Kenn­zeichnung der Strom­lieferungen

Strommix/­Strom­kennzeichnung

Für einen besseren Verbraucherschutz sind seit dem 7. Juli 2005 alle Stromversorger nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und die Auswirkungen seiner Erzeugung auf die Umwelt zu informieren. Die so gewonnene zusätzliche Transparenz ermöglicht es den Kunden, seinen Anbieter – neben anderen Kriterien wie z. B. Serviceleistungen – auch unter dem Aspekt des Energiemixes auszuwählen.

Für die folgenden Darstellungen werden jeweils die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres genutzt, die immer zum 1. November des Folgejahres veröffentlicht werden. Daher beziehen sich die folgenden Werte zur Stromkennzeichnung auf das Lieferjahr 2023. Sie weisen die Herkunft des Stroms aus (in Prozent).

Stadtwerke Solingen:
Energieträgermix ohne EEG*

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen497 g/kWh
Radioaktiver Abfall0,0001 g/kWh

Umweltauswirkungen

Stadtwerke Solingen:
Ökoplus*

Umweltauswirkungen

Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen0 g/kWh
Radioaktiver Abfall0 g/kWh

Stadtwerke Solingen:
Verbleibender Energie­trägermix*

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen342 g/kWh
Radioaktiver Abfall0,0001 g/kWh

Umweltauswirkungen

Vergleich:
Stromer­zeugung in Deutsch­land*,**

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen324 g/kWh
Radioaktiver Abfall0,0000 g/kWh

Umweltauswirkungen

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gern.§ 42 Abs.1 Nr. 3 EnWG Herkunftsländer und Anteile in Prozent:
Österreich  8,7%, Finnland 3,0%, Deutschland 19,6%, Norwegen 54,9 %, Portugal 1,5%, Slowenien 1,0%, Spanien 11,3%.

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* Aufgrund kaufmännischer Rundung können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.
** Durchschnittswerte der allgemeinen Stromversorgung in Deutschland – Bundesmix 2023 (BDEW, Stand: 26. Juli 2024).

Stand: 30.10.2024