Fragen und Antworten - Erdgas für Großkunden

Im Folgenden finden Sie häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema "Erdgas für Großkunden der Stadtwerke Solingen".

"Dezemberhilfe" gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Informationen zur "Dezemberhilfe" gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) finden Sie in unseren Fragen und Antworten zur Energie­versorgungslage.

Besteht die Möglichkeit eines festen Preises auf die Energielieferung?

Ja, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit dem auf Ihre Anforderungen abgestimmten Festpreis.

Kann ich bei Ihnen flexible Vertragslaufzeiten vereinbaren?

Ja, das ist möglich.

Gibt es eine Abrechnung nach Verbrauch?

Ja, unsere Großkunden erhalten nach Wunsch eine verbrauchsgenaue, monatliche Abrechnung.

Kann ich als Großkunde auch Ökostrom oder Ökogas bei den Stadtwerken Solingen beziehen?

Natürlich, auf Wunsch liefern wir Ihren Ökostrom und Ökogas (mit individualisierten Zertifikaten).

Sind Rahmenverträge für individuelle Lieferstellensituation (Kombination aus RLM- und SLP-Lieferstellen) möglich?

Ja, innerhalb unserer individuellen Großkundenverträge.

Wie hoch ist die Verbrauchsgrenze?

Für Großkunden liefern wir Strom ab 50.000 kWh pro Jahr. Erdgas ab 150.000 kWh pro Jahr.

Kann ich als Großkunde flexibel auf meine Preisschwankungen an der Börse reagieren?

Ja, mit unserem Produkt Profikauf.

Beliefern Sie auch Geschäftskunden mit einem Firmensitz außerhalb Solingens?

Ja, sowohl Strom als auch Erdgas können Sie inklusive gutem Service von den Stadtwerken Solingen beziehen.