Unternehmensgruppe 27.07.2026

Stellungnahme: Entwurf einer EEG-Novelle und Netzanschlusspaket

Stadtwerke Solingen begrüßen grundsätzlich das Ziel der EEG-Novelle

Leif Reitis, Geschäftsführer Stadtwerke Solingen.

Leif Reitis, Geschäftsführer Stadtwerke Solingen (Quelle: Lars Langemeier).

Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen begrüßt grundsätzlich das Ziel, den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit den Anforderungen eines sicheren, bezahlbaren und steuerbaren Energiesystems zu verzahnen. Der vorliegende Entwurf einer EEG-Novelle greift mit der vorgesehenen Ausweitung der Direktvermarktung, der stärkeren Marktintegration kleinerer Photovoltaikanlagen sowie der Reaktion auf negative Strompreise zentrale Herausforderungen des aktuellen Strommarktdesigns auf. Zugleich muss jede Neuregelung so ausgestaltet werden, dass Investitionssicherheit, Akzeptanz bei Anlagenbetreibern und die Umsetzbarkeit für kommunale Vertriebs-, Abrechnungs- und Netzprozesse gewahrt bleiben.

Aus Sicht der Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen ist entscheidend, dass regulatorische Anpassungen nicht einseitig als Ausbaubremse wirken, sondern den Umbau des Energiesystems vor Ort unterstützen. Solingen steht wie viele Kommunen vor der Aufgabe, dezentrale Erzeugung, Wärmepumpen, Elektromobilität, Speicher und flexible Verbraucher in ein leistungsfähiges Verteilnetz zu integrieren. Diese Aufgabe betrifft im Netzbetrieb vor allem die Netze Solingen, während im Vertrieb und in den Abrechnungsprozessen die Stadtwerke Solingen verlässliche Kundenprozesse, Beratung und marktfähige Produkte sicherstellen müssen. Dafür braucht es klare gesetzliche Leitplanken, praxistaugliche Prozesse, digitale Steuerbarkeit und eine verlässliche Refinanzierung der notwendigen Investitionen.

Auswirkungen auf Anlagenbetreiber

Für Anlagenbetreiber bedeutet die EEG-Novelle voraussichtlich einen spürbaren Paradigmenwechsel: Die reine Einspeisung zu garantierten Vergütungssätzen tritt weiter in den Hintergrund, während Markt- und Systemverantwortung zunehmen. Insbesondere Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen müssten sich stärker mit Direktvermarktung, Prognosequalität, Steuerbarkeit und dem Einsatz von Speichern auseinandersetzen. Das kann langfristig sinnvoll sein, weil Strom dann verstärkt zu Zeiten genutzt oder vermarktet wird, in denen er systemisch benötigt wird. Kurzfristig entstehen jedoch zusätzliche Komplexität, Beratungsbedarf und Investitionsrisiken.

Die Stadtwerke Solingen halten es deshalb für erforderlich, Übergangsfristen, Bagatellgrenzen und einfache Vermarktungsmodelle so auszugestalten, dass private Haushalte, Gewerbebetriebe und kleinere Projektentwickler nicht überfordert werden. Wer eine Photovoltaikanlage errichtet, soll künftig stärker zur Netz- und Systemstabilität beitragen können, darf aber nicht durch unverhältnismäßige Bürokratie oder unklare Erlösperspektiven von Investitionen abgehalten werden. Besonders wichtig sind standardisierte digitale Prozesse, transparente Informationen sowie verlässliche Regeln für die Kombination von Erzeugung, Speicher, Verbrauch und Abrechnung.

Auswirkungen auf die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen

Für die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen ergeben sich aus der EEG-Novelle erhebliche operative und strategische Anforderungen. Die Stadtwerke Solingen sind insbesondere dort betroffen, wo Vertrieb, Kundenkommunikation, Produktgestaltung, Messwertnutzung und Abrechnungsprozesse angepasst werden müssen. Die Netze Solingen sind als Verteilnetzbetreiber dort betroffen, wo Netzanschlüsse, Netzstabilität, Steuerbarkeit, Transparenz im Niederspannungsnetz und die Integration dezentraler Einspeiser operativ umzusetzen sind. Gemeinsam müssen beide Unternehmensteile den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen und zugleich Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz vor Ort gewährleisten.

Die Netze Solingen arbeiten bereits daran, die Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung und Steuerbarkeit der Netze zu schaffen. Dazu gehören unter anderem intelligente Messsysteme, Steuerboxen, automatisierte Netzanschlussprozesse sowie eine koordinierte Rollout- und Datenstrategie. Die Stadtwerke Solingen müssen diese Entwicklung auf der Vertriebs- und Abrechnungsseite durch verständliche Angebote, angepasste Kundenprozesse und verlässliche Abrechnungslogiken flankieren. Eine EEG-Novelle kann diese Entwicklung unterstützen, wenn sie Flexibilität, Speicher, steuerbare Verbraucher und netzdienliches Verhalten konsequent belohnt. Sie kann sie jedoch erschweren, wenn neue Pflichten schneller greifen als die technischen, organisatorischen und regulatorischen Voraussetzungen vor Ort geschaffen werden können.

Einordnung des Netzanschlusspakets

Der ebenfalls diskutierte Entwurf eines Netzanschlusspakets adressiert ein reales Problem: Die Zahl der Netzanschlussbegehren steigt stark, während Netzplanung, Netzverstärkung und Digitalisierung mit dem Tempo des Zubaus Schritt halten müssen. Die vorgesehene Möglichkeit für Verteilnetzbetreiber, objektive, transparente und diskriminierungsfreie Kriterien für die Reservierung und Priorisierung von Netzanschlusskapazitäten zu entwickeln, kann grundsätzlich helfen, Anschlussverfahren effizienter und fairer zu gestalten. Aus Sicht der Netze Solingen ist dabei wesentlich, dass solche Kriterien bundesweit nachvollziehbar, rechtssicher und praktisch handhabbar ausgestaltet werden.

Kritisch zu bewerten ist ein möglicher Redispatch-Vorbehalt, nach dem neu angeschlossene Anlagen in als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzgebieten bei Abregelung keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Ein solcher Ansatz kann zwar Kosten- und Steuerungsanreize setzen, birgt aber erhebliche Risiken für Investitionssicherheit und Akzeptanz. Wenn Anlagenbetreiber nicht verlässlich kalkulieren können, ob und in welchem Umfang ihre Anlage bei Netzengpässen vergütet wird, kann dies den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen. Für die Netze Solingen darf zugleich nicht der Eindruck entstehen, die Verantwortung für Verzögerungen im Netzausbau werde einseitig auf lokale Netzbetreiber oder Anlagenbetreiber verlagert.

Auch eine stärkere Beteiligung von Einspeisern an Netzausbaukosten, etwa über örtlich differenzierte Baukostenzuschüsse, muss sorgfältig austariert werden. Einerseits ist es nachvollziehbar, Kostenanreize dort zu setzen, wo neue Einspeisung besonders hohe Netzverstärkungen auslöst. Andererseits dürfen solche Instrumente nicht dazu führen, dass sinnvolle Erneuerbarenprojekte in urbanen oder bereits belasteten Netzgebieten wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind. Aus Sicht der Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen braucht es eine faire Balance zwischen verursachungsgerechter Kostenverteilung, sozial tragfähigen Netzentgelten und dem politischen Ziel eines weiterhin dynamischen Ausbaus erneuerbarer Energien.

Zentrale Anforderungen aus Sicht der Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen

  • Investitionssicherheit erhalten: Neue Markt- und Netzregeln müssen für Anlagenbetreiber verlässlich kalkulierbar sein und dürfen den Ausbau erneuerbarer Energien nicht abbremsen.
  • Digitalisierung ermöglichen: Pflichten zu Steuerbarkeit, Direktvermarktung und netzdienlichem Verhalten müssen mit Smart-Meter-Rollout, Steuertechnik, Datenverfügbarkeit und marktreifen IT-Systemen synchronisiert werden.
  • Kommunale Umsetzbarkeit sichern: Die Netze Solingen benötigen rechtssichere, praktikable und diskriminierungsfreie Kriterien für Netzanschlüsse sowie ausreichend Zeit und Finanzierungsspielräume für Umsetzung und Netzausbau.
  • Fexibilität belohnen: Speicher, steuerbare Verbraucher, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und flexible Gewerbe- und Industrieverbräuche sollten systematisch als Teil der Lösung behandelt werden.
  • Akzeptanz vor Ort stärken: Bürger*innen und Unternehmen brauchen einfache Informationen, faire Übergangsregeln und verständliche Angebote der Stadtwerke Solingen, damit die Energiewende weiterhin als gemeinsames Projekt wahrgenommen wird.

Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen unterstützt eine Weiterentwicklung des EEG und der Netzanschlussregeln, wenn sie den notwendigen Umbau des Energiesystems beschleunigt und zugleich praxistauglich bleibt. Mehr Marktintegration, mehr Steuerbarkeit und mehr Flexibilität sind richtig, dürfen aber nicht mit weniger Planungssicherheit, übermäßiger Komplexität oder einer einseitigen Verlagerung von Risiken einhergehen.

Zugleich braucht es ein ausgewogenes Maß an regulatorischen Änderungen, die mit technisch notwendigen Systemanpassungen einhergehen und mit den finanziellen sowie personellen Ressourcen kommunaler Versorger und Netzbetreiber realistisch umsetzbar sind. Was regulatorisch beschlossen wird, muss bei den Netze Solingen in Netzanschluss-, Betriebsführungs-, Steuerungs- und IT-Prozessen sowie bei den Stadtwerken Solingen in Vertriebs-, Kunden- und Abrechnungsprozessen nachvollzogen, angepasst und dauerhaft betrieben werden können. Dafür braucht es ausreichend Zeit, klare Prioritäten und verlässliche Umsetzungsfristen. Zu viele neue Anforderungen auf einmal sind weder zielführend noch mit den vorhandenen Ressourcen leistbar. Die Anforderungen an Energieversorger und Netzbetreiber als Teil der kritischen Infrastruktur steigen kontinuierlich; sie müssen jedoch handhabbar bleiben, damit Versorgungssicherheit, Netzstabilität und die praktische Umsetzung der Energiewende vor Ort gewährleistet werden können.

Die Energiewende entscheidet sich zunehmend im Verteilnetz und damit in den Städten und Regionen. Deshalb müssen Bund und Regulierungsbehörden kommunale Energieversorger und Netzbetreiber gleichermaßen in die Lage versetzen, diese Aufgabe wirtschaftlich, technisch und im Dialog mit den Menschen vor Ort erfolgreich zu erfüllen.

Leif Reitis, Geschäftsführer Stadtwerke Solingen


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