10.09.2019

Podiumsdiskussion zur E-Mobilität bei den Stadtwerken

Gut besuchte Veranstaltung mit engagierten Diskutanten

Samrt an TankE-Ladestation der Stadtwerke Solingen.

Anlässlich des Elektromobilitätstages des BDEW (Bund der Energie- und Wasserwirtschaft) und der IAA in Frankfurt veranstalteten die Stadtwerke Solingen am 9. September eine Podiumsdiskussion rund um das Thema Elektromobilität. Gekommen waren mehr als 80 Besucher, Stadtvertreter, E-Mobilisten und Gewerbetreibende, um sich über die Thematik auszutauschen.

Zu Beginn standen drei Initialvorträge von Johannes Pallasch, Teamleiter Infrastruktur Elektromobilität bei der bundeseigenen Gesellschaft NOW; Dr. Michael Frehn, geschäftsführender Inhaber der Planersocietät sowie Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Schwarberg: Johannes Pallasch stellte gleich zu Beginn dar, wie entscheidend die E-Mobilität sei, zumal der Verkehrssektor der einzige sei, wo die Emissionen seit 1990 noch angestiegen sind. Sein Ziel: der bundesweite Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur, speziell Schnellladesäulen. Dr. Michael Frehn erläuterte das integrierte E-Mobilitätskonzept der Stadt Solingen. Diese sei eine der ersten Städte gewesen, die ein entsprechendes Konzept auf den Weg gebracht habe. Erste Maßnahmen würden nun im Rahmen eines Sofort-Programms innerhalb von sechs bis neun Monaten umgesetzt. Andreas Schwarberg stellte die bisherigen Leistungen der Stadtwerke Solingen im Bereich E-Mobilität vor. Ziel der Stadtwerke Solingen sei es, die bestehenden Angebote (PV-Anlagen, Speichermöglichkeiten, private und öffentliche Ladeinfrastruktur, Lademanagement und Abrechnungssysteme) zu bündeln und digital zu vernetzen. Andreas Schwarberg: „Natürlich wäre es für die Umwelt besser, wenn die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf Pedelecs und ÖPNV umsteigen. Trotzdem gibt es immer Menschen, die ein eigenes Auto fahren wollen und das müssen wir so umweltfreundlich wie möglich gestalten.“

Klassisches Marktversagen beim Ausbau der Infrastruktur

 

Ein Schwerpunkt der anschließenden Diskussion war der nötige Ladeinfrastrukturausbau. Stadtdirektor Hartmut Hoferichter verwies in diesem Zusammenhang auf das Ziel der Stadt, die öffentliche Infrastruktur auf 40 bis 50 Ladesäulen auszubauen. Johannes Pallasch sah als zentrale Herausforderung die Finanzierung der Infrastruktur, speziell der von ihm geforderten Schnellladesäulen mit 150 KW. Aufgrund des bekannten Henne-Ei-Problems käme es hier zu einem klassischen Marktversagen. Deshalb sei der Staat gefordert, in Vorleistung zu gehen. Die Kommunen seien dazu nicht in der Lage. Ein anwesender E-Mobilist gab zu bedenken, dass Schnellladesäulen sehr hohe Kosten produzierten. Deshalb sei es für Betreiber extrem schwierig, solche Ladesäulen wirtschaftlich zu betreiben. Eine Idee sei es, die Stromsteuer zu reduzieren, um die Marge für die Betreiber zu vergrößern. Eine solche Entscheidung des Wirtschaftsministeriums hielt Johannes Pallasch jedoch für nicht vorstellbar.

Komfort des Ladens hängt von Kleinigkeiten ab

Neben der Finanzierung von Ladesäulen wurde auch das Thema Komfort angesprochen. So beklagte ein E-Mobilist die einfache Tatsache, dass die Ladesäulen nicht über Bedachungen verfügen würden. Es sei mit Regenschirm einfach extrem schwierig, mit der App die Ladesäule frei zu schalten und das Ladekabel einzustecken. Dies würde die Attraktivität der E-Mobilität schwächen. Weniger problematisch sei allerdings die sogenannte „Ladeangst“. Als E-Mobilist würde man relativ schnell Wege finden, unterwegs immer mal wieder kurz zu laden und so seine Reichweite aufrecht zu erhalten.

Welche Möglichkeiten haben Mieter oder Wohnungseigentümer?

Andere E-Mobilisten beklagten die Problematik als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Wallbox für das Laden zuhause einzurichten. Häufig fehle es an Stromanschlüssen in der Garage, sofern eine solche überhaupt vorhanden sei. Aus Zuschauerkreisen wurde berichtet, dass eine Wallbox mit stärkerem Stromanschluss bei ca. 2.000 Euro läge. Das Land NRW übernähme allerdings die Hälfte der Kosten. Johannes Pallasch erklärte, dass die Wohneigentümergesetzgebung dringend so verändert werden müsse, dass Lademöglichkeiten auch gegen den Willen der anderen Eigentümer durchzusetzen seien. Problematischer sei die Situation in Quartieren, wo überhaupt keine eigenen Stellplätze vorhanden seien. Hartmut Hoferichter zeigte in diesem Zusammenhang auf, dass bei aktuellen Neubauvorhaben für Mehrfamilienhäuser, es zunehmend Standard würde, zumindestens Versorgungsleitungen an die Stellplätze zu legen. So könnten – bei Bedarf – Lademöglichkeiten nachgerüstet werden. Und Dr. Michael Frehn ergänzte, dass entsprechende Informationen der Bürgerinnen und Bürger im E-Mobilitätskonzept der Stadt vorgesehen seien. Dazu soll ein Leitfaden erstellt werden, der Auskunft über Ansprechpartner, Vorgehensweisen und Fördermöglichkeiten gibt.

Umstellung von Flotten

Hartmut Hoferichter berichtete, dass aktuell der Fuhrpark der Stadt auf E-Fahrzeuge umgestellt würde. Aus dieser Vorbildfunktion heraus, so ergänzte Andreas Schwarberg, würden auch die Stadtwerke Solingen ihre Flotte sukzessive auf elektrisch umstellen. Schwieriger sei dies bei Fahrzeugen oberhalb von 3,5 Tonnen, dort sei man noch auf der Suche nach geeigneten Fahrzeugen. Arnd Krüger, Kreishandwerksmeister, berichtete denn auch von der Sorge keine geeigneten und bezahlbaren Fahrzeuge zu finden, zumal in seinem Anwendungsfall täglich 300 km zu absolvieren seien. Zudem sei es fraglich, ob der elektrische Antrieb wirklich die Technologie sei, die sich – z. B. gegenüber Wasserstoff – durchsetzen würde und damit verbunden, wie gut sich ein entsprechendes Investment rechnen würde. Stefan Kirschner, selbst Gewerbetreibender und E-Mobilist, empfahl, hier nicht nur bei deutschen Herstellern nach Angeboten zu suchen. Er selbst habe seine Lieferfahrzeuge und Dienstwagen auf Elektro umgestellt, eine PV-Anlage und Wallboxen installiert. Aufgrund der langfristigen Kostenersparnis rechne sich dieses Konzept. Zudem ermögliche es gleichzeitig, den eigenen Mitarbeitern den Weg in die E-Mobilität zu ebnen. Glücklicherweise sei es inzwischen aufgrund der veränderten steuerlichen Bedingungen möglich, den Strom an die Mitarbeiter zu verschenken ohne dass dies als geldwerter Vorteil geltend gemacht werden müsse.