Sonnenschirm

Lösungen für Post-EEG-Anlagen

Die Förderung für EEG-Altanlagen endet nach 20 Jahren

Zum 01.01.2021 endete für EEG-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, die Förderung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz.

Um einen Weiterbetrieb von ausgeförderten Anlagen zu ermöglichen, hat der Bundestag am 17.12.2020 ein Gesetzespaket beschlossen, wonach Anlagenbetreiber (falls sie nichts unternehmen) weiterhin Strom einspeisen können und hierfür von Ihrem Netzbetreiber eine Vergütung erhalten, und zwar bis 2027. Die Vergütung entspricht dem sogenannten Jahresmarktwert für PV-Anlagen (2020 betrug dieser 2,879 ct/kWh). Vom Jahresmarktwert darf der Netzbetreiber allerdings noch Vermarktungskosten in Höhe von ca. 0,4 ct/kWh abziehen.

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es mit Ihrer Anlage weitergehen soll?

Für unsere Kunden die ihre bestehende Anlage einfach weiterlaufen lassen wollen, haben wir extra einen "Sonnenschirm" aufgespannt, der im Vergleich zur o.g. gesetzlichen Regelung nur Vorteile bietet:

  • Wir garantieren Ihnen für die Jahre 2021 und 2022 eine Mindestvergütung in Höhe von 4 ct/kWh.
  • Sollte der Jahresmarktwert für Solaranlagen über 4 ct/kWh steigen (wovon wir aktuell nicht ausgehen), erhalten Sie automatisch eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwertes für PV-Anlagen.
  • Wir verzichten auf ein Vermarktungsentgelt in Höhe von ca. 0,4 ct/ kWh.
  • Wir verzichten auf die Grundgebühr für Ihren jetzigen Zähler.

Kontakt

Sollten Sie am "Sonnenschirm" interessiert sein, wenden Sie sich bitte an unsere Berater, um das weitere Vorgehen zu besprechen und um ein Vertragsangebot zu erhalten.