Teilnahmebedingungen für Facebook- und Instagram-Gewinnspiele
Stadtwerke Solingen GmbH
Beethovenstraße 210, 42655 Solingen
- im folgenden Veranstalter genannt -
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und der Teilnehmer im Zusammenhang mit Facebook- und Instagram-Gewinnspielen - nachfolgend Gewinnspiel genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Teilnahme gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Teilnahme nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Teilnahme in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Verantwortlicher Veranstalter
(1) Für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
Stadtwerke Solingen GmbH
Beethovenstraße 210
42655 Solingen
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Herr Leif Reitis
Amtsgericht Wuppertal
Handelsregister-Nr.: HRB 15873
UST-Id.Nr.: DE 174657710
Telefon: 0212 295-0
Fax: 0212 295-1414
E-Mail: info( at )stadtwerke-solingen.de
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird auch in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche, volljährige und voll geschäftsfähige Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Stadtwerke Solingen-Konzerns (inklusive aller Betriebszweige und Tochtergesellschaften), deren Angehörige und alle anderen an der Konzeption und der Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen.
§ 4 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Über die konkreten (weiteren) Voraussetzungen der Teilnahme wird der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels informiert.
§ 5 Allgemeine Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Mitteilung der zur Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlichen Daten vollständige, verständliche und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine Mehrfachteilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich zudem damit einverstanden, per Privat-Nachricht über seinen Gewinn benachrichtigt zu werden.
(2) Soweit nichts gesondert vereinbart ist, sind die Preise vor Ort beim Veranstalter abzuholen. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch des Teilnehmers ist grundsätzlich nicht übertragbar.
§ 6 Pflichten des Teilnehmers im Zusammenhang mit Video- oder Bildmaterial
(1) Soweit der Veranstalter die Teilnahme an dem Gewinnspiel von der Lieferung von Video- oder Bildmaterial abhängig macht, versichert der Teilnehmer, dass alle an der Herstellung des Video- oder Bildmaterials mitwirkenden Personen einer Verwendung des Materials zur Teilnahme zugestimmt haben. Der Teilnehmer sichert weiterhin zu, dass alle auf dem Video- oder Bildmaterial abgebildeten Personen ihr Einverständnis mit ihrer Abbildung und Veröffentlichung über die Facebook- und Instagram-Seite des Veranstalters erklärt haben.
(2) Der Teilnehmer versichert, dass das Video- oder Bildmaterial nicht mit Inhalten gestaltet ist, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen (z. B. marken-, patent-, urheber- oder persönlichkeitsverletzende Inhalte, Inhalte pornographischer oder extremistischer Natur).
(3) Der Teilnehmer versichert, dass er für das eingestellte Video- oder Bildmaterial allein und ausschließlich verantwortlich ist. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden, die durch die Veröffentlichung entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von der Haftung für jegliche Schäden, die durch eine Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
§ 7 Verfall des Gewinns, Beendigung
(1) Der Teilnehmer wird über seinen Gewinn per Facebook- und Instagram-Privat-Nachricht informiert. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf den Gewinn, wenn er sich nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Privat-Nachricht bei dem Veranstalter zurückmeldet, es sei denn, der Teilnehmer hat die Verspätung nicht zu vertreten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel im Falle von Missbrauch oder sonstigen Störungen außerhalb seines Einflussbereichs zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
§ 8 Datenschutzhinweise
Der Veranstalter erhebt im Rahmen der Teilnahme an dem Gewinnspiel Daten der Teilnehmer. Er beachtet dabei die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz. Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird der Veranstalter Daten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Organisation des Gewinnspiels erforderlich ist. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers wird der Veranstalter Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf die Vertragsbeziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in den der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme zwischen Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Das Recht des Veranstalters, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.