05.06.2025

Geänderte Vorgaben für Ummeldung Energieversorgung bei Umzug

Stadtwerke weisen auf geänderte Vorgaben für Umzugsmeldungen hin

Sofa mit Umzugskartons und Zimmerpflanze.

Aufgrund neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur sind ab Juni 2025 rückwirkende An-, Ab- und Ummeldungen der Energieversorgung nicht mehr möglich. Die Stadtwerke Solingen weisen darauf hin, dies insbesondere im Rahmen von Umzugsplanungen frühzeitig mitzudenken. Ein- und Auszüge müssen dem Energielieferanten rechtzeitig, mindestens aber 14 Tage im Voraus, mitgeteilt werden. Nachträgliche Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, bleiben Kund*innen weiterhin zahlungspflichtig, auch wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.

Bei einem Umzug innerhalb Solingens nehmen Kund*innen ihren Vertrag gemäß der geltenden Vertragsbedingungen ganz einfach mit. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist dafür die frühzeitige Mitteilung der neuen Lieferanschrift notwendig. Erfolgt der Umzug außerhalb Solingens, kann auf der Webseite der Stadtwerke Solingen geprüft werden, ob die neue Lieferanschrift innerhalb des Versorgungsgebietes liegt.

Welche Informationen brauchen die Stadtwerke Solingen für einen reibungslosen Ablauf?

Für eine schnelle und reibungslose Ummeldung benötigt das Versorgungsunternehmen 14 Tage vor dem Auszug die Kundennummer mit der bestehenden Lieferanschrift, die Mitteilung über den Auszugs- bzw. Wohnungsübergabetag sowie die neue Anschrift. Am Tag des Auszugs bzw. der Wohnungsübergabe sollten Kund*innen in ihrem eigenen Interesse den abgelesenen Zählerstand unmittelbar mitteilen, um zu verhindern, dass sie für Kosten des Nachmieters oder aus dem Leerstand einer Wohnung nach Auszug aufkommen müssen. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, bleibt das Vertragsverhältnis an der Lieferanschrift bestehen und kann zukünftig nicht mehr rückwirkend abgemeldet werden. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen.

Auch für den Einzug in eine neue Wohnung benötigen die Stadtwerke Solingen ab Juni mit 14 Tagen Vorlauf die Information über die neue Anschrift bzw. Lieferadresse sowie das Anmeldedatum bzw. den Tag der Wohnungsübernahme. Im Idealfall sollte auch hier die neue Zählernummer bereits mitgeteilt werden, spätestens aber am Tag der Wohnungsübernahme inklusive dem abgelesenen Zählerstand an der neuen Lieferanschrift. Der frühestmögliche Lieferbeginn nach Meldung eines Einzugs mit den notwendigen Daten ist der übernächste Werktag. Darum ist es ratsam, auch den Einzug frühestmöglich zu melden, um den gewünschten Vertrag abschließen bzw. fortführen zu können und unnötige Kosten für eine Zwischenversorgung in der Grundversorgung zu vermeiden.

Die Stadtwerke Solingen stellen derzeit ihre Systeme auf die neuen technischen Anforderungen um. Der in diesem Zusammenhang in den Medien immer wieder genannte „24h Lieferantenwechsel“ betrifft ausschließlich die technische Abwicklung zwischen Energieversorgern und bedeutet keinesfalls, dass Kund*innen „täglich“ ihren Versorger wechseln können. Es gelten auch weiterhin die vereinbarten Vertragskonditionen zwischen Kund*innen und Energieversorgern.