Energieversorgungs­lage: Hilfsangebote und Informationen (FAQs)

Stadtwerke Solingen: An Ihrer Seite

Die aktuelle Energieversorgungslage macht vielen Menschen Angst. Um Sie zu unterstützen haben wir hier einige Informationen zusammengestellt, die wir sukzessive erweitern oder an die Gegebenheiten anpassen werden. Sie haben Fragen, die hier noch nicht beantwortet sind? Nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende der Seite. Wir nehmen uns dann Ihrer Frage an.

FAQs (Fragen und Antworten) zur Energie­versorgungslage

Aktuell: Energie­preisbremsen und "Dezemberhilfe"

Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom

Energiepreisbremsen

Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen verabschiedet. Diese tritt im März 2023 in Kraft, gilt dann aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar – bedeutet, dass im März die Entlastungsbeträge rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Hierüber erhalten Sie bis Ende Februar eine schriftliche Information. Gas-, Wärme- und Strompreisbremse werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Trotz der Preisbremsen lohnt es sich Gas, Wärme bzw. Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde Gas, Wärme oder Strom über diesen Anteil hinaus müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den regulären Preis aus dem Versorgungsvertrag bezahlen. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Gas- und Wärmepreisbremse

Während der gesamten Geltungsdauer von Januar 2023 bis Ende 2023 garantiert der Staat allen privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (Jahresverbrauch von max. 1.500 Megawattstunden Gas) einen Gasbruttopreis (inklusive Steuern und Abgaben) von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wärmekunden mit dem gleichen Verbrauchswert bezahlen 9,5 Cent brutto. Dieser Preis gilt aber nur für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches. Sollte mehr verbraucht werden, gilt für diesen Zusatzverbrauch die Tarife des Anbieters. Der jeweilige Grundpreis bleibt von der Gas- und Wärmepreisbremse unberührt, diese gelten nur für den Arbeitspreis.

Strompreisbremse

Die Preisbremse beim Strom für Privat- und Gewerbekunden funktioniert technisch genauso wie bei Gas: Für 80 % Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahres-Stromverbrauchs wird ein Preisdeckel von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde festgelegt. Allerdings liegt ein Großteil der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Solingen mit ihrem Tarif unter 40 Cent pro KWh, hier gilt dann der laufende Vertrag und die Deckelung kommt nicht zum Tragen. Kunden und Kundinnen, die einen neuen Sondervertrag mit uns abschließen, liegen überhalb der Schwelle und werden daher bei 40 Cent gedeckelt. Der jeweilige Grundpreis bleibt von der Strompreisbremse unberührt, diese gelten nur für den Arbeitspreis.

 

Ich bekomme im Januar oder Februar 2023 meine Jahresabrechnung. Ist hierbei bereits die Strom- und/oder Gaspreisbremse bereits berücksichtigt?

Nein. Die Strom- und Gaspreisbremse gelten zwar bereits ab Januar 2023, allerdings treten diese erst im März 2023 in Kraft. Daher sind diese in den Jahresabrechnungen, die im Januar oder Februar 2023 erstellt werden, noch nicht berücksichtigt. Sie erhalten nach März 2023 eine ab Januar 2023 rückwirkende Gutschrift.

"Dezemberhilfe" gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

An dieser Stelle möchten wir Sie über die sogenannte "Dezemberhilfe" nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) informieren.

Maßgeblich bedingt durch den Ukrainekrieg ist es zu erheblichen Kostensteigerungen der Energieversorgung gekommen, welche private Haushalte und Unternehmen schwer belastet. Eine effektive Möglichkeit zur Kostenminderung stellen zunächst Energieeinsparungen dar. Darüber hinaus soll die nun im EWSG geregelte Soforthilfe ("Dezemberhilfe") zu einer finanziellen Entlastung der Erdgaskunden beitragen. Der Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich in Höhe eines Zwölftels des (prognostizierten) Jahresverbrauchs zu dem am 1. Dezember 2022 geltenden Arbeitspreis; daneben soll der für den Monat Dezember 2022 geltende Grund- und/oder Leistungspreis erstattet werden. Anspruchsberechtigt sind einerseits – unabhängig von ihrem Jahresverbrauch – Haushaltskunden und Unternehmen, die über ein Standardlastprofil (SLP) beliefert werden, und andererseits Unternehmen, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) beliefert werden, mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas. Ferner sind unabhängig von ihrem Jahresverbrauch unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften anspruchsberechtigt. Soweit Erdgaslieferanten zu Entlastungszahlungen verpflichtet sind, haben diese einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Entlastung wird mithin aus Mitteln des Bundes finanziert.

Für die Umsetzung der Soforthilfe sieht das EWSG unterschiedliche Wege je Kundengruppe vor:

  • SLP-Kunden: Den Kunden, die über ein Standardlastprofil (SLP) beliefert werden (dies sind in der Regel die einmal jährlich abgerechneten Kunden, welche Abschlagszahlungen leisten), soll ein vorläufiger Erstattungsbetrag noch im Dezember 2022 zugutekommen. Dementsprechend muss diese Kundengruppe die Dezemberabschläge, d. h. die Abschlagsbeträge, die im Dezember fällig sind, nicht bezahlen, weder per Barzahlung noch Dauerauftrag. Bei vorliegenden Einzugsermächtigungen werden wir den Betrag nicht abbuchen. Sollten uns trotzdem Zahlungen erreichen, werden diese mit kommenden Abschlägen verrechnet, oder auf Wunsch des Kunden wieder ausgezahlt. Eine eventuelle Abweichung des vorläufigen gegenüber dem endgültigen Erstattungsbetrag wird in der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung ausgeglichen. Eine solche Abweichung kann sich unter anderem ergeben, da in der Regel 11 Abschläge im Jahr zu zahlen sind, nach den oben dargestellten gesetzlichen Vorgaben der endgültige Erstattungsbetrag jedoch ein Zwölftel des Jahresverbrauches beträgt.
  • RLM-Kunden: Die Kunden, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) beliefert werden (dies sind in der Regel die monatlich abgerechneten Kunden, die keine Abschläge leisten), erhalten den einmaligen Erstattungsbetrag mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, die den Monat Dezember 2022 umfasst. Diese Kundengruppe erhält ihren Erstattungsbetrag daher mit der Dezember-Rechnung gutgeschrieben. Diese erfolgt in aller Regel im Januar 2023.

Auch die Wärmekunden der Stadtwerke Solingen erhalten im Monat Dezember entsprechend EWSG eine Erstattung und werden zur konkreten Umsetzung dieser Soforthilfemaßnahmen schriftlich informiert.

Was muss ich tun, um die Dezembersoforthilfe zu bekommen?

Sie brauchen gar nichts zu unternehmen: Im Dezember buchen wir Ihren Abschlag für Gas nicht ab. Alle, die ihre Abschläge überweisen oder per Dauerauftrag zahlen, können diesen einmalig aussetzen. Auf Wunsch kann der Betrag zudem zurückerstattet werden. Falls Sie doch überweisen, entstehen Ihnen keine Nachteile: Der Betrag wird dann mit der Jahresendabrechnung verrechnet.

Die Kosten, die aus der Soforthilfe entstehen, übernimmt der Staat.

Wer erhält die Soforthilfe?

Haushaltskunden, sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden.

Ihr nutzt die Energiepreisbremsen doch nur, um die Preise weiter maßlos zu erhöhen!

In einigen Medien ist dieser Pauschalverdacht gegen Energieversorger erhoben worden, aber selbst der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) warnt vor einer solchen Verallgemeinerung: "Ein Pauschalverdacht gegen alle Energieanbieter verbietet sich", heißt es in einer vzbv-Presseinformation. Zugleich weist der vzbv darauf hin, "dass Preiserhöhungen grundsätzlich möglich sind und weiterhin möglich bleiben." Das wir – auch im Rahmen der Energiepreisbremsen – fair zu unseren Kundinnen und Kunden sind, zeigt sich an zwei Dingen:

  1. Die Stadtwerke Solingen hat die Anhebung der Gaspreise schon Anfang September 2022 kommuniziert, als von einer Gaspreisbremse noch gar nicht die Rede war. Später haben wir die Preise durch den Wegfall der ursprünglich geplanten Gasumlage nur noch nach unten korrigiert.
  2. Wir erhöhen die Strompreise zum 1. Januar 2023. Allerdings liegen die meisten Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Solingen mit ihrem Stromtarif dann immer noch unter den 40 Cent pro KWh, die die Bundesregierung als Strompreisbremse veranschlagt.

Sie sehen also: Unsere Verträge sind stets fair und am Marktpreis orientiert.

Hotline und schriftliche Anfragen: Wartezeiten

Bitte beachten Sie: Die Stadtwerke Solingen erhalten derzeit sehr viele Anfragen zu diesen Themen. Es kann daher sowohl an unserer Hotline als auch in Bezug auf die Beantwortung schriftlicher Anfragen zu längeren Wartezeiten kommen.

Was ist eigentlich der EU-Gaspreisdeckel und wie beeinflusst der mich?

Die EU-Energieminister haben sich am 19. Dezember 2022 auf einen Gaspreisdeckel für den Großhandel in allen Mitgliedsländern geeinigt. Der Deckel kann ab einem Preis von 180 Euro pro Megawattstunde ausgelöst werden. Das entsprechende Gesetz gilt ab dem 15. Februar 2023. Zum Vergleich: Ende Dezember lag der Gaspreis an der europäischen Energiebörse bei 110 Euro pro Megawattstunde, der Höchststand von 340 Euro pro Megawattstunde wurde im August 2022 erreicht. Die Bundesregierung hatte lange für eine möglichst hohe Obergrenze gestritten. Hintergrund war, dass die Versorgungsicherheit gefährdet werden könnte, wenn Lieferanten ihr Gas in anderen Weltregionen zu höheren Preise verkaufen. Das Vorhaben gilt nur für Großkunden, die am Börsenhandel teilnehmen. Endverbraucher werden, anders als bei der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse der Bundesregierung, nur indirekt beeinflusst.

Allgemein und Energie sparen

Bundeswirtschaftsministerium ruft zweite Stufe des Notfallplans Gas aus

Gemäß des Notfallplans Gas besteht weiterhin die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgerufene so genannte Alarmstufe Gas (Erklärung siehe unten), so dass nach wie vor die Gefahr einer Gasnotfalllage besteht.

Derzeit wirkt sich die Veranlassung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas durch das BMWK nicht auf die Versorgungslage in Solingen aus ‒ Solingen wird weiterhin ausreichend mit Gas versorgt. Allerdings ist klar: Gas muss eingespart werden. Die Alarmstufe ist ein deutliches Signal an alle Gasverbrauchenden Energie zu sparen, um im Winter 2022/2023 ausreichend Energie zur Verfügung zu haben.

Versorger haben durch das Energiesicherungsgesetz bei einer deutlichen Verknappung der Gasmenge die Möglichkeit, unliebsame Preissteigerungen kurzfristig an ihre Kunden weiterzugeben. Nun liegt es an der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu entscheiden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Quelle: BMKW: Pressemitteilung "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet" (23.06.2022).

"Notfallplan Gas" ‒ was ist das?

"Notfallplan Gas" ‒ was ist das?

Mit dem Notfallplan Gas sind Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung in einer Krisensituation geregelt. Der Notfallplan sieht drei Stufen vor, abhängig davon, wie deutlich der Eingriff des Staates ist. Leitlinie für diesen Plan ist die europäische Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung. Was beschreiben die einzelnen Warnstufen?

Stufe 1: Frühwarnstufe Gas

In der Frühwarnstufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen. Das Team besteht aus Vertretern von Behörden und Energieversorgern. Gasversorger und Netzbetreiber werden dazu verpflichtet, dieses Team regelmäßig über die jeweilige Situation zu informieren. Zu dieser Zeit beobachtet der Staat ausschließlich die sich verändernde Lage ‒ er muss noch nicht aktiv eingreifen. Denn Gashändler, Netzbetreiber etc. leiten die am Markt üblichen Schritte ein, wie der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergien.

Stufe 2: Alarmstufe Gas

Setzt die Bundesregierung die Alarmstufe in Kraft, hat sich deutschlandweit die Versorgung mit Gas verschlechtert. Dies ist aktuell der Fall. Durch diese Eskalation wird festgestellt, dass eine ungewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas oder eine Minderung der Gasversorgung vorliegt. Trotz allem ist der Markt in dieser Phase noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Auch hier wird der Staat noch nicht eingreifen.

Stufe 3: Notfallstufe Gas

Die Bundesregierung kann danach sogar die Notfallstufe ausrufen, falls die Maßnahmen der ersten beiden Stufen nicht ausreichten, die Situation am Markt zu entschärfen oder die Versorgungssituation langfristig zu entschärfen. Jetzt greift der Staat in die Gasverteilung ein und die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Sie teilt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern das Gas den Verbrauchsgruppen zu. Dabei gibt es bestimmte Gruppen, die gesetzlich besonders geschützt sind und möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen sind. Dazu zählen Haushalte, soziale Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser sowie Gaskraftwerke, die die Wärmeversorgung von Haushalten übernehmen.

Alarmstufe Gas ‒ Was machen die Stadtwerke Solingen?

Versorgungsszenarien und auch -risiken einzuschätzen, gehört zu unseren ständigen Aufgaben. Diese Bewertung haben wir selbstverständlich seit Beginn des Krieges in der Ukraine intensiviert. Die Aktivierung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas durch das BMWK macht eine kontinuierliche Neubewertung der Lage notwendig, auch wenn sich noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgungslage in Solingen zeigen.

Wie gut ist Deutschland derzeit versorgt?

Gegenwärtig ist die Gasversorgung in Deutschland gut, weil die wegfallenden russischen Kontingente durch Gaslieferungen aus anderen Quellen kompensiert werden können. Nationale und europäische Gremien haben die Situation weiterhin kontinuierlich im Blick, denn die Lage ist weiterhin angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur berichtet über die aktuelle Lage der Gasversorgung unter www.bundesnetzagentur.de.

Energie sparen ‒ Wie geht das?

Wir alle sollten Energie sparen, damit wir gut durch den Winter kommen: Fenster richtig auf: fünf- bis zehnminütiges Stoßlüften hilft im Winter am besten, um beim Heizen zu sparen. Leichtes Kipplüften hingegen treibt die Wärme aus der Wohnung und beim Nachheizen wird zusätzliches CO2 erzeugt. Damit Heizkörper ordentlich Wärme abstrahlen können, gehören Möbelstücke mit Abstand daneben. Wer hat, sollte nachts seine Rollläden herunterlassen, das speichert Wärme bis zum nächsten Tag. Viele weitere nützliche Informationen finden Sie in unseren Energiespartipps.

Soll ich mir schonmal eine Heizung (Strom) kaufen?

Unser Strompreis liegt deutlich über dem Gaspreis. Wenn Sie als Kundin oder Kunde eine elektrische Heizung anschaffen, um diese statt der Gasheizung zu nutzen, bedeutet das extreme Kosten für Sie. Außerdem: Sollten im Herbst/Winter viele zusätzliche Stromheizungen genutzt werden, würde voraussichtlich das Stromnetz stark belastet. Es könnte also zu einem Blackout kommen, der wesentlich schwerwiegendere Folgen für Deutschland hätte. Als Haushaltskunde gehören Sie zu den besonders geschützten Kunden in einer Gasmangellage. Es ist also nicht sehr wahrscheinlich, dass Sie im Winter kein Gas zum Heizen oder Kochen bekommen. Wenn Sie sich vorbereiten wollen, dann sparen Sie bereits jetzt Gas und Strom ein. Das ist gut für Ihren Geldbeutel, sorgt dafür, dass die Börsenpreise nicht weiter steigen, und hilft der deutschen Wirtschaft. Denn Industriebetriebe und Unternehmen gehören nicht zu den geschützten Gaskunden und müssten bei einer Gasmangellage ggf. abgeschaltet werden.

Gaspreis und Finanzierung

Warum ist Gas so teuer geworden?

Hintergrund sind die massiv gestiegenen Preise an der Energiebörse: Bereits im Jahr 2021 sind die Börsenpreise für Gas regelrecht explodiert. Gleichzeitig wurden die Gasspeicher in 2021 nicht so gut gefüllt, wie in den Vorjahren. Dann kam der Krieg in der Ukraine dazu. Auch wenn wir, aufgrund unserer vorsichtigen Eindeckungsstrategie, schon in den vergangenen Jahren Gas für das laufende Jahr eingekauft haben, schlagen sich die hohen Kosten aus 2021/2022 durch. Zudem müssen wir die schwankenden Verbräuche mit Energieeinkäufen am überhitzten Spotmarkt ausgleichen. Börsenpreise wie in 2020 sind derzeit nicht in Sicht.

Eine kurze Animation dazu finden Sie in unserem Video "Warum steigen die Gaspreise?".

Was wird Gas in Zukunft kosten?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Strom- und vor allem Gas-Preise langfristig nicht auf Preisen wie vor der Krise fallen. Aufgrund der Marktsituation werden auch wir unsere Preise sukzessive nach oben anpassen müssen. Wir können derzeit aber noch nicht beziffern, in welchem Umfang und wann Preise angepasst werden. Mit den Energiepreisbremsen versucht die Regierung derzeit, die Situation von Haushalten und Unternehmen zu entspannen.

Nicht nur Lebensmittel, auch Energie wird teurer. Wie soll ich meine Gasrechnung bezahlen?

Wir wissen, was es für viele Haushalte in Solingen bedeutet, wenn die Preise überall gleichzeitig steigen. Darum stellen wir vielfältige Informationen rund ums Energiesparen zur Verfügung. Auch helfen wir unter bestimmten Voraussetzungen mit Ratenzahlungen oder Stundungen, um besondere Härten auszugleichen. Deshalb: Handeln Sie sofort, wenn Sie eine Rechnung oder einen Abschlag nicht bezahlen können: Melden Sie sich sofort in unserem Kunden-Center und klären Sie die Situation mit einem unserer Kollegen oder einer Kollegin. Wir finden einen gemeinsamen Weg mit Ihnen!

Ratenzahlung oder Stundung

Wenn Sie eine Rechnung oder einen Abschlag nicht bezahlen können, sollten Sie sofort handeln. Sprechen Sie unser Kunden-Center an. Unter gewissen Bedingungen können wir Ihnen eine Ratenzahlung oder Stundung anbieten. Beachten Sie aber bitte: Eine Stundung macht nur dann Sinn, wenn Sie in der Zukunft einen größeren Zahlungseingang erwarten, so dass Sie zum vereinbarten Zeitpunkt die finanziellen Möglichkeiten haben, Ihre aufgelaufenen Schulden zu bezahlen. Denn eine Stundung bedeutet immer nur eine Fristverlängerung. Bitte beachten Sie, dass wir einem Wunsch nach Ratenzahlung nur folgen können, wenn Ihr Anschluss noch nicht gesperrt worden ist. 

Werden die Stadtwerke Solingen bankrottgehen? Wenn ja, was passiert dann?

Angesichts hoher Preise und großer Schwankungen auf den Strom- und Gasmärkten haben einige Stadtwerke Liquiditätsprobleme. Das Land NRW hat daher einen Schutzschirm in Höhe von fünf Milliarden Euro aufgespannt. Die Stadtwerke Solingen sind aber finanziell stabil und voraussichtlich nicht auf Hilfe angewiesen.

Soll ich meinen monatlichen Abschlag nach oben setzen?

Definitiv ist es eine gute Idee, den Abschlag für Strom und Gas nach oben zu setzen. Nutzen Sie dafür gerne jederzeit unser kostenloses Online-Portal oder unsere Telefon- oder E-Mail-Kontakte. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter: 0800 2345 344. Auch für die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters bietet es sich an, die Abschläge zu erhöhen.

Beratungsangebote in Solingen

Was passiert, wenn ich Zahlungsprobleme bekomme?

Lokale Hilfsangebote bei Zahlungsproblemen

Für Menschen in sozialen Notlagen gibt es in Solingen verschiedene kostenfreie Hilfsangebote. Scheuen Sie sich nicht, diese Angebote im Bedarfsfall in Anspruch zu nehmen.

Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Solingen

Bei Energieschulden/Härtefallsituationen können sich unsere Kundinnen und Kunden an die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Solingen wenden. Es besteht eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Solingen.

Schuldnerberatung Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Solingen

Das Angebot der Schuldnerberatung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Solingen und ist kostenlos.

Sozialamt der Stadt Solingen

Wenn Sie bereits Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt der Stadt Solingen beziehen, ist Ihre Sachbearbeiterin, ihr Sachbearbeiter der richtige Ansprechpartner. Er kann Sie informieren, ob Ihre Energieschulden ggf. vom Amt übernommen werden.

Jobcenter in Solingen

Miete, Nebenkosten und Heizkosten für eine angemessene Wohnung werden vom Jobcenter übernommen, sofern Sie hilfebedürftig sind. Wenn Sie bereits Geld vom Jobcenter Solingen bekommen, sprechen Sie bitte Ihren dortigen Ansprechpartner an. Er kann Sie zu den nötigen Schritten beraten.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Die Verbraucherzentrale NRW bietet eine kostenlose Beratung an, wenn Sie Ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können oder Ihnen eine Sperrung droht. Allerdings müssen Sie dafür die Beratungsstelle Solingen aufsuchen:

Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Solingen
Werwolf 2
42651 Solingen
Telefon: 0212 226576 - 01
https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/solingen

Energieberatung, Förderprogramm und Strommessgerät

Oft sind es die kleinen Dinge, die dafür sorgen, dass wir Energie verschwenden. Nutzen Sie unsere Energieberatung bei den Stadtwerken Solingen. Unser Kollege Andreas Hugo bespricht mit Ihnen Maßnahmen, die Ihnen helfen, Energie einzusparen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Heizanlage austauschen möchten. Hier gibt es auch einige Fördermöglichkeiten, z. B. das Klingen Plus Förderprogramm der Stadtwerke Solingen. Oder leihen Sie sich bei uns ein Strommessgerät. Damit können Sie energieintensive Geräte in Ihrer Wohnung ausfindig machen und ggf. ersetzen.

Erdgas-Versorgungs­sicherheit in Solingen

Muss ich im Winter frieren?

Über den Sommer konnte Deutschland die vorhandenen Gasspeicher gut füllen. Auch die immer wieder warme Witterung hilft, den Gasverbrauch zu begrenzen. Wir sehen aber, dass bei frostigen Temperaturen der Verbrauch direkt in die Höhe schnellt. Sollte es zur Ausrufung einer Notfallstufe Gas kommen, dann sind Privatkunden und Krankenhäuser etc. nach dem aktuellen Stand besonders geschützt. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass Sie im kommenden Winter frieren müssen. Trotzdem gilt, dass wir alle (Haushalte und die Industrie) so viel Gas (und auch Strom) wie möglich einsparen sollten: Das senkt die Preise und die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einer kritischen Mangelsituation kommt.

Woher kommt das Solinger Gas?

Die Stadtwerke Solingen beziehen ihren Gasbedarf von mehreren Großhandelspartnern in verschiedenen Chargen. So können wir unser Einkaufsrisiko streuen und ein fairer Partner für Sie sein. Die Stadtwerke Solingen beziehen L-Gas, eine Gasqualität, die vor allem in den Niederlanden gewonnen wird. Allerdings ist die Gasförderung in den Niederlanden in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Deshalb nutzen wir auch andere Herkunftsländer. Das dort geförderte H-Gas wird dann auf L-Gas konvertiert. Der Preis für Gas bildet sich am Markt über Angebot und Nachfrage, die Herkunft spielt dabei keine Rolle. Bei einer Verknappung des Angebots (bspw. aufgrund eines Lieferstopps aus Russland) würde der Preis am Markt vermutlich weiter steigen.

Wie entwickeln sich die Gaspreise in Solingen?

Die hohen Gaspreise haben bereits 2021 – also vor dem Krieg Russlands in die Ukraine – deutlich angezogen. Diese Tendenz wird auch nach Beendigung des Krieges weiter bestehen. Deutlich vor der physischen Lieferung kaufen wir immer wieder Teilmengen in definierten Abständen ein. Unser Verkaufspreis bildet sich daher aus einer Mischung von Verträgen mit unterschiedlichen Abschlussterminen und mit geringeren und höheren Preisen. Das heißt, auch bei sinkenden Marktpreisen werden wir weiterhin hochpreisige Chargen in unserem Einkaufsvolumen haben. Zudem bewirtschaften wir die Mengenschwankungen (z. B. witterungsbedingte Abnahmeschwankungen) auf Grundlage der jeweils aktuellen Börsenpreise. Daher ist eine konkrete Aussage, wie stark sich unser Verkaufspreis mittelfristig ändert, nicht möglich. Von einer Preissenkung auf ein Niveau von 2020 ist in den nächsten Jahren nicht auszugehen.

Gibt es Alternativen zu russischem Gas?

Der Wegfall des russischen Gases hat uns nicht so schwer getroffen, wie befürchtet. Durch den Bau von LNG-Terminals, der Belieferung durch andere Länder und dem Ausbau der erneuerbaren Energien konnte Deutschland den Wegfall ausgleichen. Auch noch bleibt Erdgas wichtig für die Energieversorgung. Deshalb muss der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland deutlich vorangetrieben werden. Wir übernehmen in Solingen die Verantwortung für diese Aufgabe.

Können die Stadtwerke Solingen die Belieferung mit Gas und Strom garantieren?

In der jetzigen Lage kann Keiner die Belieferung garantieren. Privatkunden sind aber besonders geschützt. Daher gibt es von Seiten der Regierung entsprechende Regelungen z. B. zu der Gasmangellage (siehe Notfallplan Gas) und die dringenden Aufrufe zum Gas und Strom sparen. Denn nur, wenn wir alle Gas und Strom sparen, werden wir gut durch diesen und den nächsten Winter kommen.

Andere Anbieter nehmen keine Kunden für Gas mehr auf, ist das bei den Stadtwerke Solingen auch so?

Als Grundversorger für Solingen sind wir als Stadtwerke verpflichtet, Solinger Bürgerinnen und Bürger zu versorgen, wenn sie z. B. von ihrem bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt werden (können). Das haben wir im Frühjahr bereits bei Gas.de umgesetzt. In Solingen nehmen wir aber auch weiterhin Kunden in die Sonderverträge auf.

Gaslage: Lieferstopp oder Rationierung

Kann Gas für Haushalte rationiert werden?

Rationierungen für Haushalte sind technisch nicht möglich. Wenn im Rahmen einer Gasmangellage nicht genügend Gas für alle da ist, entscheidet die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler wie zu handeln ist. Der Netzbetreiber handelt dann lediglich auf Anweisung der Bundesnetzagentur.

Den Ausschlag gibt zunächst die Netztechnik: Abschaltungen sind die letzten Mittel, wenn nicht mehr genügend Gas für alle Anwendungen vorhanden ist und die Versorgung in Gänze gefährdet ist. Dabei gilt: Zuerst würden große Verbraucher wie die Industrie abgeschaltet. Privathaushalte sind geschützte Kunden und werden zunächst weiter versorgt (s. o.). Eine detaillierte vorgegebene Abschaltreihenfolge gibt es nicht - auch nicht für Industrieunternehmen.

Grundsätzlich und insbesondere im Ernstfall gilt aber nach wie vor der Aufruf der Bundesnetzagentur sowie des Netzbetreibers, den Verbrauch zu reduzieren. Wird das Gas knapp, sollen Privathaushalte freiwillig ihren Verbrauch noch mehr reduzieren, sodass insgesamt die Versorgung länger erhalten bliebe. Die Industrie wiederum könnte ihren Produktionsprozess an die vorgegebene, reduzierte Gasmenge anpassen und so einen Beitrag leisten, um die Privathaushalte vor einem Ausfall der Versorgung zu schützen.

Lässt sich die Gasversorgung nach einer Abschaltung problemlos wieder einschalten?

Sobald die Ventile der Pipelines geschlossen werden, kommt kein neues Gas mehr nach. Das bereits nach Deutschland transportierte Gas „steht” dann in der Leitung – quasi wie bei einem Speicher. Weil kein Gas mehr nachfließt, zugleich jedoch weiter Gas verbraucht wird, baut sich der Druck in der Leitung langsam ab – sofern die Netzbetreiber keine Gegenmaßnahmen ergreifen.  

Insgesamt würde bei einem Lieferstopp der Druck sowohl in den vorgelagerten Netzen der Fernleitungsnetzbetreiber (quasi den Autobahnen) als auch in den nachgelagerten Netzen der Verteilernetzbetreiber (quasi den Land- und Kreisstraßen) langsam zu sinken beginnen.  

Deswegen müssen beide Maßnahmen ergreifen. Während Händler die Flexibilitätspotenziale auf der Beschaffungsseite ausschöpfen und sich bei Lieferausfällen um die Beschaffung von Ersatzmengen bemühen, können auch die Netzbetreiber verschiedene Maßnahmen ergreifen: von der engen Abstimmung über die Optimierung der Lastflüsse im Netz bis zum Absenken des Drucks in den Netzen. Abschaltungen sind das letzte Mittel.  

Wenn es zu Abschaltungen kommen muss, ist es nicht leicht, die Versorgung wiederherzustellen. Die Netzbetreiber müssten beim Wiederanfahren ihrer Netze verschiedene technische Faktoren berücksichtigen: etwa den Druck oder unterschiedliche Steuerungs- und Sicherungsgeräte, z. B. Absperrventile oder Gasmangelsicherungen in Gasdruckregelgeräten. Daran schließen sich auch die praktischen Möglichkeiten zum Wiederanfahren an: Manche Verbraucher lassen sich automatisch wieder versorgen. Andere müssen manuell von einem Techniker wieder ans Netz genommen werden – sprich: Installateure müssten die Gasanlage des Kunden wieder in Betrieb nehmen. Aus diesen Gründen wäre die Zeitspanne, in der die Versorgung wieder wie gewohnt hergestellt werden kann, von Ort zu Ort verschieden und kaum vorab zu bestimmen.  

Weiterführende Informationen: https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/presse/pressematerial/gasversorgung-in-deutschland

Gibt es im Fall eines Lieferstopps regionale Unterschiede bei der Gasversorgung (Ost-West-Unterschied)?

Ja. Wenn nicht mehr genug Gas ankommt, wären voraussichtlich die Bundesländer/Menschen im Osten und dann im Süden Deutschlands zuerst betroffen. Grund sind die Struktur unserer Netze, Hydraulik und die Fließrichtung des Gases: LNG-Gas gelangt vor allem noch aus den Häfen im europäischen Ausland (z. B. Rotterdam) nach Deutschland und damit zuerst in den Westen. Mit dem weiteren Aufbau eigener LNG-Terminals in Deutschland würde dann zunächst die anschließenden Bundesländer versorgt, bis das Gas weiter in den Süden geleitet werden kann.

Was ist mit den Kunden in sogenannten L-Gas-Netzen, so wie in Solingen? Wären diese auch von einem Lieferstopp betroffen?

Bei einem kompletten Lieferstopp wären die Versorgung eingeschränkt - sowohl in den Gebieten mit H-Gas als auch in den Gebieten mit L-Gas.  

Zu den Gründen: In Deutschland gibt es zwei Arten von Erdgas und dementsprechend auch zwei getrennte Netze und getrennte Speicher:

  • L-Gas in L-Gas-Netzen: Das niederkalorische (low caloric) Gas hat einen vergleichsweise geringen Brennwert und Energiegehalt. Es stammt aus Deutschland und den Niederlanden.
  • H-Gas in H-Gas-Netzen: Das hochkalorische (high caloric) Gas hat einen höheren Brennwert und Energiegehalt. Es stammt unter anderem aus Russland und Norwegen.  

Theoretisch könnten unsere Leitungen und Netzkomponenten zwar beide Gase transportieren. Praktisch ist das jedoch aus zwei Gründen nicht möglich:

  • Erstens geben die Geräte und Anlagen zur jeweiligen Gasanwendungen in Häusern, Gewerbe und Industrie den Ausschlag. Sie erfordern jeweils bestimmte brenntechnische Eigenschaften vom Gas und dementsprechend eine Unterscheidung zwischen L-Gas und H-Gas. Ein Industriebetrieb, der H-Gas nutzt, kann also nicht per Knopfdruck auf L-Gas umsteigen.
  • Zweitens sind wir mitten im Umstieg von L-Gas auf H-Gas bis 2030 (s. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/UmstellungGas/start.html). Dieser Umstieg ist notwendig, weil zum einen die L-Gas-Quellen in Deutschland versiegen. Zum anderen steigt die Erdbebengefahr in den Niederlanden. Groningen, Europas größtes Erdgasvorkommen, muss die L-Gas-Produktion bereits sukzessive herunterfahren. Etwas überspitzt formuliert: Beim L-Gas hat Mutter Natur bereits einen natürlichen Lieferstopp verhängt.

L-Gas wird deshalb heute schon in großen Mengen aus H Gas konvertiert, sodass auch die Preise für L Gas genauso gestiegen sind, wie für H Gas.

Gasspeicher und LNG-Terminals

Wie lange halten die Speichervorräte?

Wie lange die Vorräte in den Speichern halten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel die technischen Herausforderungen der Netze beim Gastransport, mögliche Solidaritätsbitten aus anderen EU-Ländern und natürlich der Verbrauch. Dessen Höhe wird ebenfalls von verschiedenen Faktoren beeinflusst: von den Temperaturen bis zum Verhalten aller Verbraucher.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger bewusst weniger Gas verbrauchen und z. B. ihre Heizung ein paar Grad nach unten regeln, halten die Gas-Vorräte länger. Gleiches gilt für die Industrie: Betriebe, die ihre Energieeffizienz-Potenziale ausschöpfen oder auf Bitten der Netzbetreiber oder auf Anordnung der Bundesnetzagentur weniger verbrauchen, sorgen ebenfalls dafür, dass die Vorräte in den Speichern länger halten.
Speicher werden grundsätzlich über den Sommer hinweg gefüllt und im Winter geleert. Je mehr Gas wir diesen Winter ausspeichern müssen, umso schwieriger wäre es, die Speicher im Sommer wieder zu füllen.

Theoretisch bzw. rechnerisch könnte Deutschland sich bei vollen Speichern und einem Verbrauch auf mittleren Jahresniveau einige Monaten allein aus den Speichern versorgen. Praktisch bzw. physikalisch ist eine belastbare und verlässliche Prognose wegen der Vielzahl an Variablen nicht möglich. Definitiv lässt sich jedoch sagen, dass die deutschen Gasspeicher einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa leisten.

Es wurde viel von Mindestfüllständen bei Speichern geredet. Konnte man nicht einfach die Speicher zu 100 Prozent füllen?

Das Speichervolumen besteht aus dem sogenannten Arbeits- und Kissengas. Das Arbeitsgas ist für den Verbrauch bestimmt. Es wird also ein- und ausgespeichert und macht das Gros des Speichervolumens aus. Das sogenannte Kissengas hat einen deutlich kleineren Anteil am Speichervolumen, muss allerdings permanent im Speicher bleiben: Als Puffer sichert Kissengas nämlich konstant den physikalisch notwendigen Mindest-Druck im Speicher, wodurch es technisch möglich ist, Gas ein- oder ausspeichern zu können. Deswegen brauchen Betreiber also stets selbst diesen kleinen Puffer an Kissengas in ihrem Speicher. Mit den Ende November fast 100% gefüllten Gasspeichern haben wir ein großes Zwischenziel erreicht. Nun arbeiten wir alle gemeinsam daran, am 1. Februar noch ein Speichervolumen von 40 Prozent zu haben.

Fazit: Das Volumen der Speicher wird also bereits optimal genutzt.

Kommen wir über den Winter, wenn die Speicher zu 100 Prozent gefüllt sind, oder brauchen wir zusätzlich Gas von anderen Lieferanten?

23 Milliarden Kubikmeter Fassungsvolumen der Speicher auf der einen Seite und ein Jahresverbrauch von 86,5 Milliarden Kubikmeter (Quelle: Statista 2020) auf der anderen Seite.

Zur Beantwortung der Frage entscheidend ist, wieviel Erdgas aus anderen Importländern zur Verfügung steht und wie hoch der Gasverbrauch, also die Nachfrage von Privathaushalten und Industrie in Deutschland ist. Privathaushalte machen im Durchschnitt 31 Prozent unseres Gasverbrauchs aus – insbesondere fürs Heizen. Deshalb schwankt die Nachfrage über die Jahreszeiten stark: Im Sommer verbrauchen Privathaushalte wenig, im Winter naturgemäß viel.

In der kalten Jahreszeit fließen gut zwei Drittel unseres gesamten Gasbedarfs durch die Leitungen. Dementsprechend findet sich in den Händen der Verbraucherinnen und Verbraucher auch der stärkste Hebel: Sie können die Folgen eines Gasembargos oder -lieferstopps erheblich mildern, wenn sie freiwillig ihren Verbrauch reduzieren. Jeder eingesparte Kubikmeter Gas hilft.

Mieter und Vermieter

Woran erkenne ich als Mieter, ob ich mit Gas heize und meine Warmwasserversorgung auf Gas basiert?

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Gas beziehen oder wie bei Ihnen geheizt wird, hilft ein Blick in die Nebenkostenabrechnung oder fragen Sie den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

Ist mein Vermieter verpflichtet, mir frühzeitig einen Hinweis zu geben, wenn meine Abschläge nicht ausreichen, um meine Rechnung zu bezahlen?

Höchstwahrscheinlich werden die Energiepreise weiter steigen. Wer eine wahrscheinliche, hohe Nachzahlung vermeiden will, sollte, wenn möglich, dringend seine Abschlagszahlungen, also seine Betriebs-/Nebenkostenvorauszahlungen, erhöhen.  

Das empfehlen auch Mietervereine. Vermieter wiederum können ihren Mietern eine Erhöhung der Abschläge nur empfehlen. Das Heft des Handelns haben also die Mieter selbst in der Hand.

Energiepreis der Stadtwerke Solingen

Wer kann sich das noch leisten?

Uns ist bewusst, dass sich gerade Rentner oder Haushalte mit kleinem Einkommen große Sorgen machen und manchmal nicht mehr wissen, wie es finanziell weitergehen soll. Wir haben daher in diesen Fragen und Antworten auch eine Rubrik "Beratungsangebote in Solingen" integriert, an wen Sie sich in einer solchen Situation wenden können. Wir selber bieten im Bedarfsfall Ratenzahlungen an, bitte kommen Sie beizeiten auf uns zu. Nutzen Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema Energiesparen.

Warum bezeichnen die Stadtwerke Solingen eine Gaspreiserhöhung von 40 bis 45 % als moderat?

Natürlich ist eine Preiserhöhung in dieser Größe der viel. Im Vergleich zu Erhöhungen anderer Gasversorger ist sie aber noch moderat. Wenn Sie einmal auf einer Energievergleichsbörse nachschlagen, sehen Sie, dass nur wenige Versorger noch Angebote für Gas machen. Diese Angebote beginnen für einen Gasverbrauch von 20.000 kWh bei einem Abschlag von über 375 Euro/Monat. Die Stadtwerke Solingen rufen ab dem 1. November für diesen Gasverbrauch einen monatlichen Betrag von 271 Euro auf. Auch bei kleinen Wohnungen (ca. 40 qm und einem Verbrauch von 5.400 kWh) haben Sie bei den Stadtwerken Solingen monatliche Kosten von 75 Euro im Sondervertrag. Ein entsprechender Sondervertrag über eine Energievergleichsbörse würde Sie derzeit ab 110 Euro/Monat kosten (Status: Oktober 2022).

Die Gasspeicher sind doch gut gefüllt, warum werden dann die Preise erhöht?

Ja, glücklicherweise haben wir es in Deutschland geschafft, die Gasspeicher gut zu füllen. Allerdings musste auch Trading Hub Europe (die zuständige Organisation) das gespeicherte Gas zu teuren Konditionen an der Energiebörse einkaufen. Der Verkauf aus den Speichern erfolgt zu den aktuellen Marktpreisen.

Warum müssen die Stadtwerke Solingen die Beschaffungspreise an die Kundinnen und Kunden weiterreichen?

Grundsätzlich gilt: Würden wir die Beschaffungspreise nicht an unsere Kundinnen und Kunden weiterreichen, gäbe es für uns keine Möglichkeit, die daraus folgenden Verluste zu kompensieren. Was bedeuten würde, dass die Stadt Solingen uns stützen müsste und damit selbst in finanzielle Probleme käme.

Durch die Energiepreisbremsen hat der Staat aber eingegriffen. Die Differenz zwischen den gedeckelten Kosten unserer Kundinnen/Kunden und unseren Preisen bezahlt jetzt der Staat – und damit wir alle über unsere Steuern.

Was ist mit meiner Jahresendabrechnung? Muss ich mit großen Nachzahlungen rechnen?

Nein, wir haben schon bei den vergangenen Preisanpassungen die monatlichen Abschläge erhöht, so dass keine großen Nachzahlungen auf unsere Kundinnen und Kunden zukommen sollten. Das werden wir auch bei allen anderen ggf. anstehenden Preiserhöhungen umsetzen. Es erhöhen sich also ausschließlich die Abschläge.

Ihr seid mir zu teuer. Soll ich mir besser einen anderen Versorger suchen?

Alle Versorger haben derzeit mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Aus diesem Grund bieten viele Versorger derzeit gar keine Energieverträge mehr an oder nur solche für Neukunden zu einem erhöhten Preis.  Wenn Sie bei uns Bestandskunde sind, sind Sie bestens abgesichert. Selbstverständlich ist es aber Jedem freigestellt, einen neuen Versorger zu suchen.

Warum wird der Strom teurer?

Strom wird in Deutschland auch in Gaskraftwerken produziert, deshalb bewegt sich der Strompreis parallel zu den Gaspreisen. Am 1. Januar 2023 mussten leider auch wir die Strompreise nach oben anpassen.

Eine kurze Animation dazu finden Sie in unserem Video "Warum steigen die Strompreise?".

Die Stadtwerke Solingen haben doch immer gesagt, dass sie billig eingekauft haben. Wieso jetzt die Preisanpassung?

Wir kaufen vor allem langfristig über mehrere Jahre Energie ein. Das heißt, dass wir einen Teil des Gases oder des Stroms für 2023 in den noch günstigen Jahren vorher eingekauft haben. Einen weiteren Teil mussten wir 2022 zu den deutlich gestiegenen Preisen zukaufen. Die günstig erworbenen Mengen werden daher jedes Jahr weniger. Somit steigen auch bei uns die Beschaffungskosten insgesamt, wenn auch langsamer als bei anderen Anbietern, die kurzfristig eingekauft haben. Zudem müssen wir am Spotmarkt kurzfristig Mengen nachkaufen, wenn z. B. ein besonders kalter Tag ist, an dem mehr Gas als sonst genutzt wird.

Weitere Fragen und Antworten

Kann es zu einem Blackout kommen?

Bei einem Blackout fallen größere Teile des Stromnetzes unerwartet und unkontrolliert aus. Das wäre z. B. möglich, wenn in einer sowieso angespannten Verbrauchs- und Erzeugungssituation zusätzlich schwere Fehler an empfindlichen Stellen im Netz auftreten. Die Bundesnetzagentur hält ein solches Ereignis für äußerst unwahrscheinlich.

Sie führt an, dass die Übertragungsnetzbetreiber in 2022 in einem Stresstest verschiedene extreme Szenarien zur Stromversorgung im Winter 2023 durchgerechnet hätten. Das Ergebnis: Selbst im schlechtesten untersuchten Szenario war nicht mit einem Blackout zu rechnen.

Einmal angenommen, dass die üblichen Mechanismen zur Stabilisierung des Stromnetzes nicht greifen würden, so könnte es im schlimmsten Fall zu kontrollierten Lastabschaltungen kommen. Dabei erfolgt die Abschaltung von Verbrauchern und Verbraucherinnen reihum. So werden die Auswirkungen so gering wie möglich gehalten. Private Endverbraucher und -verbraucherinnen würden eine solche Abschaltungen wie einen typischen Stromausfall erleben, begrenzt auf wenige Stunden. Auch Industrieunternehmen und andere Einrichtungen mit sensibler Stromversorgung kommen mit Ausfällen klar, wenn sie zum Beispiel mit Notstromaggregaten vorbereitet sind.

Wenn ich die Heizung abstelle, entsteht überall Schimmel!

Energieberater empfehlen, die Heizung nicht ganz abzuschalten. Vielmehr sollte man die Heizung in wenig benutzen Räumen oder in der Nacht runterregeln. Dabei sollten 16 bis 17 Grad jedoch nicht unterschritten werden, denn sonst besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Ein Grad weniger macht ungefähr 6 Prozent Energieeinsparung aus. Wenn Sie die Heizung von 21 Grad auf 17 Grad reduzieren, entspricht dies einer Einsparung von ca. 24 Prozent. Übrigens: Ziffer 2 auf dem Thermostat entspricht etwa 16 Grad Raumtemperatur. Bei Ziffer 3 erreichen Sie ca. 20 Grad.

Erklärvideos: Warum steigen die Strom- und Gaspreise?

Warum steigen die Strompreise?

Warum steigen die Gaspreise?

Kontaktformular zur aktuellen Energieversorgungslage

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