Kenn­zeichnung der Strom­lieferungen

Strommix/­Strom­kennzeichnung

Für einen besseren Verbraucherschutz sind seit dem 7. Juli 2005 alle Stromversorger nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und die Auswirkungen seiner Erzeugung auf die Umwelt zu informieren. Die so gewonnene zusätzliche Transparenz ermöglicht es Kunden, ihren Energieversorger unter anderem aufgrund des verfügbaren Energiemixes auszuwählen.

Für die folgenden Darstellungen werden jeweils die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres genutzt, die immer zum 1. Juli des Folgejahres veröffentlicht werden. Daher beziehen sich die folgenden Werte zur Stromkennzeichnung auf das Lieferjahr 2024. Sie weisen die Herkunft des Stroms aus (in Prozent).

Stadtwerke Solingen:
Energieträgermix ohne EEG*

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen566 g/kWh
Radioaktiver Abfall0 g/kWh

Stadtwerke Solingen:
Ökoplus*

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen0 g/kWh
Radioaktiver Abfall0 g/kWh

Stadtwerke Solingen:
Verbleibender Energie­trägermix*

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen371 g/kWh
Radioaktiver Abfall0 g/kWh

Vergleich:
Stromer­zeugung in Deutsch­land*,**

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen298 g/kWh
Radioaktiver Abfall0 g/kWh

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gern.§ 42 Abs.1 Nr. 3 EnWG Herkunftsländer und Anteile in Prozent: Österreich 13 %, Deutschland 10 %, Norwegen 63 %, Schweden 11 % und Niederlande 3 %.

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* Aufgrund kaufmännischer Rundung können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.
** Durchschnittswerte der allgemeinen Stromversorgung in Deutschland – Bundesmix 2024 (BDEW, Stand: 07. April 2025).

Stand: 30.06.2025