Gebäude­energie­ausweis

Visitenkarte für Gebäude: der Energieausweis

Mit Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde der Gebäudeenergieausweis für viele Immobilien zur Pflicht. Grundsätzlich muss seitdem bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorliegen. Sinn und Zweck des Ausweises ist, Eigentümern, Mietern und Käufern Informationen an die Hand zu geben, wie es um die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes bestellt ist: Ist es gut gedämmt und damit sparsam oder wird die Energie förmlich zum Fenster rausgeblasen – diese Frage beantwortet der Gebäudeenergieausweis.

Orientierung bieten Buchstaben-Kategorien (A+ bis H)

Mit der novellierten EnEV, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurden die Anforderungen rund um den Energieausweis weiter verschärft. Zudem wurde eine Kategorisierung anhand von Buchstaben eingeführt, die gerade Nicht-Fachleuten die Bewertung der angegebenen Werte und Zahlen erleichtert. Sie reichen von A+ für energetisch optimierte Passivhäuser bis H für sehr schlecht wärmegedämmte Objekte.

Welcher Energieausweis für welche Immobilie?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen für Gebäude – den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für welche Immobilie welche Energieausweisart erstellt werden muss, zeigt Ihnen diese Grafik:

Erstellung eines Gebäude­energie­ausweises

Variante 1: Verbrauchsausweis - Wir ermitteln für Sie die Verbrauchsdaten, Sie lassen den Energieausweis extern erstellen

In dieser Variante erhalten Sie von uns zwei Formularbögen zum Ausfüllen: Den "Datenerhebungsbogen", den Sie als Vermieter ausfüllen müssen, und - falls zutreffend (bei weniger als 4 Wohneinheiten; siehe auch 2. Seite Datenerhebungsbogen) - das Formular "Einverständniserklärungen". Mit letzterem dokumentieren Sie jeweils das Einverständnis Ihrer Mieter zur Verbrauchsdatenabfrage.

Sobald uns die beiden notwendigen Formulare ausgefüllt vorliegen, werten wir für Sie die summierten Heizverbrauchswerte aus. Alle Einheiten des Objektes, ob Wohneinheit oder Gewerbeeinheit, werden hierbei berücksichtigt.

Es werden die Energieverbräuche der letzten drei Kalenderjahre ausgewertet und ihnen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten können Sie anschließend von einem externen Dienstleister den Energieausweis erstellen lassen.

Nachfolgend die Formularbögen als Download:

Alternativ können Sie die Bögen auch bei unseren Energieberatern im Kunden-Center an der Beethovenstraße in Papierform erhalten. Für die Ermittlung und die Dokumentation der Verbrauchsdaten veranschlagen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 Euro (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

Variante 2: Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf individuellen technischen Gebäudedaten, die Sie durch einen Experten ermitteln lassen können. Eine Auswahl bietet Ihnen unsere Liste der teilnehmenden Handwerksbetriebe.