16.02.2023

Abschläge für Strom, Gas oder Wärme sinken im März

Stadtwerke bringen vereinfachte Preisbremsen für Privatkunden auf den Weg

Stadtwerke Solingen mit Kunden-Center in der Beethovenstraße.

Mit den Abschlägen im März werden Privatkundinnen und -Kunden der Stadtwerke Solingen erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Für Verträge, deren Preise oberhalb der Preisgrenzen liegen, berücksichtigen die Stadtwerke Solingen in den Abschlägen ab März die Preisbremsen pauschal je Tarif. Die Entlastung berechnen die Stadtwerke zunächst vorläufig bis zentrale Fragestellungen geklärt und die Abrechnungssysteme umgestellt sind.

"Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden pragmatisch vor"; sagt Geschäftsführer Andreas Schwarberg. Die pragmatische Lösung geht nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. "Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert."

Abhängig vom Arbeitspreis des jeweiligen Energietarifs senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom sowie Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im Gas-Grundversorgungstarif Klingengas Basis ergibt sich beispielsweise aufgrund der Differenz des aktuellen Arbeitspreises von 13,36 Cent/kWh und der festgelegten Preisbremse von 12 Cent/kWh (für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches) eine Entlastung von ca. 220 Euro.

Auf diese einfache und nachvollziehbare Lösung setzen die Stadtwerke Solingen gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. Da bei den Großkunden mit monatlicher Rechnung weitere Details individuell zu beachten sind, werden diese direkt angeschrieben. "Alle berechtigten Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht", betont Schwarberg.

Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Arbeitspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden. Für Stromverträge gelten andere Vorgaben als für Gas und Wärme.

Was für den einzelnen Vertrag einfach klingt, ist im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex. Viele Vorgaben gehen am Alltag der Menschen vorbei. "Im Leben unserer Kundinnen und Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse", betont Andreas Schwarberg. "Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren." Damit Abrechnungen automatisiert laufen können, brauche es außerdem standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern, Klarheit bei den Berechnungsgrundlagen und für spezielle Tarifmodelle, die beispielsweise nach Tageszeit abgerechnet werden. "Das alles ist nicht innerhalb weniger Wochen in den Systemen umzusetzen", so der Geschäftsführer. "Unsere Teams arbeiten seit fast einem Jahr an ihrer Belastungsgrenze, um die Kundinnen und Kunden in der Energiekrise bestmöglich zu schützen und zu informieren."