Sonnenschirm
Lösungen für Post-EEG-Anlagen
Die Förderung für EEG-Altanlagen endet nach 20 Jahren

Zum 01.01.2021 endete für EEG-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, die Förderung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz.
Um einen Weiterbetrieb von ausgeförderten Anlagen zu ermöglichen, hat der Bundestag am 17.12.2020 ein Gesetzespaket beschlossen. Anlagenbetreiber können weiterhin problemlos Strom einspeisen und hierfür von ihrem Netzbetreiber bis 2027 eine Vergütung erhalten. Die Vergütung entspricht dem sogenannten Jahresmarktwert für PV-Anlagen. 2020 betrug dieser Jahresmarktwert 2,879 ct/kWh. Von diesem darf der Netzbetreiber allerdings noch Vermarktungskosten in Höhe von ca. 0,4 ct/kWh abziehen.
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es mit Ihrer Anlage weitergehen soll?
Für unsere Kunden, die ihre bestehende Anlage einfach weiterlaufen lassen wollen, haben wir extra einen "Sonnenschirm" aufgespannt, der im Vergleich zur o.g. gesetzlichen Regelung nur Vorteile bietet:
- Sie erhalten eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwertes für PV-Anlagen, mindestens aber in Höhe von 4 ct/kWh.
- Wir verzichten auf ein Vermarktungsentgelt in Höhe von ca. 0,4 ct/ kWh.
- Wir verzichten auf die Grundgebühr für Ihren jetzigen Zähler.
Kontakt
Sollten Sie am "Sonnenschirm" interessiert sein, wenden Sie sich bitte an unsere Berater, um das weitere Vorgehen zu besprechen und um ein Vertragsangebot zu erhalten.