FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten

FAQs der Stadtwerke Solingen

Allgemein

Einzug/Anmeldung: Wie kann ich mich anmelden?

Nutzen Sie hierfür einfach unseren Service Umzug, An- und Abmeldung. Hier können Sie direkt einen unserer günstigen Sonderverträge auswählen oder sich zunächst in unserem Grundversorgungstarif anmelden.

Auszug/Abmeldung: Wie kann ich mich abmelden?

Nutzen Sie hierfür einfach das Online-Portal oder das hinterlegte Abmeldeformular.

Wann werden die Zähler ausgewechselt?

In der Regel gelten diese Zyklen:

  • Stromzähler alle 16 Jahre, wenn die Beglaubigungszeiten nicht verlängert wurden
  • Gaszähler alle 8 Jahre
  • Wasserzähler alle 6 Jahre

Den Zählerwechsel führt der jeweilige Netzbetreiber des Versorgungsgebietes durch (in Solingen die SWS Netze Solingen GmbH).

Wie bezahle ich am einfachsten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu bezahlen. Am einfachsten ist es, die Beträge im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Hierfür erteilen Sie uns zweckmäßigerweise ein SEPA-Lastschriftmandat.

Muss die Ab- bzw. Ummeldung am selben Tag erfolgen?

Nein, die An- und Abmeldung ist unabhängig voneinander und muss nicht am gleichen Tag erfolgen. Sie möchten dennoch beides gleichzeitig erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür einfach unseren Service Umzug, An- und Abmeldung.

Meine Partnerin/mein Partner ist aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Muss ich Sie hierüber informieren?

Wir sind dazu verpflichtet, das bisherige Vertragsverhältnis abzurechnen und eine Schlussrechnung zu erstellen. Bitte teilen Sie uns hierzu das Auszugsdatum und den Zählerstand mit. Im Anschluss werden wir unter Berücksichtigung der in Ihrem Haushalt lebenden Personen einen neuen Vertrag mit Ihnen abschließen. Sobald Sie uns die oben genannten Daten zur Verfügung gestellt haben (Kontaktmöglichkeiten), kümmern wir uns um alles Weitere.

Wo finde ich Informationen gemäß § 41 Abs. 3 EnWG zur Belieferung mit Strom und Gas?

Wir haben Ihnen zwei Informationsblätter als PDF-Download mit allgemeinen Informationen gemäß § 41 Abs. 3 EnWG zur Belieferung mit Strom und Gas zusammengestellt:

Abschläge (Abschlagsplan)

Was ist eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und wird mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Kann ich meine Abschlagsbeträge auch jeden zweiten Monat zahlen?

Nachdem unser Abschlagsverfahren vereinheitlicht und zugleich vereinfacht wurde, werden die Abschlagsbeträge automatisch monatlich berechnet. Alle Kunden der Stadtwerke zahlen elf monatliche Abschläge statt – wie bislang – sechs oder zwölf. Zudem enthält die Jahresabrechnung nur noch den Differenzbetrag aus den gezahlten Abschlägen und den tatsächlich angefallenen Energiekosten – und nicht mehr – wie bisher – auch die letzte Abschlagsrate. Das bringt zwei Vorteile für Sie: Sie haben sofort im Blick, wie viel Geld Sie zurückerhalten oder nachzahlen müssen. Gleichzeitig werden die Zahlungen gleichmäßiger über das Jahr verteilt, wodurch es sich leichter planen lässt.

Meine Abschlagsbeträge erscheinen mir zu hoch bzw. zu niedrig. Können Sie diese bitte senken bzw. erhöhen?

Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs. Sollten Sie erst kurze Zeit in der Lieferstelle Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den Zählerstand zum Ablesedatum mit. Wir werden mit diesen Daten die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und entsprechend ändern. Dies gilt auch, wenn sich Ihr zukünftiger Verbrauch gegenüber den Vorjahreswerten deutlich verringern wird. Für die Erhöhung der Abschlagsbeträge teilen Sie uns bitte formlos Ihren Wunschabschlagsbetrag mit oder nutzen Sie in unserem Online-Portal den Service "Abschlagsplanänderung" im Menü "Meine Verträge". Die Registrierung im Online-Portal ist für Sie kostenlos.

Wie hoch wird mein neuer Abschlag nach der Jahresrechnung?

Nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs die neue Abschlagshöhe. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge finden Sie auf der letzten Seite der Jahresabrechnung und im Online-Portal unter "Abschlagsplandetails".

Warum kann es bei einem Umzug direkt nach einer Heizperiode zu hohen Nachzahlungen kommen?

Auf Basis  des letzten Jahresverbrauches werden die voraussichtlichen Energiekosten in elf gleich hohe Abschläge geteilt, die monatlich gezahlt werden. Ein Kunde, der beispielsweise mit Strom oder Gas heizt, zahlt auch im Sommer die gleichen Abschläge, obwohl der Hauptverbrauch in der Heizperiode (von Oktober bis März) anfällt. Zieht ein Kunde direkt nach dieser Heizperiode aus und hat bis zu diesem Zeitpunkt weniger als 10 Abschläge eingezahlt, kann es zu einer entsprechend hohen Nachzahlung kommen.

SEPA-Lastschrift

SEPA-Mandat erteilen

Um uns ein SEPA-Mandat zu erteilen, füllen Sie bitte das interaktive PDF-Formular aus und senden es uns unterschrieben zu oder nutzen Sie unser Online-Portal:

Was ist neu mit SEPA?

Für den Euro-Zahlungsverkehrsraum gibt es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen zum Bezahlen mit der Einheitswährung Euro. Basis der neuen Regelungen ist die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC).

Was bedeutet SEPA für Ihre Zahlung bei den Stadtwerken?

Auch der Zahlungsverkehr mit den Stadtwerken muss umgestellt werden. Wenn Sie bisher unser bequemes Lastschriftverfahren genutzt haben, erfolgt die Umstellung auf die SEPA-Zahlungsweise ganz automatisch. Sie müssen nichts unternehmen. Die Fälligkeitsdaten bleiben unverändert und Ihr Konto wird wie bisher belastet – mit dem vereinbarten Betrag zum gewohnten Datum. Falls Sie Ihre Abschläge selbstständig überweisen, müssen Sie dies spätestens zum 1. Februar 2014 nach dem SEPA-Zahlverfahren durchführen.

Ab wann zahle ich meine Rechnungen/Abschläge bei den Stadtwerken Solingen mit SEPA?

Am besten nutzen Sie unser bequemes Lastschrifteinzugsverfahren. Die Umstellung auf SEPA übernehmen wir dann automatisch für Sie. Falls Sie Ihre Abschläge selbstständig überweisen, müssen Sie dies spätestens zum 1. Februar 2014 nach dem SEPA-Zahlverfahren durchführen. Ihre IBAN und BIC entnehmen Sie Ihrem Kontoauszug oder dem Online-Banking-Bereich.

Ich habe Ihnen eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt. Was ändert sich für mich?

Wenn Sie an unserem bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, erfolgt die Umstellung auf das SEPA-Zahlverfahren automatisch. Wir werden zu einem Stichtag vor dem 1. Februar 2014 Ihre bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat überführen. Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Information, wann wir die Umstellung vornehmen und ab wann das neue Zahlverfahren eingesetzt wird.

Was ist ein Lastschriftmandat?

Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat ersetzt die Einzugsermächtigung und das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat ersetzt den Abbuchungsauftrag. Im rechtlichen Sinne ist das Lastschriftmandat für den Zahlungsempfänger die Weisung, Beträge von dem angegebenen Konto mittels Lastschrifteinzug einzuziehen. Für die Bank des Zahlungspflichtigen ist das Lastschriftmandat die Anweisung, die Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen.

Was ist die IBAN?

Die IBAN ist eine internationale Kontonummer und ersetzt die bisherigen Kontonummern. Sie setzt sich in Deutschland aus 22 Stellen zusammen und enthält die Bankleitzahl, die bisherige Kontonummer, das Länderkennzeichen „DE“ sowie eine zweistellige Prüfziffer.

Sie erhalten Ihre IBAN bei Ihrer Bank. Die IBAN steht auch schon auf vielen Bankkarten, den Kontoauszügen und m Online-Banking-Bereich. Bestehende Kontonummern wandeln wir automatisch für Sie in die IBAN um.

Was ist der BIC?

Mit dem BIC (Bank Identifier Code) können Banken weltweit identifiziert werden. Er besteht aus maximal 11 Stellen und setzt sich zusammen aus dem Land, dem Banknamen sowie Informationen über Bankfilialen. Sie erhalten den BIC bei Ihrer Bank oder können diesen Ihrer Bankkarte, einem Ihrer Kontoauszüge oder dem Online-Banking-Bereich entnehmen. Die Bankleitzahlen wandeln wir automatisch für Sie in den BIC um.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Stadtwerke Solingen erhalten für die Teilnahme am SEPA-Zahlverfahren eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese teilen wir Ihnen zukünftig in der Kommunikation und bei Abbuchungen mit. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennung, die im ganzen SEPA-Raum gültig ist und uns als Lastschrifteinreicher zusätzlich identifiziert.

Was sind die Pflichtangaben für Zahlungsempfänger?

  • Name und Adresse
  • Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Die Mandatsreferenz, die Sie für jedes SEPA-Lastschriftmandat einzeln erhalten.

Was sind die Pflichtangaben für den Zahlungspflichtigen?

  • Name und Anschrift des Kontoinhabers
  • IBAN und BIC – diese Nummern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug
  • Unterschrift und Datum