleben und alles rund ums elektrische Fahren, Laden und über die Elektromobilitätsangebote der Stadtwerke erfahren. Bucht schon jetzt eure Probefahrt unter https://www.stadtwerke-solingen.de/ueber-uns/events/elektromobilitaet-erfahren/.
Elektromobilität: Förderprogramme für Unternehmen – was ihr unbedingt wissen solltet
- Anträge zur finanziellen Förderung über das Land NRW müssen zwingend vor der Umsetzung gestellt und genehmigt werden.
- Die Beantragung des staatlichen Umweltbonus für ein Elektro-Fahrzeug ist dagegen nur für bereits zugelassene Fahrzeuge möglich.
- Die Förderprogramme für eine elektromobile Zukunft sind sehr beliebt und können daher schneller ausgeschöpft sein als geplant. Bitte informiert euch daher immer auf den jeweiligen Internetseiten, ob und bis wann die von euch ausgewählte Förderung gültig ist und ob sich möglicherweise Förderbedingungen geändert haben.
- Mit unserem Ladesäulen-Contracting habt ihr die Möglichkeit, Ladesäulen für Elektroautos auf eurem (Betriebs-)Grundstück installieren zu lassen. Die Anschaffung und der Betrieb der Ladesäulen erfolgen im Rahmen eines Contractings durch die Stadtwerke Solingen.
- Ihr seid an intelligenten Ladelösungen für euer Unternehmen interessiert, mit denen ihr eine begrenzte Anschlussleistung auf mehrere Ladepunkte aufteilen könnt? Hier findet ihr Informationen darüber, wie wir von den Stadtwerken Solingen euch dabei unterstützen können.
Förderprogramm Klingen Plus – Elektromobilität
Das Förderprogramm Klingen Plus der Stadtwerke Solingen fördert die Elektromobilität (z. B. den Kauf von E-Auto, E-Bike, E-Scooter oder Elektroroller).