Mann richtet Hände gegen den Sonnenlicht

Weniger Solar­bü­ro­kratie

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Mit dem „Solar­paket 1“ will der Bund den Photo­vol­ta­ik­ausbau weiter beschleu­nigen. Geht dieses Geset­zes­paket in der jetzigen Form an den Start, bringt es viele Vorteile für die Nutzung von PV-Anlagen. 

Strom vom Balkon

Einem wichtigen Trend kommt das neue Geset­zes­paket in jedem Fall zugute. Mit dem Solar­paket 1, das voraus­sichtlich in den nächsten Wochen vom Bundestag verab­schiedet wird, dürften Balkon­kraft­werke nochmal richtig Fahrt aufnehmen. Hier soll in Zukunft die Anmeldung beim Netzbe­treiber entfallen. Außerdem verzichtet der Gesetz­geber auf die Vorgabe für einen digitalen Strom­zähler. Ebenfalls in Planung ist eine neue Anschlussnorm, wonach sich Balkon-PV-Anlagen mit gängigen Schuko-Steckern – wie ihn alle normalen Elektro­geräte haben – instal­lieren lassen. Einfacher geht es nicht.

Gemein­schaft­liche Gebäudeversorgung

Einfacher wird es auch für Mehrfa­mi­li­en­häuser. Bei diesem neuen Modell entfällt für die PV-Anlagen­be­treiber die Pflicht, die Hausbe­wohner vollständig mit Strom zu versorgen. Sie müssen also neben dem PV-Strom keinen Reststrom liefern und abrechnen. Zudem werden die Betreiber von vielen Pflichten herkömm­licher Strom­ver­sorger befreit. Förde­rungen sind für dieses Modell nicht vorge­sehen. Die Einspeisung von überschüs­sigem PV-Strom ins Netz wird jedoch vergütet.

Erleich­te­rungen für Gewerbetreibende

Gute Nachrichten gibt es auch für Gewer­be­trei­bende, die ihre Gebäude mit PV-Anlagen ausstatten wollen oder dies schon tun. Nach den aktuellen Regelungen müssen Betreiber von PV-Anlagen mit einer instal­lierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt ihren Strom direkt über die Strom­börse vermarkten und so ins Stromnetz einspeisen. Dies bedeutet ein höheres Risiko, da der Strom­preis im Gegensatz zur festge­legten Einspei­se­ver­gütung schwankt. Diese Regelung fällt nun weg, sobald das Solar­paket in Kraft tritt. Gewer­be­trei­bende können Überschuss­mengen weiterhin abgegeben, aller­dings ohne Vergütung, aber auch ohne Direkt­ver­mark­tungs­kosten. Das heißt aber auch: Eine Firma, die von ihrem selbst erzeugten Strom einen großen Anteil nutzt, profi­tiert von der neuen Regelung.

Ausbau­ziele erreichen

Das vergangene Jahr war schon ein wichtiger Meilen­stein für die Solar­energie in Deutschland. Fast doppelte so viele PV-Anlagen wie im Vorjahr sind an den Start gegangen. Ganze 14 Gigawatt Leistung können diese neuen Anlagen schaffen. In diesem Jahr sollen nochmal 13 Gigawatt hinzu­kommen laut den EEG-Richt­linien. Das Ziel der Bundes­re­gierung, bis 2030 insgesamt mindestens 80 Prozent des Brutto­strom­ver­brauchs aus Erneu­er­baren Energien zu decken, ist damit ein Stück näher gerückt.

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