Erdgas: Preisbestandteile und -anpassung

Preisbestandteile

CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe ist Teil des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Dieses Gesetz soll dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Denn bis 2030 will Deutschland den Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 um 55 % reduzieren.

Die CO2-Abgabe folgt einem einfachen Prinzip: Wer für den Ausstoß von CO2 verantwortlich ist, soll auch dafür zahlen. Die Umlage wird über alle Energieversorger auf den Verbraucher umgelegt und dann an den Staat weitergeleitet.

Eine Einsparung von Brennstoffemissionen im Bereich Verkehr und Wärme hingegen soll (finanziell) belohnt werden – das ist gut für das Klima und das Portemonnaie. Wer also beim Gasverbrauch spart, spart auch bei der CO2-Abgabe. Denn die wird je verbrauchte Kilowattstunde erhoben. Diesen Preisbestandteil können wir nicht beeinflussen und müssen wir an Sie weitergeben.

 

Preisanpassung: Fragen und Antworten (FAQs)

Erdgas