Deutliche Strompreissenkung von mehr als 10% bei den Stadtwerken Solingen
Stadtwerke senken Strompreise deutlich

Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis im Bereich Strom wird bei den Stadtwerken Solingen zum 1. März 2026 deutlich gesenkt und zwar um 5,47 Cent/kWh. “Das sind gute Neuigkeiten für unsere Kundinnen und Kunden in ohnehin schwierigen Zeiten”, so Katrin Schirrmacher, Pressesprecherin der Stadtwerke Solingen. Für alle Kund*innen bedeutet das unterm Strich eine deutliche Preissenkung von mehr als 10 Prozent. Und auch bei Gas gibt der Lokalversorger die Ersparnisse aus der entfallenden Gasspeicherumlage zu 100 Prozent an die Kund*innen weiter.
Gute Neuigkeiten zum Strompreis: Deutlich günstigere Kilowattstunden
Aufgrund günstigerer Beschaffungskosten und staatlich subventionierter Netzentgelte für das Übertragungsnetz reduziert sich beim Strom der verbrauchsabhängige Arbeitspreis. Gleichzeitig steigt der jährliche Grundpreis des Versorgers aufgrund eines gestiegenen Grundpreises der Netze Solingen von zehn Euro sowie weitere Kostensteigerungen bei dem Energieversorger. Aus der Addition dieser beiden Bestandteile ergibt sich für typische Stromkunden mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh pro Jahr eine Ersparnis von mehr als 189 Euro im Jahr.
Was bedeutet das konkret für einen Musterhaushalt?
Ab 1. März 2026 sinkt der Strom-Arbeitspreis in den Standardverträgen um 5,47 Cent brutto (4,59 Cent netto) pro kWh und der Strom-Grundpreis erhöht sich um 29,75 Euro brutto (25 Euro netto) pro Jahr. Für einen 4 Personen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden ergibt sich hieraus eine Kostenersparnis von ca. 17,18 Euro im Monat, bzw. 189,05 Euro pro Jahr.
Keine Anpassung in der Grundversorgung
“In der Grundversorgung kompensieren die subventionierten Netzentgelte aus der Übertragungsnetzebene die gestiegenen Kostenanteile, sodass der Endkundenpreis unterm Strich unverändert auf einem regional vergleichbaren, marktüblichen Niveau bleibt”, erklärt Schirrmacher. Nur ein sehr geringer Anteil der Kund*innen befindet sich in der Grundversorgung. Standardisiert wird allen grundversorgten Haushalten ein Angebot für einen attraktiven Laufzeitvertrag unterbreitet, der deutlich günstiger ist als der Grundversorgungstarif.
Umlagen steigen teils deutlich
Staatlich veranlasste Umlagen, welche sich im verbrauchsabhängigen Arbeitspreis abbilden, steigen zum Jahreswechsel teils deutlich:
- Die KWK-Umlage zur Förderung effizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen steigt deutlich: von 0,277 ct/kWh auf 0,446 ct/kWh - ein Plus von rund 61 %. Die Umlage wird bundesweit einheitlich erhoben.
- Die Offshore-Netzumlage erhöht sich um rund 15 %: von 0,816 ct/kWh auf 0,941 ct/kWh. Sie finanziert den Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz und wird ebenfalls bundesweit einheitlich erhoben.
- Der Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024: § 19 StromNEV-Umlage) bleibt nahezu konstant: 1,559 ct/kWh (2025: 1,558 ct/kWh) und wird ebenfalls bundesweit einheitlich erhoben.
Entfall der Gasspeicherumlage – steigende Kostenbestandteile andererseits
Zum Jahreswechsel entfällt die gesetzliche Gasspeicherumlage. Gleichzeitig steigen Kostenbestandteile sowohl bei den Netzen Solingen als auch bei dem Lokalversorger. Insgesamt gleichen sich diese Effekte jedoch aus, sodass für Kund*innen kein Anstieg der Kosten für die Kilowattstunde Gas erfolgt.
Ein Grund für den Anstieg der externen Kosten, die sich auch auf Verbraucher*innen auswirken, ist die Umstellung auf einen marktbasierten CO2-Preis. Bisher wurde der CO2-Preis bundesweit einheitlich geregelt. 2025 endet die gesetzlich festgelegte Festpreisphase. Ab 2026 werden Emissionszertifikate innerhalb eines Preiskorridors (55-65 €/t CO2) versteigert. Damit beginnt der Übergang zu einem marktbasierten Handelssystem, das sich insgesamt zukünftig nachteilig auf den Gaspreis auswirken wird.
Im Gas bleiben die Grundpreise der Netzanbieter stabil. Die Arbeitspreise dagegen erhöhen sich um durchschnittlich 27% je nach Verbrauchsmenge. Hintergrund dieses Anstieges ist insbesondere die erstmalige Berücksichtigung von KANU 2.0. Ab dem Jahr 2026 setzen die Netze Solingen das so genannte KANU 2.0 um, d.h. sie passen die Nutzungsdauer der Gasnetzinfrastruktur so an, dass diese bis zum Jahr 2045 vollständig abgeschrieben ist. Einige Netzbetreiber haben damit bereits 2025 begonnen, die Netze Solingen machen dies ab dem Jahr 2026 geltend. “Wir freuen uns, dass wir unterm Strich durch sich aufhebende Effekte keine Kostensteigerung für unsere Gaskundinnen und -kunden haben”, so die Pressesprecherin der Stadtwerke Solingen.
“Je mehr Umlagen und Abgaben sowie weitere Kosten steigen, umso schwieriger wird es für uns als Lokalversorger, die Effekte für die Kund*innen abzufedern. Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie sowie der politischen Beschlüsse zur Subventionierung der Netzentgelte im Übertragungsnetz und der Abschaffung der Gasspeicherumlage für Verbraucherinnen und Verbraucher können wir diese Preisvorteile 1:1 an unsere Kund*innen weitergeben”, so Katrin Schirrmacher.
Alle Maßnahmen im Rahmen der Energiewende und des damit verbundenen Systemumbaus verursachen hohe Kosten, die über die Aufschläge auf die Strom- und Gaspreise auf alle Strom- und Gaskunden verteilt werden. Diese Kosten stellen einen wesentlichen Anteil des Kundenpreises dar und werden nicht vom Lieferanten selbst festgelegt.
Auch notwendige Maßnahmen im Zuge der erhöhten Anforderungen als Teil der kritischen Infrastruktur wirken sich sowohl auf der Seite der Netze Solingen als auch der Stadtwerke Solingen auf die jeweilige Kostenkalkulation aus.
