Ersatzversorgung
Ersatzversorgungstarife für Erdgas (Großkunden)
Hinweis: Dieses Angebot gilt derzeit nur für das Versorgungsgebiet Solingen.
Sicherstellung der Versorgung
Die sogenannte Ersatzversorgung stellt sicher, dass jeder Erdgaskunde in Deutschland durchgehend mit Erdgas versorgt wird – auch dann, wenn sein bisheriger Versorger die Lieferungen einstellt. In diesem Fall ist der jeweilige Grundversorger eines Netzgebietes gesetzlich verpflichtet, bis auf Weiteres die Versorgung des betroffenen Kunden zu übernehmen. Im Raum Solingen ist den Stadtwerken Solingen die Rolle des Grundversorgers zugewiesen worden.
Als Ihr Grundversorger beliefern wir Sie sofort und im Rahmen der Ersatzversorgung automatisch für maximal drei Monate. Sollten Sie dann noch keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie in die Ersatzbelieferung.
Auf Anfrage vereinbaren wir Individualverträge
Kunden, deren Erdgasbedarf 150.000 kWh/Jahr übersteigt, bieten wir auf den Erdgaseinsatz abgestimmte Individualverträge an. Unsere Vertriebsmanager beraten Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten, Erdgas effektiv und kostengünstig einzusetzen.
Gesetzliche Grundlage: die GasGVV
Die allgemeinen Gastarife gelten nur in Verbindung mit der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV), die wir Ihnen hier als Download zur Verfügung stellen. Auf Wunsch übersenden wir jedem Kunden kostenlos die GasGVV.