Alte Heizöltanks: Stilllegung und Entsorgung

Erst mit der Stilllegung endet die Prüfpflicht

Bei der Umstellung auf Erdgas empfiehlt sich die Stilllegung und gegebenenfalls Demontage eines zuvor genutzten Heizöltanks. Erdtanks und oberirdische Tankanlagen mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen während ihrer Nutzung in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Mit der die Stilllegung solcher Tanks erlischt diese Prüfpflicht, die Dokumentation erfolgt durch einen Sachverständigen. Anschließend kann die Tankanlage bei der sogenannten Unteren Wasserbehörde abgemeldet werden.

Heizöltank stilllegen und gegebenenfalls entsorgen

Die Stilllegung umfasst die Reinigung des Tanks, das Entölen und Entgasen sowie den Ausbau einer – bei einwandigen Tanks häufig vorhandenen – Kunststoffinnenhülle. Ist der Tank doppelwandig, wird die Leckflüssigkeit abgelassen und fachgerecht entsorgt. Soll der Tank vollständig entsorgt werden, wird er nach erfolgter und dokumentierter Stilllegung in transportfähige Teile zerlegt und fachgerecht entsorgt.

Job für Profis

Für die Durchführung der beschriebenen Maßnahmen empfehlen wir Ihnen qualifizierte Fachbetriebe nach § 19 I Wasserhaushaltsgesetz. Diese Betriebe verfügen über die Ausstattung und die Kenntnisse zur Entleerung von Tanks, zur fachgerechten Entsorgung von Heizölschlamm und zur Vergütung von Heizölrestbeständen. Eine Liste entsprechender Fachbetriebe finden Sie hier.

Beratung und weitere Informationen

Weitere Informationen sowie Beratung zur Tankentsorgung erhalten Sie über die Solinger Handwerksbetriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimainnung. 

Förderung bei der Umstellung

Die Entsorgung von Heizöltanks bei der Umstellung auf Erdgasheizungen wird von uns unterstützt – und zwar im Rahmen unseres Förderprogramms Klingen Plus:

Förderprogramm Klingen Plus