Stellungnahme: Kraftwerks- und Heizungsgesetz sowie Klima- und Transformationsfond
Beschlossene energiepolitische Weichenstellungen markieren einen wichtigen Einschnitt für die Energieversorgung in Deutschland.

Leif Reitis, Geschäftsführer Stadtwerke Solingen (Quelle: Lars Langemeier).
Die in der vergangenen Woche beschlossenen energiepolitischen Weichenstellungen markieren einen wichtigen Einschnitt für die Energieversorgung in Deutschland. Das Kraftwerksgesetz soll die Versorgungssicherheit im Stromsystem stärken, während das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – als Nachfolgeregelung zum bisherigen Gebäudeenergiegesetz – den Rahmen für künftige Heizungsentscheidungen verändert. Für die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen steht dabei im Mittelpunkt, was diese Entscheidungen konkret für Kund*innen bedeuten: verlässliche Versorgung, bezahlbare Energie, transparente Beratung und praktikable Wege zur Wärmewende.
Kernaussagen
- Das Kraftwerksgesetz ist grundsätzlich ein notwendiger Schritt, um die Stromversorgung auch bei wenig Wind und Sonne abzusichern. Entscheidend ist jedoch, dass der neue Kapazitätsmarkt wettbewerblich, dezentral und stadtwerkefreundlich ausgestaltet wird.
- Das neue Heizungsgesetz gibt Eigentümer*innen mehr Technologiefreiheit. Diese Freiheit darf aber nicht mit Kostensicherheit verwechselt werden: Fossile Heizsysteme bleiben langfristig mit CO₂-Preisen, Brennstoffrisiken und künftigen Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe verbunden.
- Die geänderte Heizungsförderung verschiebt die Unterstützung stärker in Richtung einkommensabhängiger Entlastung. Für viele Haushalte ist deshalb eine individuelle Prüfung der Förderfähigkeit wichtiger denn je.
- Der aktuelle Stand zum Klima- und Transformationsfonds zeigt: Der Bund will den KTF zwar weiter als zentrales Finanzierungsinstrument nutzen, zugleich sollen Förderprogramme zielgenauer ausgerichtet und bei noch nicht gebundenen Mitteln grundsätzlich gekürzt werden. Das erhöht den Druck, Projekte frühzeitig zu planen und Förderzusagen rechtzeitig abzusichern.
- Für Kund*innen wird die Gesamtbetrachtung entscheidend: Nicht nur die Anschaffungskosten, sondern Betriebs-, Wartungs-, Brennstoff-, CO₂- und Förderkosten über die gesamte Nutzungsdauer bestimmen, welche Lösung wirtschaftlich ist.
Einordnung des Kraftwerksgesetzes
Mit dem Kraftwerksgesetz soll ein neuer Rahmen geschaffen werden, damit steuerbare Kraftwerkskapazitäten bereitstehen, wenn erneuerbare Energien wetterbedingt nicht ausreichend Strom liefern. Fachinformationen von Bundesregierung, Bundestag und Branchenverbänden zeigen, dass neue flexible Kapazitäten – insbesondere wasserstofffähige Gaskraftwerke und perspektivisch weitere Speicher- und Flexibilitätsoptionen – als Absicherung eines zunehmend erneuerbaren Stromsystems vorgesehen sind. Für Kund*innen bedeutet das zunächst: Versorgungssicherheit bleibt ein zentrales Ziel der Energiepolitik.
Aus Sicht der Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen ist wichtig, dass Versorgungssicherheit nicht allein durch große zentrale Anlagen erreicht wird. Stadtwerke, Kraft-Wärme-Kopplung, flexible Verbraucher*innen, Speicher, Wärmenetze und dezentrale Erzeugung leisten bereits heute Beiträge zur Systemstabilität. Das Ausschreibungsdesign darf kommunale Unternehmen daher nicht durch überhöhte Sicherheiten, praxisferne Vertragsstrafen oder zu enge technische Vorgaben benachteiligen. Ein breiter Wettbewerb ist auch im Interesse der Kund*innen, weil er Kostendruck begrenzt und regionale Versorgungskompetenz erhält.
Einordnung des neuen Heizungsgesetzes
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und streicht die pauschale Pflicht, neue Heizungen grundsätzlich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Eigentümer*innen erhalten damit wieder mehr Wahlfreiheit zwischen Wärmepumpe, Fern- oder Nahwärme, Biomasse, Hybridlösungen sowie weiterhin auch Gas- und Ölheizungen. Gleichzeitig sollen Gas- und Ölheizungen über eine schrittweise steigende Beimischung klimaneutraler Brennstoffe sowie perspektivisch vollständige Klimaneutralität bis 2045 in den Transformationspfad eingebunden werden.
Für Kund*innen ist diese Änderung ambivalent. Mehr Entscheidungsfreiheit kann kurzfristig Planungssicherheit schaffen und Investitionsdruck mindern. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an gute Beratung: Wer heute eine neue fossile Heizung einbaut, muss die langfristigen Kostenrisiken von CO₂-Bepreisung, Netzentgelten, Brennstoffpreisen und künftig vorgeschriebenen klimaneutralen Brennstoffen berücksichtigen. Grüngas, Biomethan oder synthetische Brennstoffe können eine Rolle spielen, werden nach heutigem Kenntnisstand aber voraussichtlich knappe und damit kostensensible Energieträger bleiben.
Aktuelle Änderungen bei Förderungen
Parallel zum neuen gesetzlichen Rahmen werden die Förderbedingungen für klimafreundliche Heizungen angepasst. Nach den öffentlich verfügbaren Informationen wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude fortgeführt, aber stärker sozial ausgerichtet. Haushalte mit geringeren Einkommen sollen weiterhin besonders unterstützt werden; für Haushalte mit höheren Einkommen fallen Zuschüsse tendenziell geringer aus. Zudem gelten Übergangsfristen: Für bereits antragsreife Vorhaben können bisherige Bedingungen nur noch bis zu den genannten Stichtagen genutzt werden, während neue Anträge nach der Umstellung den neuen Förderbedingungen unterliegen.
Für Kund*innen heißt das: Wer bereits ein konkretes Heizungsprojekt plant, sollte kurzfristig prüfen lassen, ob Unterlagen, Bestätigung zum Antrag und Förderantrag vollständig und fristgerecht vorliegen. Wer noch am Anfang steht, sollte nicht allein auf maximale Zuschussquoten schauen, sondern die Förderfähigkeit mit dem passenden technischen Konzept verbinden. Besonders relevant sind dabei der Anschluss an ein Wärmenetz, der Einsatz einer Wärmepumpe, hybride Lösungen oder die Optimierung bestehender Anlagen.
Aktueller Stand zum Klima- und Transformationsfonds
Der Klima- und Transformationsfonds bleibt nach der aktuellen Finanzplanung des Bundes ein zentraler Topf für Klimaschutz, Energiewende, Gebäudeförderung, Industrieentlastung, Wasserstoffhochlauf und die Abfederung von Energiekosten. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind für 2026 Programmausgaben von rund 37,4 Milliarden Euro geplant; zugleich soll der Fonds jährlich mit Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstärkt werden. Parallel dazu sieht die Bundesregierung jedoch Einsparungen und Umschichtungen vor: Förderprogramme sollen stärker gebündelt, kleinere Programme schrittweise zurückgeführt und bei noch nicht zugesagten, disponiblen Mitteln grundsätzlich Kürzungen vorgenommen werden. Förderstopps sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen, dennoch wird die Förderkulisse enger und stärker priorisiert.
Besonders relevant ist dies für die Wärmewende im Gebäudebereich. Bereits beschlossen beziehungsweise konkret angekündigt sind geringere Förderhöchstbeträge, der Wegfall einzelner Bonusbestandteile und eine stärkere soziale Staffelung der Heizungsförderung. Auch Programme für energetische Sanierung, Energieberatung, kommunale Klimaschutzmaßnahmen und klimafreundliche Mobilität stehen unter Kürzungsdruck. Für laufende, bereits bewilligte Förderanträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz; bei noch nicht bewilligten oder erst geplanten Vorhaben steigt dagegen das Risiko, dass sich Konditionen ändern, Mittel später verfügbar sind oder Zuschüsse niedriger ausfallen.
Für die Stadtwerke Solingen bedeutet das: Die Rolle als Lotsin durch eine komplexer werdende Förderlandschaft wird wichtiger. Kund*innen benötigen frühzeitig belastbare Informationen dazu, welche Förderprogramme noch greifen, welche Fristen gelten und welche technischen Lösungen langfristig wirtschaftlich sind. Gleichzeitig erschweren gekürzte oder kurzfristig veränderte Programme die Planung kommunaler Wärmenetze, Effizienzmaßnahmen und Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur. Verlässliche Rahmenbedingungen sind deshalb nicht nur eine Frage der Klimapolitik, sondern auch der Preisstabilität, Investitionsfähigkeit und Beratungssicherheit vor Ort.
Kostenentwicklung für Kund*innen
Beim Strom ist durch das Kraftwerksgesetz mittelfristig mit zusätzlichen Finanzierungskosten für bereitgehaltene Kraftwerksleistung zu rechnen. Diese Kosten entstehen, weil Kraftwerke nicht nur für erzeugte Kilowattstunden, sondern für ihre Verfügbarkeit vergütet werden sollen. Aus Kundensicht kann das zu einer moderaten Mehrbelastung führen. Gleichzeitig können ausreichende Kapazitäten extreme Preisspitzen in Knappheitssituationen begrenzen und die Versorgungssicherheit erhöhen. Hinzu kommt: Der KTF soll ab 2026 auch zur Entlastung privater und gewerblicher Verbraucher bei den Netzentgelten beitragen. Solche Entlastungen können Stromkosten dämpfen, bleiben aber politisch und haushalterisch abhängig von der weiteren Ausstattung des Fonds.
Beim Heizen ist keine pauschale Kostenprognose seriös, weil Gebäudezustand, Heizsystem, Sanierungsgrad, Nutzerverhalten, Förderfähigkeit und lokale Infrastruktur stark variieren. Tendenziell gilt jedoch: Klimafreundliche Systeme haben häufig höhere Anfangsinvestitionen, können aber bei guter Planung und Förderung über die Nutzungsdauer stabile oder niedrigere Betriebskosten ermöglichen. Wenn Förderhöchstbeträge sinken oder Bonusbestandteile entfallen, verschiebt sich ein größerer Teil der Investitionskosten auf Eigentümer*innen. Fossile Heizungen können kurzfristig günstiger erscheinen, tragen aber steigende Risiken aus CO₂-Preis, Brennstoffpreisen, künftigen Beimischquoten und möglichen Modernisierungspflichten.
Für Mieter*innen ist die geplante Kostenbremse bei neu eingebauten fossilen Heizungen besonders relevant. Wenn Vermietende weiterhin auf Öl oder Gas setzen, sollen bestimmte Mehrkosten nicht vollständig auf die Mieterseite durchschlagen. Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit wirtschaftlicher Heizungsentscheidungen im Gebäude. Langfristig bleiben Effizienz, Dämmstandard und die Wahl des Energieträgers die entscheidenden Stellschrauben für Nebenkosten.
Was das für Kund*innen in Solingen bedeutet
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen wird Kund*innen weiterhin dabei unterstützen, die neuen Rahmenbedingungen einzuordnen und passende Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt stehen Transparenz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Gerade weil die gesetzlichen Vorgaben technologieoffener werden, wächst die Bedeutung individueller Beratung: Welche Heizung passt zum Gebäude? Gibt es eine Perspektive für Wärmenetze? Welche Förderung ist erreichbar? Welche Betriebskosten sind realistisch? Und welche Lösung ist langfristig klimaverträglich und bezahlbar?
Für die Stadtwerke Solingen ist klar: Die Energiewende gelingt nur, wenn sie für die Menschen verständlich, planbar und finanzierbar bleibt. Wir begrüßen daher Maßnahmen, die Versorgungssicherheit stärken, Netzentgelte dämpfen und Förderungen sozial zielgenauer machen. Zugleich appellieren wir an Bund und Länder, die Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds nicht zu einem Planungsrisiko für kommunale Energieversorger und ihre Kund*innen werden zu lassen. Notwendig sind einfache Verfahren, belastbare Förderzusagen, ausreichende Mittel für Wärmewende und Effizienz sowie eine faire Kostenverteilung.
Fazit
Das Kraftwerksgesetz, das neue Heizungsgesetz und die aktuellen Anpassungen beim Klima- und Transformationsfonds setzen wichtige, aber anspruchsvolle Leitplanken für die kommenden Jahre. Für Kund*innen kommt es jetzt darauf an, neue Wahlmöglichkeiten, veränderte Förderbedingungen, Versorgungssicherheit, Klimaziele und Gesamtkosten gemeinsam zu bewerten. Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Solingen wird diesen Prozess als verlässlicher Partner vor Ort begleiten – mit Beratung, regionaler Kompetenz und dem Ziel, die Energie- und Wärmewende kundennah, wirtschaftlich und sozial ausgewogen umzusetzen.
Leif Reitis, Geschäftsführer Stadtwerke Solingen
