Fragen und Antworten - Erdgas

FAQs zum Erdgas der Stadtwerke Solingen

Allgemein

Aktuell: Fragen und Antworten zur Gasmangellage.

Die aktuelle Energieversorgungslage macht vielen Menschen Angst. Um Sie zu unterstützen haben wir einige Fragen und Antworten zur aktuellen Gasmangellage zusammengestellt, die wir sukzessive erweitern und aktualisieren.

Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch?

Eigengeruch

Von Natur aus hat Gas keinen Eigengeruch. Deswegen mischt der örtliche Netzbetreiber (SWS Netze Solingen GmbH) dem Gas einen unverwechselbaren Duftstoff (Tetrahydrothiophen -THT) bei. Dank des intensiven und stechenden Geruchs, können bereits kleinste Mengen wahrgenommen werden,

Ruhe bewahren!

Ein Gasgeruch kann auch durch kleinste Mengen stark riechen.

Flammen und Funken vermeiden!

Kein Licht, keine Zigaretten, kein Feuerzeug, keine Streichhölzer, keine elektrischen Geräte oder Licht einschalten, keine Stecker aus der Steckdose ziehen, kein Telefon oder Handy benutzen.

Fenster öffnen!

So kann die Gaskonzentration gesenkt werden.

Gashahn schließen!

Absperreinrichtungen der Gasleitungen schließen.

Mitbewohner informieren!

Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Bitte klopfen, nicht klingeln.

Entstördienst der Stadtwerke Solingen Netze Solingen GmbH anrufen!

Erst das Gebäude verlassen, dann von außerhalb anrufen. Der Entstördienst ist rund um die Uhr im Einsatz und kostenlos erreichbar unter 0212 295-2800.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des DVGW.

Warum gibt es einen Umrechnungsfaktor für Erdgas?

Die Zusammensetzung von Erdgas ist nicht immer gleich. Daher kann auch sein Brennwert (Wärmeinhalt) unterschiedlich sein. Ausgehend vom Normzustand unterscheidet man je nach Brennwert zwischen "Erdgas L" und "Erdgas H". Außerdem ist der Brennwert von Erdgas, wie bei allen Brenngasen, von seinen Umgebungsbedingungen abhängig. Zwei Faktoren wirken sich dabei besonders aus:

  1. Temperatur: Je wärmer ein Gas ist, desto mehr Raum beansprucht es. Beim Erdgas verringert sich dabei der in einem Kubikmeter enthaltene Wärmeinhalt.
  2. Luftdruck: Je höher der Luftdruck der Umgebung ist, desto weniger Raum wird von einem Gas beansprucht. Beim Erdgas erhöht sich dabei der in einem Kubikmeter enthaltene  Wärmeinhalt. Mit dem Gaszähler werden die Kubikmeter des gelieferten Gases gezählt. Der Wärmeinhalt des gemessenen Gases kann dabei unterschiedlich sein. Damit es trotzdem fair zugeht und alle Kunden gleiche Leistung für gleiches Geld bekommen, gibt es den Umrechnungsfaktor Gas.

Welche Vorteile hat der Umrechnungsfaktor?

Mit diesem Umrechnungsfaktor wird der vom Gaszähler festgestellte Kubikmeterverbrauch in die Wärmeeinheit Kilowattstunde umgerechnet. Für jeden mit Erdgas versorgten Ort wird ein eigener Faktor festgelegt. Er wird nach den Regeln der so genannten "Gasabrechnung" berechnet. Zu berücksichtigen sind dabei:

  • der Brennwert des in dem Ort gelieferten Erdgases,
  • die Höhenlage des Ortes,
  • der Überdruck des Gases am Gaszähler und
  • eine mittlere Gastemperatur von 15° C.

Bleibt mein Umrechnungsfaktor immer gleich?

Die Zusammensetzung und damit der Brennwert von Erdgas können sich ändern. Dann passen wir den Umrechnungsfaktor an, damit es auch in Zukunft fair zugeht. Auf die Höhe Ihrer Gasrechnung wirkt es sich nicht aus, wenn der Wärmeinhalt Ihres Gases steigt. Sie brauchen dann einfach weniger Kubikmeter. Das heißt: Sie bezahlen weder mehr noch weniger.

Wer kann Erdgas von den Stadtwerke Solingen bekommen?

Unsere Erdgastarife gelten ausschließlich für das Versorgungsgebiet Solingen.

Tarifrechner

Woher kommt Erdgas in Deutschland?

Die deutsche Gaswirtschaft deckt ca. 13 % des Erdgasbedarfs mit inländischer Förderung. Die restliche Menge hat ihren Ursprung im Wesentlichen in den Niederlanden, Norwegen, Dänemark und Russland. Die intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen in den Lieferländern und in Deutschland trägt zur langfristigen Stabilisierung des gesamten Erdgasbezugs bei.

Woher beziehen die Stadtwerke Solingen ihr Erdgas?

Um für ihre Kunden so günstig wie möglich einzukaufen, nutzen die Stadtwerke Solingen den Zugang zum Großhandel über die Energiehandelsgesellschaft West GmbH. Dabei beziehen die Stadtwerke Solingen die benötigte Gasmenge in Form von Großhandelsprodukten in mehreren Tranchen (Teilbeschaffung). Nur so können wir die Beschaffung risikoarm gestalten. Über den Großhandelszugang wird die Beschaffung auf verschiedene Lieferanten verteilt. So verringern wir die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Die Stadtwerke Solingen beziehen ihr L-Gas überwiegend aus Norwegen und den Niederlanden.

Vertrag

Wie funktioniert der Anbieterwechsel zu den Stadtwerken Solingen?

Mit dem Auftrag zur Erdgaslieferung haben Sie alles Notwendige bereits getan. Um die restlichen Formalitäten kümmern wir uns, damit Sie zum nächstmöglichen Termin von den Stadtwerken Solingen mit Erdgas versorgt werden. Zu Beginn der Belieferung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel? Wann erhalte ich eine Vertragsbestätigung?

Für den Wechsel des Erdgasversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Der tatsächliche Belieferungsbeginn ist natürlich auch abhängig von der Laufzeit Ihres bisherigen Erdgasvertrages, die Sie auf Ihrer letzten Erdgasrechnung finden können. Nach der Kündigung beim bisherigen Lieferanten erfolgt die Anmeldung der Lieferstelle beim Netzbetreiber. Sowohl der alte Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen diese Schritte bestätigen. Liegen beide Bestätigungen vor, erhalten Sie zu Beginn der Belieferung eine Vertragsbestätigung.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Solingen GmbH, Beethovenstr. 210, 42655 Solingen / Fax: 0212/295-2499 / Tel: 0800 2345 344 / E-Mail: info(at)stadtwerke-solingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muss ich meinen alten Erdgasvertrag selbst kündigen?

Nein. Ihren bestehenden Erdgasvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, denn mit Ihrem Auftrag an die Stadtwerke Solingen haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Die Stadtwerke Solingen kündigen den alten Erdgasvertrag zum nächstmöglichen Termin und übernehmen alle Formalitäten für einen punktgenauen Lieferbeginn. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu den Stadtwerken Solingen wechseln möchten, empfehlen wir Ihnen den Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst zu kündigen.

Was passiert, wenn ich umziehe? Kann ich meinen Erdgasvertrag mitnehmen oder muss ich kündigen?

Wenn Sie innerhalb des Liefergebietes der Stadtwerke Solingen umziehen, nehmen Sie Ihren Vertrag mit. Andernfalls müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Umzug innerhalb unseres Netzgebietes erfolgt, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen gerne weiter.

Wo finde ich Informationen gemäß § 41 Abs. 3 EnWG zur Belieferung mit Gas?

In den Allgemeinen FAQs zur Energiebelieferung der Stadtwerke Solingen finden Sie entsprechende Informationen als PDF-Download.

Gasumstellung in Solingen

Wieso muss von L-Gas auf H-Gas umgestellt werden?

Hintergrund ist das Ende des Gasexports aus den Niederlanden, wo das L-Gas langsam zur Neige geht. Deutschland stellt deshalb auf andere Quellen um – und aus denen sprudelt das H-Gas.

Wann erfolgt die Gas-Umstellung in Solingen?

Die Umstellung auf H-Gas beginnt in Solingen-Unterburg am 14.05.2024 und wird 2028 auf das übrige Stadtgebiet ausgeweitet.

Aufgrund mehrerer Umstellbezirke erfolgt die Erhebung der Gasgeräte im Juni 2022 zunächst für den Bezirk Solingen Unterburg. Die dortigen technischen Geräteanpassungen erfolgen ab Januar 2024. Die Umstellung auf das H-Gas ist dann auf den 14.05.2024 terminiert.

Die Geräteerhebung für das übrige Stadtgebiet beginnt ab 2026. Mit den dortigen nötigen Anpassungen wird ab 2028 gestartet. Ebenfalls 2028 erfolgt, auch im übrigen Stadtgebiet, die Gasumstellung.

Details finden Sie unter "Erdgasumstellung: Gebiete und Termine" bei den Netzen Solingen.

Ist eine neue Heizung notwendig?

Nein, denn es ist in der Regel nur eine Geräteanpassung notwendig, die durch die Netze Solingen erfolgt.

Was ist der Unterschied zwischen L- und H Gas?

In Deutschland unterscheidet man zwischen zwei Gasarten: Das L-Gas (low caloric gas), welches derzeit durch unsere Leitungen strömt, hat einen niedrigeren Brennwert als das H-Gas (high caloric gas). Dementsprechend verfügt das H-Gas über einen etwas höheren Methan- und somit auch Energiegehalt.

Wie ist der Ablauf der Umstellung?

Nachdem Sie per Brief zur Gasumstellung und über den Besuch informiert wurden, erfolgt die Umstellung während zweier Vor-Ort-Termine durch eine Fachfirma, die von den Netzen Solingen mit dieser Aufgabe beauftragt wurden. Der erste Besuch findet im Rahmen der Erhebung statt. Dabei werden alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert. Der zweite Besuch umfasst die technische Anpassung, indem alle Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Jede Anpassung ist aufgrund unterschiedlicher Gerätetypen individuell. Dadurch erfolgt die Anpassung der verschiedenen Geräte auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten und unterscheidet sich daher ebenfalls im Anpassungsaufwand.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Website der Netze Solingen finden Sie ausführliche Informationen zur Erdgasumstellung in Solingen.