Kennzeichnung der Stromlieferungen
Strommix/Stromkennzeichnung
Für einen besseren Verbraucherschutz sind seit dem 7. Juli 2005 alle Stromversorger nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und die Auswirkungen seiner Erzeugung auf die Umwelt zu informieren. Die so gewonnene zusätzliche Transparenz ermöglicht es Kunden, ihren Energieversorger unter anderem aufgrund des verfügbaren Energiemixes auszuwählen.
Für die folgenden Darstellungen werden jeweils die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres genutzt, die immer zum 1. November des Folgejahres veröffentlicht werden. Daher beziehen sich die folgenden Werte zur Stromkennzeichnung auf das Lieferjahr 2023. Sie weisen die Herkunft des Stroms aus (in Prozent).
Stadtwerke Solingen:
Energieträgermix ohne EEG*
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen | 497 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0,0001 g/kWh |
Stadtwerke Solingen:
Ökoplus*
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen | 0 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0 g/kWh |
Stadtwerke Solingen:
Verbleibender Energieträgermix*
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen | 342 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0,0001 g/kWh |
Vergleich:
Stromerzeugung in Deutschland*,**
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen | 324 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |