Ersatzver­sorgung Geschäfts­kunden

Sicherstellung der Versorgung

Die sogenannte Ersatzversorgung stellt sicher, dass jeder Stromkunde in Deutschland durchgehend mit Strom versorgt wird – auch dann, wenn sein bisheriger Stromversorger die Lieferungen einstellt. In diesem Fall ist der jeweilige Grundversorger eines Netzgebietes gesetzlich verpflichtet, bis auf Weiteres die Versorgung des betroffenen Kunden zu übernehmen. Im Raum Solingen ist den Stadtwerken Solingen die Rolle des Grundversorgers zugewiesen worden.

Gesetzliche Grundlage: Die StromGVV

Die Stromgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV, regelt die Bedingungen, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Elektrizität zu versorgen sind.
Die nachstehenden Strompreise gelten nur in Verbindung mit dieser Verordnung. Sie steht Ihnen im Downloadbereich auf der rechten Seite als Download zur Verfügung. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen auch gern eine gedruckte Fassung (gebührenfrei).