Fragen und Antworten - Strom

FAQs zum Strom der Stadtwerke Solingen

Allgemein

Wer kann Strom von den Stadtwerken Solingen bekommen?

Als Grundversorger beliefern die Stadtwerke Solingen alle Bürger im Solinger Stadtgebiet. Außerhalb Solingens ist eine Versorgung mit Strom grundsätzlich im Umkreis von 50 km um Solingen möglich. Ob Sie Strom von uns beziehen können, finden Sie ganz leicht mit unserem Tarifberater heraus.

Tarifberater

Wie funktioniert der Anbieterwechsel zu den Stadtwerken Solingen?

Mit dem Auftrag zur Stromlieferung haben Sie alles Notwendige bereits getan. Um die restlichen Formalitäten kümmern wir uns, damit Sie zum nächstmöglichen Termin von den Stadtwerken Solingen mit Strom versorgt werden. Zu Beginn der Belieferung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel? Wann erhalte ich eine Vertragsbestätigung?

Für den Wechsel des Stromversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Der tatsächliche Belieferungsbeginn ist natürlich auch abhängig von der Laufzeit Ihres bisherigen Stromvertrags, die Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung finden können. Nach der Kündigung beim bisherigen Lieferanten erfolgt die Anmeldung der Lieferstelle beim Netzbetreiber. Sowohl der alte Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen diese Schritte bestätigen. Liegen beide Bestätigungen vor, erhalten Sie zum Beginn der Belieferung eine Vertragsbestätigung.

Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?

Nein. Den bestehenden Stromvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, denn mit Ihrem Auftrag an die Stadtwerke Solingen haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Die Stadtwerke Solingen kündigen den alten Stromvertrag zum nächstmöglichen Termin und übernehmen alle Formalitäten für einen punktgenauen Lieferbeginn. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu den Stadtwerken Solingen wechseln möchten, empfehlen wir Ihnen den Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst zu kündigen.

Wer kann bei den Stadtwerken Solingen Ökostrom bestellen?

Ökostrom der Stadtwerke Solingen erhalten Sie für nur 1,50 Euro mehr im Monat. Sie benötigen einen Sondervertrag für Strom der Stadtwerke Solingen, der besteht oder neu abgeschlossen wird. Zu diesem buchen Sie einfach das Zusatzmodul "Ökoplus (Strom)" hinzu.

Ob Sie Ökoplus zu Ihrem Vertrag hinzubuchen können, können Sie der Produkt-Übersicht "Klingenenergie" entnehmen. Falls Sie aktuell keinen Sondervertrag haben, sondern in der Grundversorgung sind, können Sie in einen günstigen Sondervertrag wechseln. Die Bestellung von Ökoplus (Strom) kann per Telefon, persönlich oder auch einfach im Online-Portal erfolgen.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Solingen GmbH, Beethovenstr. 210, 42655 Solingen / Fax: 0212/295-2499 / Tel: 0800 2345 344 / E-Mail: info(at)stadtwerke-solingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Was passiert, wenn ich umziehe? Kann ich den Stromvertrag mitnehmen oder muss ich kündigen?

Wenn Sie innerhalb des Netzgebietes Solingen umziehen, können Sie Ihren Vertrag mitnehmen. Andernfalls, wenn sie ins Umland zumziehen, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. Im Umkreis von Solingen können Sie unseren Klingenstrom Regio beziehen (Übersicht über das Liefergebiet). Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Umzug innerhalb unseres Netzgebietes erfolgt, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen gerne weiter.

Wo finde ich Informationen gemäß § 41 Abs. 3 EnWG zur Belieferung mit Strom?

In den Allgemeinen FAQs zur Energiebelieferung der Stadtwerke Solingen finden Sie entsprechende Informationen als PDF-Download.

Abrechnung, Preise und Umlagen

Wie setzen sich meine Stromkosten zusammen?

Die Stromkosten, die auf Ihrer Rechnung erscheinen, bestehen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zuzüglich Steuern, Abgaben und staatlichen Belastungen sowie den Netznutzungsentgelten.

Was bedeutet Grundpreis?

Der Grundpreis deckt diejenigen Kosten, die wir aufwenden müssen, um Sie grundsätzlich und jederzeit mit Strom versorgen zu können. Ein paar Beispiele: Der Strom muss genau in dem Augenblick erzeugt werden, in dem Sie ein Elektrogerät einschalten. Auch die technischen Einrichtungen zum Transport des Stroms vom Kraftwerk bis zu Ihrem Hausanschluss wie zum Beispiel Transformatoren und Leitungen müssen ständig bereitstehen. Die Kosten für diese Bereitstellung der elektrischen Leistung sowie Kosten des Zählers, der Abrechnung und des Inkassos, entstehen unabhängig davon, ob Sie Ihre Geräte oft oder nur selten einschalten. Die Berechnung erfolgt tageweise entsprechend dem Abrechnungszeitraum.

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Was bedeutet Verbrauchs-/Arbeitspreis?

Der Verbrauchspreis oder auch Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Arbeitspreis als verbrauchsabhängige Komponente der Stromkosten bemisst sich in Cent/kWh.

Als Steuern fallen bei der Stromrechnung Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und Öko- bzw. Stromsteuer an. Zudem sind folgende Abgaben und Belastungen zu leisten:

  • Konzessionsabgabe 
  • Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (entfällt zum 1. Juli 2022)
  • Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplung 
  • Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 
  • Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 
  • Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

Eine Erklärung dieser Abgaben und Belastungen finden Sie in unseren Erklärvideos zum Thema Strom.

Was ist die Ökosteuer bzw. Stromsteuer und wofür wird sie erhoben?

Mit Wirkung zum 01.04.1999 trat das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet in Artikel 1 das neu geschaffene Stromsteuergesetz, sowie in Artikel 2 Änderungen im Mineralölsteuergesetz mit entsprechenden Mineralölsteuererhöhungen. Beide Steuern zusammen (Stromsteuer sowie die entsprechenden Teile der Mineralölsteuer) werden als „Ökosteuer“ bezeichnet. Die Ziele der ökologischen Steuerreform lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:

  • Versteuerung und somit Senkung des Energieverbrauches durch „...nachhaltige Umsteuerung der Nachfrage in Richtung energiesparender und ressourcenschonender Produkte...“
  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, speziell der Rentenversicherungsbeiträge
  • Förderung regenerativer Energiequellen.

Zur Zeit beträgt der Regelsteuersatz für die Stromsteuer (Ökosteuer) in Deutschland 2,05 Cent netto pro Kilowattstunde.

Was ist die EEG-Umlage und was die KWK-Umlage?

EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage auf null gesenkt. Selbstverständlich geben wir diese Senkung von 3,72 Cent an unsere Stromkunden weiter.

Mehr Informationen zur EEG-Umlage (mit Video) im Blog.

KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Mehr Informationen zur KWK-Umlage (mit Video) im Blog.

Was ist die Konzessions­abgabe?

Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch hier verlegte Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Mehr Informationen zur Konzessionsabgabe (mit Video) im Blog.

Was sind Netznutzungs­entgelte?

Nutzungsentgelte sind Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Ich habe Fragen zur Stromrechnung – wer kann Sie beantworten?

Viele häufige Fragen zur Stromrechnung werden in unserer Rechnungserläuterung beantwortet. Falls Sie Ihre Frage dort nicht beantwortet finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen dann persönlich weiterhelfen.