Stellungnahme zur künftigen Netzentgelt­systematik Strom ab 2029

Stellungnahme der Stadtwerke Solingen zum Zwischenstand der Bundesnetzagentur zur künftigen Netzentgeltsystematik Strom ab 2029

Die Stadtwerke Solingen begrüßen, dass die Bundesnetzagentur mit dem am 27. Mai vorgestellten Zwischenstand im Verfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) erstmals ein konsistentes Gesamtkonzept für die Netzentgelte ab 2029 vorgelegt hat. Für Netzbetreiber, Lieferanten, Kommunen und Kund*innen ist diese frühzeitige Orientierung wichtig, weil die geltenden Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung Ende 2028 auslaufen und die Marktakteure erhebliche Vorbereitungen in Abrechnung, IT, Prozessen und Kundenkommunikation leisten müssen. Zugleich ist ausdrücklich festzuhalten: Es handelt sich um einen vorläufigen Meinungsstand der Bundesnetzagentur. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen; die förmliche Konsultation des Festlegungsentwurfs wird erst im Sommer 2026 erwartet. Aus Sicht der Stadtwerke Solingen ist deshalb eine sachliche Einordnung erforderlich, die Planungssicherheit schafft, ohne den noch offenen Regulierungsprozess vorwegzunehmen.

Einordnung des vorgestellten Zwischenstands

Die Stoßrichtung der Bundesnetzagentur ist aus Sicht der Stadtwerke Solingen nachvollziehbar. Die Stromnetze müssen in den kommenden Jahren einen deutlich steigenden Investitions- und Steuerungsbedarf bewältigen. Gleichzeitig verändert die Energiewende die Nutzung der Netze grundlegend: dezentrale Einspeisung, Prosumer-Modelle, Speicher, Elektromobilität und Wärmepumpen führen dazu, dass das heutige Entgeltsystem die tatsächliche Inanspruchnahme der Netzinfrastruktur nur noch begrenzt abbildet. Positiv ist deshalb insbesondere die klare Trennung zwischen Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion und solchen Instrumenten, die netzorientiertes Verhalten anreizen sollen. Damit wird einerseits die verlässliche Finanzierung des Netzbetriebs und des Netzausbaus abgesichert, andererseits bleibt Raum für künftige Flexibilitätsanreize. Entscheidend wird sein, dass die neue Systematik verursachungsgerecht, praktikabel und für alle Kundengruppen verständlich ausgestaltet wird.

Besonders relevant ist, dass für klassische Haushaltskund*innen in der Niederspannung nach heutigem Stand keine vollständige Systemumstellung vorgesehen ist. Das ist aus Kundensicht sinnvoll, weil es die Verständlichkeit der Netzentgelte wahrt und abrupte Belastungssprünge vermeiden kann. Gleichzeitig wird mit verbindlichen Vorgaben für Grundpreise ein Signal gesetzt, dass die dauerhafte Bereitstellung von Netzkapazität stärker in die Finanzierung einbezogen werden soll. Für größere gewerbliche und industrielle Verbraucher zeichnet sich demgegenüber ein echter Paradigmenwechsel ab: Der heutige Leistungspreis soll durch einen Kapazitätspreis mit Überschreitungslogik ersetzt werden. Das kann zu mehr Planbarkeit und zu besseren Anreizen für Flexibilität führen, verlangt den betroffenen Unternehmen aber eine deutlich aktivere Laststeuerung und energiewirtschaftliche Planung ab.

Was bedeutet das künftig für Privatkund*innen der Stadtwerke Solingen?

Für die weit überwiegende Zahl der Privatkund*innen ist nach dem jetzt vorgestellten Zwischenstand wichtig: Die Grundlogik der Netzentgelte bleibt grundsätzlich vertraut. Auch künftig soll sich das Entgelt in der Niederspannung im Wesentlichen aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammensetzen. Für viele Haushalte bedeutet das zunächst Kontinuität statt Systembruch. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der feste Anteil an den Netzkosten künftig stärker standardisiert und verbindlicher ausgestaltet wird. Das kann dazu führen, dass ein größerer Teil der Netzkosten unabhängig vom tatsächlichen Jahresverbrauch anfällt, weil die Netzbereitstellung jederzeit abgesichert werden muss.

Besondere Aufmerksamkeit verdient dies für Kund*innen mit eigener Photovoltaikanlage. Wer durch Eigenerzeugung weniger Strom aus dem Netz bezieht, nutzt die Netzinfrastruktur gleichwohl weiterhin als gesicherte Reserve und für den Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Nach dem Konzept der Bundesnetzagentur sollen sogenannte Prosumer deshalb künftig einen höheren Grundpreis tragen. Die Behörde erwartet lokal unterschiedliche Mehrbelastungen, die im Regelfall begrenzt bleiben sollen. Für Heimspeicher in der Niederspannung ist nach jetzigem Stand kein gesondertes Netzentgelt vorgesehen; sie bleiben insoweit privilegiert. Für Besitzer*innen von Elektroautos und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist zudem relevant, dass zeitvariable beziehungsweise dynamische Netzentgelte in der Niederspannung perspektivisch weiterentwickelt werden sollen. Kurzfristig ist hier jedoch keine flächendeckende neue Belastungslogik ab 2029 angekündigt, sondern eher ein schrittweises, technisch abgesichertes Vorgehen.

Was bedeutet das künftig für Kund*innen der Stadtwerke Solingen?

Für Gewerbe- und Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh wären die Auswirkungen deutlich spürbarer. Das heute verbreitete System des Leistungspreises auf Basis der Jahreshöchstlast soll durch eine Bestellung von Netzkapazität ersetzt werden. Künftig würde also stärker im Voraus festgelegt, welche Kapazität ein Unternehmen vorhalten möchte; für Überschreitungen wäre ein zusätzlicher Aufschlag zu zahlen. Aus Sicht der Stadtwerke Solingen bietet dieses Modell Chancen, weil es Unternehmen nicht mehr allein an einzelnen Lastspitzen misst, sondern ihre planbare Netznutzung stärker in den Vordergrund rückt. Das kann Flexibilität wirtschaftlich attraktiver machen, etwa wenn Lasten gezielt verlagert oder Prozesse an günstige Marktpreise angepasst werden.

Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an Lastmanagement, Messkonzepte und energiewirtschaftliche Steuerung. Unternehmen werden ihre Bezugsprofile künftig noch genauer analysieren und ihre bestellte Kapazität strategisch festlegen müssen. Für energieintensive Betriebe bleibt zudem offen, wie Sondernetzentgelte für industrielle Großverbraucher langfristig ausgestaltet werden; hierzu will die Bundesnetzagentur erst in einem Folgeprozess 2027 entscheiden. Auch Betreiber größerer Speicher und künftig wohl auch Erzeugungsanlagen sollen stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden. Das ist ordnungspolitisch nachvollziehbar, weil auch diese Akteure Netzinfrastruktur in Anspruch nehmen. Für betroffene Gewerbekunden und Projektentwickler wird es damit aber wichtiger, Investitionen frühzeitig auf ihre regulatorischen Folgekosten hin zu prüfen.

Bedeutung für die Stadtwerke Solingen

Für die Stadtwerke Solingen als kommunales Unternehmen ist der am 27. Mai vorgestellte Zwischenstand in mehrfacher Hinsicht relevant: als Netzbetreiber, als Energieversorger und als Ansprechpartner für Privat- und Gewerbekunden in der Region. Aus Netzsicht ist positiv, dass die Finanzierung der Infrastruktur stärker an der tatsächlichen Bereitstellung von Kapazität ausgerichtet werden soll. Das kann helfen, die Finanzierung des lokalen Netzbetriebs und notwendiger Investitionen in einem zunehmend komplexen Energiesystem robuster aufzustellen. Gleichzeitig ist der angekündigte Umsetzungszeitraum ambitioniert. Die Umstellung der Entgeltsystematik erfordert erhebliche Anpassungen in IT-Systemen, Abrechnung, Marktkommunikation und Kundenberatung.

Aus Sicht der Stadtwerke Solingen kommt es nun darauf an, dass die weiteren Festlegungen regulatorisch belastbar, technisch umsetzbar und kommunikativ vermittelbar ausgestaltet werden. Kund*innen müssen auch künftig nachvollziehen können, wofür sie Netzentgelte zahlen und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben. Gerade im kommunalen Umfeld ist Akzeptanz ein zentraler Faktor der Energiewende. Deshalb braucht es eine Reform, die Kosten fair verteilt, Investitionen absichert und Flexibilität fördert, ohne neue unnötige Komplexität oder soziale Schieflagen zu erzeugen.

Ergänzende Einordnung: Kabinettsbeschluss zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes

Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass das Bundeskabinett am 27. Mai auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen hat. Vorgesehen sind unter anderem ein vereinfachtes Verfahren der sogenannten „kleinen Wärmeplanung“ für Kommunen bis 15.000 Einwohner, praxistauglichere Regeln zur Datenerhebung und -verarbeitung, ein künftiger Datenraum Wärmeplanung, die verpflichtende Kälteplanung für größere Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern sowie eine verlängerte Frist für Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne industrieller Wärmenetze bis Ende 2030. Ziel der Novelle ist erkennbar, die kommunale Wärmeplanung administrativ zu erleichtern und zugleich stärker mit Fragen der Stadtentwicklung und Klimaanpassung zu verbinden.

Für kommunale Energieversorger ist diese Entwicklung relevant, weil Strom-, Wärme- und künftig teilweise auch Kälteinfrastrukturen immer stärker zusammengedacht werden müssen. Die Aussagen der Bundesministerinnen Katherina Reiche und Verena Hubertz unterstreichen, dass Kommunen verlässliche, zugleich aber praktikable Planungsinstrumente benötigen. Aus Sicht der Stadtwerke Solingen ist richtig, Wärmeplanung nicht als isolierte Pflichtaufgabe zu verstehen, sondern als strategischen Rahmen für die langfristige Ausrichtung der lokalen Energieinfrastruktur. Gerade im Zusammenspiel mit dem Ausbau der Stromnetze, der Integration erneuerbarer Energien sowie der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität wird eine abgestimmte kommunale Planung weiter an Bedeutung gewinnen.

Fazit und Ausblick

Der Zwischenstand der Bundesnetzagentur vom 27. Mai markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer neuen, ab 2029 geltenden Netzentgeltsystematik. Für Privatkund*innen zeichnet sich nach jetzigem Stand eher eine behutsame Weiterentwicklung als ein grundlegender Systemwechsel ab; für Prosumer dürfte die Beteiligung an den Fixkosten des Netzes zunehmen. Für Geschäftskunden mit höheren Verbräuchen steigt die Bedeutung einer aktiven Steuerung der eigenen Netzkapazität deutlich. Für die Stadtwerke Solingen ist entscheidend, dass die weitere Ausgestaltung der Regeln verlässlich, umsetzbar und kundenverständlich erfolgt. Die Stadtwerke Solingen werden den weiteren Konsultationsprozess konstruktiv begleiten und ihre Kund*innen frühzeitig über konkrete Auswirkungen informieren, sobald belastbare Festlegungen vorliegen.


Stand: 28.05.2026

Vorherige Stellungnahme vom 08.05.2026: Verzögerung zentraler Energiegesetze