Energieaudit

Energieaudit für Ihr Unternehmen nach DIN EN 16247

Gemäß einer neuen gesetzlichen Vorgabe sind in Deutschland ca. 50.000 Unternehmen dazu verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Das geht aus dem Artikel 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vom 15. April 2015 hervor. Dieser sieht eine Verpflichtung aller Nicht-KMU (Nicht-kleine und mittlere Unternehmen) vor, periodische Energieaudits durchzuführen - erstmals spätestens zum 5. Dezember 2015 und dann alle vier Jahre. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 € verpflichtet werden.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist ein strukturierter Beratungsprozess. Hierbei werden in einem Unternehmen Energiedaten und andere Informationen erfasst und analysiert. Ziel ist, effizienzsteigernde oder verbrauchsreduzierende Potenziale zu identifizieren. Der Prozess beinhaltet eine wirtschaftliche Bewertung dieser Potenziale und eine Zusammenführung der durch die Norm vorgeschriebenen Informationen in einem Energiebericht. Unternehmen, die bereits ein Energie- und/oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS betreiben, sind von der Verpflichtung befreit.

Unter die Definition Nicht-KMU fallen Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder über einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € und eine Bilanzsummer von mehr als 43 Mio. € verfügen. Unternehmen, die zu mehr als 25 % in öffentlicher Beteiligung sind, gelten unabhängig von ihrer Größe als Nicht-KMU.

Prüfung auf Auditpflicht durch Stadtwerke Solingen

Gerne prüfen wir auch für Sie, ob Ihr Unternehmen von der Auditpflicht betroffen ist und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf, die Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen oder Ihnen Fragen zur Durchführung des Audits beantworten.