Erhöhtes Beförderungsentgelt

Ohne gültiges Ticket unterwegs?

Bei einer Fahrausweiskontrolle konnten Sie keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Gemäß den Beförderungsbedingungen ist daher ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig.

Was passiert jetzt?

  • Sofern Sie die 60 Euro nicht bereits bei der Kontrolle an unsere Mitarbeiterin oder unseren Mitarbeiter gezahlt haben, bitten wir um Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das im EBE-Beleg angegebene Konto unter Angabe der EBE-Nummer.
  • Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls bei der Kontrolle nur eine Teilzahlung geleistet wurde. 

Sie sind im Besitz eines gültigen persönlichen Tickets, hatten dieses oder Ihren Ausweis bei der Kontrolle aber nicht dabei?

  • Sie können ein Foto vom Ticket und Ihrem Lichtbildausweis ganz einfach online über unser Kontaktformular  hochladen. 
  • Sofern Sie ihr Ticket bei einem anderen Verkehrsunternehmen abonniert habt, wenden Sie sich zur Klärung bitte zunächst an dieses Unternehmen. Von diesem wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass Sie Abonnent*in eines gültigen Tickets sind. Diese Bescheinigung bitte mit hochladen. 
  • Nach Prüfung und Bestätigung durch uns kann die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro überwiesen werden.

Ihr Abo-Ticket war ungültig oder gesperrt?

  • Bitte zeigen Sie das Ticket sowie einen Lichtbildausweis persönlich in einem unserer Service-Center vor. Für die Bearbeitung erheben wir in der Regel eine Gebühr in Höhe von 7 Euro.
  • Sofern Sie ihr Ticket bei einem anderen Verkehrsunternehmen abonniert haben, wenden Sie sich zur Klärung bitte zunächst an dieses Unternehmen. Von diesem wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass Sie Abonnent oder Abonnentin eines gültigen Tickets sind. Diese Bescheinigung bitte ebenfalls mitbringen. 

Telefonische Auskunft

Bitte beachten Sie: Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt können frühestens
am Folgetag nach der Fahrausweiskontrolle beantworten werden.

 Telefonische Erreichbarkeit:

  • montags bis donnerstags: 10 bis 15 Uhr

freitags: 10 bis 13 Uhr

Fahrausweiskontrolle – Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz „EBE“)

Sie haben von den Fahrausweisprüfern einen EBE-Beleg erhalten, da Sie kein gültiges Ticket vorweisen konnten. Was mache Sie jetzt?

Wer bei einer Fahrausweisprüfung unserem Personal kein gültiges Ticket vorzeigen konnte, hat gemäß den Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen.

Sofern dieser Betrag nicht bereits bei der Kontrolle an unseren Mitarbeiter oder unsere Mitarbeiterin gezahlt wurde, muss der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Aushändigung mittels des überreichten EBE- Beleges überwiesen werden. Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls bei unserem Mitarbeiter eine Teilzahlung geleistet wurde. Es besteht auch die Möglichkeit, den Betrag in einem unserer Service-Center zu bezahlen.

Kann ich einen Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen?

Einen Einspruch könnt Ihr über unser Kontaktformular, unsere Webseite oder persönlich einreichen oder per E-Mail an fm(at)stadtwerke-solingen.de senden.

Was passiert, wenn Sie das Erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen?

Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Erhöhten Beförderungsentgelt Zeit, den Betrag zu überweisen. Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls Sie bei unseren Mitarbeitenden eine Teilzahlung geleistet habt. Bei nicht erfolgter Zahlung oder Klärung der Angelegenheiten, wird die Forderung an ein Inkasso-Büro weitergeleitet.

Wann wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig?

Der Fahrgast muss das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz „EBE“) bezahlen, wenn er keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht vorzeigen kann, den Fahrausweis nicht entwertet hat, den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt. 

Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.

Der Fahrgast muss kein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, kein Ticket beschaffen oder dieses nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast. Die Stadtwerke Solingen GmbH behält sich vor, das Fahren ohne Ticket zur Anzeige zu bringen.

Was mache Sie, wenn sie ihr Ticket zu Hause vergessen habe und kontrolliert werden?

Dann wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt, aber wenn Sie zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im Besitz eines gültigen persönlichen Tickets waren (ausgenommen Ticket2000 übertragbar) und dieses nicht dabei hatten, könnt Sie das Ticket nachzeigen. Das geht online über unser Kontaktformular  oder persönlich in unseren Service-Centern. Bitte bringen Sie zusätzlich einen Lichtbildausweis und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro mit.

Wie lange haben Sie Zeit, ein Ticket im Fahrzeug zu kaufen?

Laut den Beförderungsbedingungen muss jeder Fahrgast unverzüglich ein Ticket bei der Busfahrerin oder beim Busfahrer kaufen, sobald er in das Fahrzeug gestiegen ist: „Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen.“

Warum ist ein Personalausweis/ Ausweisdokument bei der Kontrolle nötig?

Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen. Allerdings gelten einige Tickets laut Beförderungsbedingungen nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument. Bei folgenden Tickets ist ein Lichtbildausweis mitzuführen: 

  • Deutschlandticket (alle Varianten)
  • Ticket2000, bei persönlich ausgestelltem Ticket
  • SemesterTicket
  • SozialTicket
  • FirmenTicket
  • KombiTicket, wenn ein personifiziertes Ticket vorliegt
  • Digitale Tickets

Wenn kein Lichtbildausweis mitgeführt wird, ist eine polizeiliche Überprüfung notwendig. 

Beim Deutschlandticket Schule ist der Schüler*innenausweis mitzuführen.

Kontaktformular Fahrgeldangelegenheiten – Upload Nachweis

Ticket oder Ausweis nicht dabeigehabt? Hier können Sie den Nachweis hochladen.

Kontaktformular Fahrgeldangelegenheiten

Kontaktformular Fahrgeldangelegenheiten

Foto des Tickets, Lichtbildausweis und ggf. Gültigkeitsbescheinigung eines anderen Verkehrsunternehmens. Alle Fristen ruhen, bis Sie eine Antwort von uns erhalten. Bis dahin bitten wir, von weiteren Anfragen abzusehen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich den Datenschutzbestimmungen zu.


Nach Prüfung und Bestätigung durch uns kann die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro überwiesen werden.

Kontaktformular Fahrgeldangelegenheiten – Einspruch

Sie können schriftlich Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt erheben.

Sie können schriftlich Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt erheben.

Der Einspruch kann über unser Kontaktformular, per E-Mail an fm@stadtwerke-solingen.de oder persönlich in einem unserer Service-Center erfolgen (bitte unbedingt EBE-Nr. angeben).

Alle Fristen ruhen, bis Sie eine Antwort von uns erhaltet. Bis dahin bitten wir, von weiteren Anfragen abzusehen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich den Datenschutzbestimmungen zu.

Rechtliche Hinweise

  • Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass Personalien im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert, verarbeitet und nach Verarbeitung wieder gelöscht werden.
  • Informationen zum Datenschutz (Erhöhtes Beförderungsentgelt).
  • Wir machen darauf aufmerksam, dass bei nicht erfolgter Zahlung beziehungsweise Klärung der Angelegenheiten die Forderung an ein Inkasso-Büro weitergeleitet wird.